Plakat mit Bayernhymne an bayerischer Schule
Plakat mit Bayernhymne an bayerischer Schule
Bild
Die Bayernhymne zwischen gesperrten Toilettentüren an der Schule Hirschau
Bildrechte: picture alliance / SZ Photo | Florian Peljak
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance / SZ Photo | Florian Peljak
Audiobeitrag

Die Bayernhymne zwischen gesperrten Toilettentüren an der Schule Hirschau

Aktualisiert am
Audiobeitrag
Erschien zuerst am
>

"Gott mit Dir..." - Hymnenpflicht an Schulen kommt

"Gott mit Dir..." - Hymnenpflicht an Schulen kommt

Bei Abschlussfeiern an bayerischen Schulen muss künftig auch mindestens die Bayernhymne gespielt werden. Der Wunsch wurde von der CSU durchgesetzt, kommt nun aber abgeschwächt – und mit einer deutlichen Warnung.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

"Gott mit dir, du Land der Bayern, Deutsche Erde, Vaterland..." Die ersten Zeilen der Bayernhymne gelingen vermutlich noch den meisten Bayern. Aber hält die Textsicherheit auch bis zum Schluss? Den Schülerinnen und Schülern in Bayern wird die Hymne demnächst wieder in Erinnerung gerufen. Bei jeder Abschlussfeier einer bayerischen Schule soll künftig mindestens die Bayernhymne gespielt werden, dazu noch die Nationalhymne oder die Europahymne.

CSU-Forderung mit Einschränkungen

Die CSU hatte bei ihrem Parteitag vergangenen Dezember ein "verpflichtendes Spielen der Nationalhymne und der Europahymne sowie in Bayern der Bayernhymne zu gesellschaftlich relevanten Anlässen wie der Verleihung von Schul- und Berufsabschlüssen" beschlossen. CSU-Chef Markus Söder wollte die Hymnenpflicht bereits bis Juli, also Ende dieses Schuljahres durchsetzen. Das verzögert sich nun.

Hymne vom Band - keine Mitsingpflicht

Ende April ging ein Schreiben des Kultusministeriums, das dem BR vorliegt, an alle weiterführenden Schulen in Bayern. Die Pflicht zum Abspielen von mindestens zwei Hymnen gilt ab dem kommenden Schuljahr, und damit später als von der CSU gewünscht.

Die Hymne muss in den Schulen nicht live gesungen oder gespielt werden. Nach Anweisung des Ministeriums könne sie auch eingespielt werden, und es bestehe keine Mitsingpflicht: "Durch das Aushändigen von Textblättern solle ein textsicheres Mitsingen ermöglicht werden."

Kultusministerin Stolz zunächst zurückhaltend

Die zuständige Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) trat bei der Forderung nach einer raschen Einführung einer Hymnenpflicht zunächst auf die Bremse. Sie wolle dazu zuerst "mit der Schulfamilie diskutieren", sagte sie Anfang des Jahres. Nun aber verweist das Schreiben ihres Hauses sogar auf das Strafgesetzbuch, sollten sich Schüler beim Singen der Hymne falsch verhalten. Denn selbstverständlich, so das Ministerium, seien auch "die Schulen dazu aufgerufen, auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu achten".

Verweis auf das Strafgesetzbuch "verstörend"

Das Kultusministerium verweist in Punkt 2 seines Schreibens, dass auf die "Einhaltung des § 90a StGB" zu achten sei. Dieser Paragraf im Strafgesetzbuch lautet: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (...) die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) findet diesen Zusatz "verstörend". Das Ministerium schwenke damit vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches, das gleiche einer pädagogischen Bankrotterklärung, so die GEW.

"Misstrauen gegen Schüler"

Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Gabriele Triebel, sieht in dem Verweis auf das Strafgesetzbuch ein "tiefes Misstrauen gegenüber den Schülern und den Schulen". Zudem sollte ihrer Meinung nach jede Schule selbst entscheiden, ob sie bei der Abschlussfeier die Hymnen singt oder nicht. Simone Strohmayr von der SPD-Fraktion lehnt eine Verpflichtung zur Hymne ebenso ab und sagt, dies würde auch nicht mehr Gemeinschaftsgefühl, Heimatgefühl oder bessere Integration erreichen.

Die AfD-Fraktion im bayerischen Landtag dagegen begrüßt die Hymnenpflicht "außerordentlich". Als weitere Hymne könne es sich nach Auffassung der AfD "nur um die Nationalhymne handeln", so der bildungspolitische Sprecher, Oskar Atzinger.

Weiter geht der Text der ersten Strophe der Bayernhymne übrigens mit den Zeilen: "Über deinen weiten Gauen walte seine Segenshand. Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau. Und erhalte dir die Farben seines Himmels weiß und blau."

BR24 auf Instagram: Pflicht zur Bayern-Hymne kommt!

Dieser Artikel ist erstmals am 6. Mai 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!