Es ist ein touristisches Großprojekt im Landkreis Hof: Ein Wanderweg im Frankenwald soll über zwei Fußgänger-Hängebrücken führen. Mit über 1.000 und knapp 400 Metern sollen die Frankenwaldbrücken die längsten weltweit sein.
Nachdem der Bebauungsplan für die geplanten Frankenwaldbrücken am Montag durch eine Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) außer Kraft gesetzt wurde, hält der Landkreis Hof weiter an dem Projekt fest. Naturschützer hatten gegen den Bau geklagt.
Landrat betont Wert des Projekts
"Wenn man mit einem Fahrzeug unterwegs zu großen Zielen ist, wird man manchmal zur Wartung gerufen. In diesem Zuge wird geprüft und gegebenenfalls verbessert. Der Wert des touristischen Wirtschaftsprojektes steht außer Frage", so Hofs Landrat Oliver Bär (CSU) auf BR-Anfrage. Aus seiner Sicht habe das Gericht insbesondere formale Fragen aufgeworfen. Die diskutiere man jetzt mit den Gemeinden und kläre, welcher Aufwand nach der Auffassung des Gerichtes zusätzlich betrieben werden müsse und auch welcher Nutzen daraus resultiere.
Bund Naturschutz begrüßt Entscheidung des Gerichts
Der Bund Naturschutz will erst am Donnerstagnachmittag in einer Pressekonferenz umfassender informieren. In einer ersten Reaktion begrüßte der Hofer Kreisvorsitzende Ulrich Scharfenberg die Entscheidung des Gerichts. Scharfenberg betonte, dass der VGH aus seiner Sicht eben nicht nur formale Fehler benannt, sondern auch inhaltliche Probleme angedeutet habe.
Formfehler stoppten Bebauungsplan
In einer Information zur Eilentscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof die Gründe für den Stopp des Bebauungsplans ausgeführt: Demnach gaben Formfehler bei der Gründung und in der Satzung des für das Projekt zuständigen Planungsverbandes den Hauptausschlag. Darüber hinaus enthält die Information aber auch einige rechtliche Hinweise, die als Fingerzeig verstanden werden können, dass der VGH auch inhaltliche Probleme mit dem Arten- und Naturschutzrecht für möglich hält.
Gegen die Eilentscheidung gibt es kein Rechtsmittel. Gebaut werden kann entsprechend frühestens dann, wenn im eigentlichen Hauptverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung gefallen ist. Der Einschätzung eines VGH-Sprechers zufolge wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr in diesem Jahr sein.
Tourismus vs. Natur im Höllental
Das Millionen-Projekt würde das Höllental zwischen der Stadt Lichtenberg und der Gemeinde Issigau im Landkreis Hof verbinden. Tausende Touristen sollen damit angelockt werden. Der Bund Naturschutz (BN) und die Initiative Höllental sehen das Bauvorhaben als großen Eingriff in das sensible Ökosystem.
Im Video: Verwaltungsgerichtshof - Bau der Frankenwaldbrücken gestoppt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer Eilentscheidung den zugehörigen Bebauungsplan vorläufig außer Kraft gesetzt.
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