Polizisten mit Taschen in einer Wohngegend.
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Polizisten mit Taschen in einer Wohngegend. (Symbolbild)
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Großangelegte Razzia in Niederbayern wegen Kinderpornografie

Großangelegte Razzia in Niederbayern wegen Kinderpornografie

Die Polizei hat zahlreiche Wohnungen in Niederbayern durchsucht. Der Verdacht: Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Darstellungen. Etliche Computer wurden sichergestellt, so die Polizei. Die Altersspanne bei den Verdächtigen ist enorm.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder haben niederbayerische Ermittler in den Landkreisen Dingolfing-Landau, Landshut und Kelheim heute zahlreiche Wohnungen durchsucht. Es besteht der Verdacht, dass von den Zielpersonen kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos verbreitet wurden – allein der Besitz von Missbrauchsdarstellungen ist schon strafbar. Bei der großangelegten Razzia wurden laut Polizei etliche Beweismittel sichergestellt.

Durchsuchungsbeschlüsse gegen 17 Personen

Mindestens 17 Wohnungen hatten die ermittelnden Beamten im Visier, hieß es von einem Polizeisprecher. Es lagen Durchsuchungsbeschlüsse gegen 16 Männer und eine Jugendliche vor. Festgenommen wurde laut dem Polizeisprecher niemand.

Die Verdächtigen sind im Alter von 15 bis 80 Jahren, so die Polizei. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen 2020 und Anfang 2025 kinderpornografische Inhalte über Messenger-Dienste verbreitet zu haben. Sie sollen unabhängig voneinander gehandelt haben.

Polizei nimmt Datenträger zur Auswertung mit

Die Ermittler stellten den Angaben zufolge einiges an Beweismaterial sicher: darunter elf Mobiltelefone, Tablets, mehrere Notebooks und Computer, sowie mehr als 50 weitere Speichermedien. Sie müssen nun ausgewertet werden. Auch ein Datenträgerspürhund kam bei den Durchsuchungen zum Einsatz.

Häufig Durchsuchungen wegen Verdacht auf Kinderpornografie

Immer wieder kommt es – auch in Niederbayern – zu Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Vor allem soziale Netzwerke würden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. "Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften sind schwerwiegende Tatbestände und nicht zu verharmlosen", schreibt die Polizei auf ihrer Internetseite. Es handelt sich dabei um sexuelle Gewalt gegen Kinder.

Achtung vor "ungewolltem Besitz"

Wer solche Dateien geschickt bekommt, soll sich umgehend damit an die Polizei wenden. Denn: Nur der Besitz von unerlaubten pornografischen Darstellungen auf dem Handy oder dem Computer stellt schon eine Straftat dar: Auch bei ungewolltem Besitz droht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Mit Informationen von dpa

Hilfe für Menschen, die eine pädophile Neigung bei sich oder bei Nahestehenden feststellen: Die Initiative "Kein Täter werden" richtet sich an Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen. Hier bekommen sie anonym und kostenfrei Hilfe.

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