Wenn eine AfD-Regierung sich verweigert: Was kann der Bund tun?
Wenn eine AfD-Regierung sich verweigert: Was kann der Bund tun?
Bild
Wenn eine AfD-Regierung sich verweigert: Was kann der Bund tun?
Bildrechte: picture alliance / HMB Media | Marco Bader
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance / HMB Media | Marco Bader
Audiobeitrag

Wenn eine AfD-Regierung sich verweigert: Was kann der Bund tun?

Audiobeitrag
>

Wenn eine AfD-Regierung sich verweigert: Was kann der Bund tun?

Wenn eine AfD-Regierung sich verweigert: Was kann der Bund tun?

Die Möglichkeit einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt wirft in der Politik die Frage auf: Was kann der Bund tun, wenn ein Land seine Pflichten verletzt? Das Schwert möglicher Maßnahmen ist scharf, schneidet aber nicht immer. Eine Analyse.

Über dieses Thema berichtet: ARD-Infosamstag am .

Den Artikel 37 des Grundgesetzes kennen nur Experten – bislang. Mit der Möglichkeit einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt nach der Wahl am 6. September rückt er in die politische Diskussion. Es geht um den sogenannten Bundeszwang. Rechtsaußen-Medien befürchten bereits vorauseilend, dass der Bund dieses Mittel einsetzen könnte – und bestätigen damit indirekt: Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass eine AfD-Landesregierung Bundesrecht missachtet.

"Das würden wir nicht mitmachen"

Hellhörig machte bereits 2024 eine Äußerung von AfD-Chef Chrupalla. Im ARD-Sommerinterview sagte er damals, ein AfD-geführtes Land werde sich dem Königsteiner Schlüssel, mit dem der Bund unter anderem die Verteilung von Flüchtlingen auf die Länder kontingentiert, verweigern: "Das würden wir nicht mehr mitmachen. Ich denke, es ist wichtig, dass die ersten Bundesländer aus diesem Verteilschlüssel auch ausscheren, um Druck auf eine Bundesregierung zu machen, damit diese Politik endlich geändert wird."

In ihrem Wahlprogramm erwähnt die sachsen-anhaltinische AfD – wie andere Parteien auch – lediglich Bundesratsinitiativen, um auf die Bundespolitik einzuwirken. Eine Verweigerungshaltung gegenüber dem Bund kommt nicht zum Ausdruck. Sie ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ohnehin kaum möglich.

Darauf weist der Verfassungsrechtler Oliver Lepsius von der Uni Münster im Gespräch mit BR24 hin. Bei Abstimmungen im Bundesrat, in dem die Landesregierungen auch über Bundesgesetze befinden, die in ihre Zuständigkeit fallen, könne ein einzelnes Land "nicht in die bundespolitische Willensbildung obstruktiv eingreifen. Es verändern sich nur die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat."

Weisung – Mängelrüge – Bundeszwang

Anders sieht es aus, wenn ein Land Bundesgesetze nicht umsetzt. Das zu tun, ist eigentlich Aufgabe der Länderverwaltungen. Eine Landesregierung, sagt Lepsius, könne "über die Ministerien dann auch den obersten Landesbehörden Weisungen erteilen und den Vollzug der Gesetze steuern". Geschieht das nicht ordentlich, könne der Bund gemäß Artikel 84 des Grundgesetzes dem Land seinerseits Weisungen erteilen. Fruchtet das nicht, kann der Bund eine Mängelrüge aussprechen. Ignoriert das Land auch das, kann – nach Zustimmung des Bundesrates – der Bundeszwang in Kraft treten.

Dessen Ausgestaltung ist vielfältig. Es komme, sagt Lepsius, immer auf den Einzelfall an: "Handelt es sich um Totalverweigerung oder eine punktuelle Verweigerung? Geht es also um bestimmte Normen, zum Beispiel des Ausländerrechts?" Es stehe immer die Frage im Raum: "Was wäre jetzt eine sinnvolle Sanktion?"

Kein Geld mehr für die Rebellen

Eine Möglichkeit laut Lepsius: "Der Teil der Landesgewalt, der sich weigert, wird suspendiert." An dessen Stelle "tritt dann ein anderes Organ, das dann diese Aufgaben übernimmt. Das Ganze heißt Sequestration." Das bedeute nicht, dass die Landesregierung komplett entmachtet oder gar aufgelöst wird. Aber sie werde aus dem Zuständigkeitsbereich verdrängt, in dem sich das Land verweigert.

Denkbar sei beim Bundeszwang auch, sagt Lepsius, dass der Bund einem unbotmäßigen Land den Geldhahn zudreht. "Der Bund seinerseits muss die Pflichten gegenüber dem Land nicht erfüllen, wenn das Land wiederum die Pflichten gegenüber dem Bund nicht erfüllt."

Landesgesetze bleiben tabu

Dass der Bundeszwang nach der Wahl in Sachsen-Anhalt kommt, ist fraglich, und hängt nicht nur vom Erfolg und tatsächlichem Verhalten der AfD ab. Selbst wenn die Entscheidung dafür fiele, würde höchstwahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.

Der Bonner Politikwissenschaftler Philipp Adorf sieht eine solche Maßnahme im Gespräch mit BR24 skeptisch. Letztlich spiele das dem Narrativ der AfD in die Hände: "Wenn der Bund wirklich intervenieren würde, weil argumentiert wird, hier wird etwas nicht umgesetzt, könnte die AfD sagen: Schaut an, selbst wenn ihr, wenn das Volk, mehrheitlich eine andere Regierung will, dann werden die Mächte in Berlin das nie akzeptieren."

Ohnehin keine Einflussmöglichkeiten hat der Bund auf Landesgesetze in den Bereichen Bildung und Sicherheit. Das ist Länderkompetenz – und in dem Punkt zeichnet die Agenda der sachsen-anhaltinischen AfD Experten und Politikern Sorgenfalten ins Gesicht. Ein AfD-Innenministerium könnte etwa Polizei und Verfassungsschutz radikal umbauen.

Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt regieren, wäre zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein vom Verfassungsschutz und in der Wissenschaft als extremistisch eingestufter Landesverband einer Partei an der Macht.

BR24 auf TikTok: Was passiert wenn eine AFD-Regierung ausschert?

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!