Eine Erzieherin mit einer Gruppe Kinder in einer Kindertagesstätte.
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Die Großtagespflege könnte sich deutlich verändern. Dagegen regt sich Protest.
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Großtagespflege vor dem Aus? Eltern bangen um Betreuungsplätze

Großtagespflege vor dem Aus? Eltern bangen um Betreuungsplätze

Eine geplante Änderung im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz könnte das Sondermodell der Großtagespflege deutlich verändern. Deshalb gibt es Protest von Eltern und Einrichtungen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Informationen am Vormittag am .

Die Großtagespflege ist für viele Familien in Bayern ein wichtiger Bestandteil, um Arbeit und Kinderbetreuung im Alltag zu vereinbaren. In der Großtagespflege schließen sich meist zwei bis drei Fachkräfte zusammen, um gemeinsam bis zu zehn Kinder zu betreuen – im Unterschied zur klassischen Tagespflege, bei der eine Tagespflegeperson bis zu fünf Kinder betreut.

Die Großtagespflege bietet flexiblere Öffnungszeiten, anders als andere Kindergärten – etwa in der Region Zwiesel. Das begrüßen vor allem beschäftigte Eltern im Schichtdienst. Julia Smolker ist Leiterin der Großtagespflege "Woidspotzn" in Zwiesel. Für sie ist klar: Ohne diese besondere Form der Betreuung würden viele Familien in ihrer Region in große Probleme geraten. Die Gruppen sind klein – bis zu zehn Kinder –, betreut von zwei bis drei qualifizierten Tagespflegepersonen. Das schafft eine familiäre Atmosphäre, die viele Eltern bewusst wählen. "Ich bin mir sicher, sollte ich schließen müssen, dass diese Kinder, die hier bei mir in der Betreuung sind, dieses Jahr oder auch nächstes Jahr im Kindergarten keinen Platz bekommen würden", so Smolker.

Gesetzesänderung stellt Förderung infrage

Rechtlich ist die Großtagespflege bislang über Artikel 20a des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) abgesichert. Aber genau diese gesetzlich verankerte Förderung soll jetzt vom bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ab dem 1. Januar 2027 an die zuständigen Kommunen umverteilt werden.

Auf Anfrage der "Münchner Runde" begründet das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, die Maßnahme mit "unnötigen Doppelstrukturen", die sich in den vergangenen Jahren gebildet haben und kündigt "eine umfassende Deregulierung" an. Aus dem Ministerium heißt es außerdem: "Die finanzielle Unterstützung der Kindertagespflege durch den Freistaat wird ohne Abstriche fortgesetzt und ab dem Jahr 2027 durch die BayKiBiG-Reform sogar um zehn Prozent auf 45 Millionen Euro erhöht und fortlaufend dynamisiert."

Betroffen von einer möglichen Änderung sind bayernweit rund 0,3 Prozent der Kinder, das entspricht 1.670 Betreuungsplätze. Das sorgt bei einigen Eltern für Unverständnis.

"Die betrifft es nicht zu 0,3 Prozent, sondern zu 100 Prozent"

Lisa Hof aus Regen ist Mutter einer fünfjährigen Tochter, die in der Großtagespflege "Arche Noah" betreut wird. Sie arbeitet und ist auf verlässliche Betreuung angewiesen. "Bei uns im ländlichen Raum ist es tatsächlich nicht so einfach, dass man von heute auf morgen einen neuen Betreuungsplatz erstens bekommt und vor allem keinen gleichwertigen. Und wir haben uns bewusst für die Großtagespflege entschieden", sagt Hof.

Dass der Staat unter anderem auch auf die geringe Quote von 0,3 Prozent verweist, kann sie nicht nachvollziehen: "Warum ist es dann so schwierig, diese Förderung zu erhalten? Und die Familien, die das betrifft, die betrifft es nicht zu 0,3 Prozent, sondern zu 100 Prozent."

Kommunen sollen entscheiden – Einrichtungen zweifeln

Das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales schreibt, jetzt setze die Förderung nach Art. 20a BayKiBiG voraus, dass die Gemeinde freiwillig die erhöhte Förderung mitträgt. Wenn die Kommunen die Großtagespflegen weiter mit diesen Mitteln ausstatten wollen, ist das weiterhin möglich.

Für die betroffenen Einrichtungen könnte das aber finanzielle Unsicherheit und weniger Planungsmöglichkeit bedeuten, erläutert Daniela Seltsam-Schricker. Sie leitet seit zehn Jahren die "Arche Noah" in Regen und sieht die Zukunft ihrer Einrichtung auf der Kippe: "Ich fühle mich im Stich gelassen, einfach weil dieser Gesetzesentwurf uns ja keine Sicherheit bringt. Also, das ist ein Entwurf und wir können auch nichts planen", sagt sie. Verschuldete Kommunen könnten sich dagegen entscheiden, die Mittel weiterzugeben – mit dann unmittelbaren Folgen für Familien vor Ort.

Mini-Kita als Alternative?

Eine theoretische Alternative wäre die Umwandlung der Großtagespflege in eine sogenannte Mini-Kita. Für diese Form gelten andere rechtliche Anforderungen, etwa zusätzliche Qualifikationen und Weiterbildungen für das Personal. Das würde die Personalkosten deutlich erhöhen.

Daniela Seltsam-Schricker blickt besorgt auf die mögliche Umwandlung in eine Mini-Kita und auf den angekündigten Gesetzesentwurf: "Weil wir überhaupt nicht wissen, ob das dann tatsächlich so wird oder nicht, weil es eben ein Entwurf ist." Sie wünscht sich, die Einrichtung als Großtagespflege weiterzuführen: "Dann bleibt alles beim Alten. Das ist unser oberstes Ziel."

Petition gegen die Abschaffung der Sonderförderung

Julia Smolka will die Änderung nicht einfach hinnehmen. Sie hat eine Petition gestartet, mit der sie die Staatsregierung und Sozialministerin Ulrike Scharf auffordert, die geplante Einstellung der Förderung nach Art. 20a BayKiBiG mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Mehr als 4.000 Menschen haben bereits unterschrieben.

Im Video: BR-Reporterin Eva Eichmann zu Rechtsanspruch auf Kita-Platz

BR-Reporterin Eva Eichmann
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BR-Reporterin Eva Eichmann

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