Parkende Autos vor Bergkulisse in Schönau am Königssee
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Großparkplatz in Schönau am Königsee

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Gratisparken für E-Autos – Warum Kommunen Schlupflöcher suchen

Gratisparken für E-Autos – Warum Kommunen Schlupflöcher suchen

Seit Anfang April dürfen E-Autos in ganz Bayern auf öffentlichen Parkplätzen für drei Stunden kostenlos parken. Was als Anreiz zum Kauf gedacht ist, bedeutet für einige Kommunen einen erheblichen Einnahmeverlust. Unmut und Einfallsreichtum wachsen.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau - Der Süden am .

Hunderttausende Touristen besuchen jährlich den Königssee im Berchtesgadener Land. Viele reisen mit dem Auto an und parken auf dem großen Parkplatz der Gemeinde Schönau, in direkter Nähe zu den Ausflugsbooten sowie der Jennerbahn.

Auch dort, auf den rund 2.300 Stellplätzen, hätten E-Autos ab April drei Stunden kostenlos parken dürfen, wie auf allen öffentlichen Parkplätzen in Bayern. Bürgermeister Hannes Rasp (CSU) schätzt, dass dies zu Mindereinnahmen von bis zu 200.000 Euro jährlich hätte führen können. Eine Summe, die der kleinen Gemeinde Schönau finanziell "sehr weh tun" würde.

Schönau findet für Touristenparkplatz Weg aus der Regelung

Rasp und sein Gemeinderat haben einen Weg aus der Regelung gefunden: Der Parkplatz wurde in eine "kommunale Einrichtung" umgewandelt, womit die Anordnung des Freistaats für öffentliche Parkplätze nicht mehr greift.

Möglich macht das, so Rasp, die Beschaffenheit der Parkfläche: Der Parkplatz ist abgegrenzt, bietet Carports, Ladestationen, eine Touristeninformation und Toiletten – damit qualifiziere er sich als kommunale Einrichtung. Parkplätze am Straßenrand kommen dafür hingegen nicht infrage.

Beispiel Rosenheim: Kommunen müssen Anordnung umsetzen

Auch in Rosenheim hielt sich die Begeisterung über das "Zuckerl" für die E-Auto-Fahrer in Grenzen. Im Gegenteil: Eine Stadtratssitzung endete mit der Entscheidung, die Gebührenordnung der Stadt nicht anzupassen. Und sich damit entgegen der Entscheidung des bayerischen Innenministeriums zu positionieren.

Schlussendlich ist die Anordnung des Ministeriums, aufgrund der Hierarchie zwischen Stadtrat und Staatsregierung, bindend. "Der Freistaat Bayern hat entschieden und dem kommen wir nach" heißt es von Oberbürgermeister Andreas März. Jedoch gilt bei den meisten öffentlichen Parkplätzen in Rosenheim sowieso eine Höchstparkdauer von zwei Stunden, auch für E-Autos.

Gemeinden: Ein Eingriff in ihre kommunalen Zuständigkeiten

Viele bayerische Kommunen empfinden die Anordnung der bayerischen Staatsregierung als Eingriff in ihre Entscheidungshoheit, berichtet der Direktor des bayerischen Gemeindetags Hans-Peter Mayer. Man habe sich aufgrund einer sehr kurzen Anhörungsfrist zu wenig in die Entscheidung eingebunden gefühlt und hätte sich eher einen Rahmen gewünscht, indem die Kommunen selbst entscheiden könnten, wo sie welche Parkgebühren erheben und inwieweit sie die Regelung für E-Autos umsetzen wollen.

Meyer wünscht sich vom Freistaat mehr Handlungsspielraum für die Kommunen: "Habt Vertrauen in das kommunale Selbstvertrauen, gebt uns die Spielräume und lasst die Gremien vor Ort entscheiden."

Parkgebühren sind für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle und einen Ausgleich der Defizite gibt es vom bayerischen Innenministerium nicht – stattdessen verweist Innenminister Joachim Herrmann gegenüber dem BR auf den "positiven kommunalen Finanzausgleich für 2025" und betont, dass die Förderung der Elektromobilität auch im "ureigenen Interesse" der Kommunen, die sich nachdrücklich für Klimaschutz einsetzten, sei. Zudem habe man die Haltung der kommunalen Spitzenverbände in die Entscheidungsfindung miteinfließen lassen und es mit dem Ziel der Staatsregierung, die klimafreundliche E-Mobilität zu fördern, abgewogen.

Innenministerium will Anreiz für E-Autos schaffen

Der Gedanke des bayerischen Innenministeriums hinter der flächendeckenden Parkgebühr-Befreiung im Freistaat ist, E-Mobilität attraktiver zu machen und die Zahl der E-Autobesitzer zu erhöhen. Die Frage, ob der Anreiz, denn ziehen würde, beantworten die meisten Besucher des Schönauer Großparkplatzes mit einem "Nein", es bräuchte schon ein bisschen mehr – zum Beispiel mehr Förderung beim Kauf und mehr Ladestationen.

Die Regelung ist zunächst bis 2026 befristet. Bis dahin, so das bayerische Innenministerium, sollen Erfahrungen gesammelt werden.

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