Vor dem Landgericht Bamberg ist der 74 Jahre alte Tatverdächtige wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden.
Vor dem Landgericht Bamberg ist der 74 Jahre alte Tatverdächtige wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden.
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Vor dem Landgericht Bamberg ist der 74 Jahre alte Tatverdächtige wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden.
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Vor dem Landgericht Bamberg ist der 74 Jahre alte Tatverdächtige wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden.

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Getötete Prostituierte Katina: Zwölf Jahre Haft für Angeklagten

Getötete Prostituierte Katina: Zwölf Jahre Haft für Angeklagten

Ein 74 Jahre alter Mann aus Forchheim ist im Fall der getöteten Katina K. zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Nach Meinung des Gerichts hatte nur er ein Motiv, die Prostituierte zu töten. Unterdessen fehlt von der Leiche weiter jede Spur.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Vor dem Landgericht Bamberg ein 74-Jähriger wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Mann aus dem Landkreis Forchheim die 33 Jahre alte Prostituierte Katina K. im Sommer 2024 getötet hat. Nur er hatte laut Gericht ein Motiv, die Frau zu töten. Ihre Leiche wurde bis heute nicht gefunden.

Die 33-jährige Prostituierte gilt seit August 2024 als vermisst. Zuletzt wurde sie lebend auf dem Grundstück des 74-Jährigen bei Eggolsheim im Landkreis Forchheim gesehen.

Angst, getötet zu werden: Katina K. schickt Sprachnachricht

Der Senior soll eine Beziehung mit der Sexarbeiterin begonnen haben. Laut Gericht wollte das Paar gemeinsam in die bulgarische Heimat der Frau auswandern. Der Oberfranke verkaufte deshalb sein Grundstück und überwies Katina K. mehrmals hohe Geldbeträge.

Anfang August 2024 habe Katina K. dem 74-Jährigen dann mitgeteilt, dass sie allein nach Bulgarien gehen wolle. Danach folgte laut Gericht ein Streit um Geld. Der 74-Jährige erkannte, dass Katina K. es hauptsächlich auf sein Geld abgesehen habe. Katina K. schickte nach dem Streit eine Sprachnachricht an eine Freundin, in der sie erklärte, dass sie kein Geld mehr von dem 74-Jährigen bekomme und Angst habe, getötet zu werden.

Lebensplanung des 74 Jahren alten Angeklagten zerbrochen

Weil die künftige Lebensplanung des 74-Jährigen damit zerbrochen sei, soll er laut Gericht die Frau getötet und ihre Leiche an einen bis heute unbekannten Ort gebracht haben. Der Mann soll laut Gericht zahlreiche Maßnahmen unternommen haben, um die Tat zu vertuschen. Unter anderem habe er bei Nieselregen ein Feuer angezündet und Kleidung verbrannt.

Blutspuren von Katina K. im Auto des 74-Jährigen

Im Kofferraum seines Autos wurden allerdings Blutspuren von Katina K. gefunden. Die Spuren hatte der Angeklagte mit einer Verletzung der 33-Jährigen beim Verladen von Schrott auf seinem Grundstück erklärt. Das Gericht glaubte dem 74-Jährigen diese Aussage nicht, da Katina K. laut Zeugen keine Verletzung an der Hand hatte. Außerdem seien viele Aussagen des Mannes nach dem Verschwinden von Katina K. widersprüchlich gewesen.

Ein Gutachter sagte vor Gericht, dass der 74-Jährige wohl unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung leide. Er war seit der Jugend in zahlreiche Straftaten verwickelt und stand, unter anderem bereits wegen Brandstiftung und Vergewaltigung vor Gericht. Vor rund 30 Jahren war der Oberfranke bereits in einen Vermisstenfall involviert. Damals konnte ihm keine Schuld nachgewiesen werden.

Staatsanwaltschaft plädiert auf Totschlag statt Mord

Im Laufe des Prozesses war die Staatsanwaltschaft vom Mordvorwurf abgerückt und hatte sich in ihrem Plädoyer für eine Verurteilung wegen Totschlags ausgesprochen. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und drei Monaten für den 74-Jährigen. Ein Anwalt der Eltern als Nebenkläger fordert zudem Schmerzensgeld vom Angeklagten, weil die Familie aufgrund der fehlenden Leiche mit dem Fall nicht abschließen könne. Die Verteidigung forderte einen Freispruch, weil die Tat ihrem Mandanten nicht nachzuweisen sei.

Insgesamt wurden in dem Indizienprozess 80 Zeugen und sechs Sachverständige vernommen. Der Angeklagte hat in der Hauptversammlung geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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