Das Landgericht Memmingen hat am Donnerstagnachmittag einen 32-Jährigen wegen des Mordes an seiner Großmutter und deren Ehemann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am Pfingstmontag vergangenen Jahres die Großeltern in deren Günzburger Wohnung mit einem Hammer attackiert hatte, bis beide tot waren.
Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte nahm das Urteil reglos auf, welches noch nicht rechtskräftig ist. Die Verteidigung hatte bereits im Vorfeld angekündigt, im Falle einer lebenslangen Haftstrafe Revision einzulegen.
Gericht sieht Mordmerkmal der Heimtücke
Das Landgericht folgte der Ansicht eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und der Staatsanwaltschaft, die den Angeklagten für schuldfähig befinden. Eine Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen sowie eine psychische Erkrankung liegen laut Gericht nicht vor.
Die Kammer begründete ihr Urteil damit, dass der Angeklagte die Tat geplant und durchdacht hatte, es war "sein freier Entschluss, die Großeltern zu töten". Er habe aus Rache zwei Menschenleben ausgelöscht. Das Gericht bejahte das Mordmerkmal der Heimtücke. Der Angeklagte habe bewusst die Arglosigkeit und Wehrlosigkeit der beiden Opfer genutzt, die Großeltern hätten nicht damit rechnen können, dass ihr Enkel, der stets bei ihnen willkommen gewesen sei, sie körperlich angreifen würde. "Eine Gegenwehr oder Flucht sei in der kleinen, engen Wohnung nicht möglich gewesen", sagte der Richter.
Schuldfähigkeit des Angeklagten
Die zentrale Frage im Gerichtsprozess drehte sich um den psychischen Zustand des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hält den Mann für schuldfähig. Sein Motiv sei Rache gewesen. Er habe alles genau geplant und den Hammer als Waffe gezielt mit in die Wohnung genommen. Die körperlich deutlich unterlegenen Senioren seien nicht nur arglos, sondern dem Angriff in ihrer Wohnung auch schutzlos ausgeliefert gewesen – das habe der Angeklagte zielgerichtet ausgenutzt. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb von Mord aus und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Verteidigung hatte Freispruch gefordert
Aus Sicht der Verteidigung dagegen ist der Mann psychisch krank und schuldunfähig – er habe beispielsweise in Briefen geschrieben, dass auch er im Kindesalter vom Partner der Großmutter missbraucht worden sei oder dass die Großmutter Schuld am Tod seines Vaters habe. Ein von der Verteidigung hinzugezogener Psychiater attestierte dem Angeklagten eine psychische Krankheit, das überzeugte das Gericht aber nicht. Die Rechtsanwälte sehen bei dem jungen Mann Wahnvorstellungen und hatten einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert.
Angeklagter hatte nach Vernehmung Tat gestanden
Ausgelöst wurde die Attacke des Mannes offenbar durch ein Gespräch des Angeklagten mit seiner Mutter. Diese hatte ihm erzählt, dass sie von ihrem Stiefvater missbraucht worden war und ihre Mutter, also die Großmutter des Angeklagten, nicht eingeschritten war. Die Mutter soll den 32-Jährigen vor der Tat gebeten haben, den Kontakt zur Großmutter abzubrechen und keine Rache zu nehmen.
Doch Tage später hatte der Mann dann die beiden Senioren in ihrer Wohnung in Günzburg besucht und mit einem Hammer auf sie eingeschlagen, besonders gegen die Köpfe. Laut Gericht hatte der Mann nach der Tat im Badezimmer das Blut abgewaschen und sei durch Günzburg zum Bezirkskrankenhaus gegangen, einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Dort habe er erklärt, dass er seine Großeltern erschlagen habe. Der Angeklagte hat die Tat zudem bei einer Vernehmung kurz nach dem Vorfall gestanden.
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