Gutscheine im Obletter (Mueller Group) in der Münchner Innenstadt
Gutscheine im Obletter (Mueller Group) in der Münchner Innenstadt
Bild
Gutscheine im Obletter (Mueller Group) in der Münchner Innenstadt
Bildrechte: BR
Schlagwörter
Bildrechte: BR
Audiobeitrag

Gutscheine im Obletter (Mueller Group) in der Münchner Innenstadt

Audiobeitrag
>

Gutscheine zu Weihnachten: Was Verbraucher wissen sollten

Gutscheine zu Weihnachten: Was Verbraucher wissen sollten

Gutscheine landen zu Weihnachten oft unter dem Baum, und später in der Schublade. Doch wie lange sind sie gültig, wann dürfen Händler Fristen setzen und was passiert, wenn man sie vergisst? Ein Überblick über Rechte, Fristen und typische Irrtümer.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau am .

Gutscheine zählen zu den Klassikern unter den Weihnachtsgeschenken. Sie sind schnell besorgt, flexibel einsetzbar und gelten als sichere Lösung, wenn die passende Geschenkidee fehlt. Doch viele Verbraucher fragen sich: Wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, und was passiert, wenn man sie vergisst?

Wie lange sind Gutscheine gültig?

Grundsätzlich gilt in Deutschland die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Das erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Wichtig dabei: Die Frist beginnt nicht am Tag des Kaufs, sondern erst am Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Ein Gutschein, der im Mai 2024 gekauft wurde, ist also bis Ende 2027 gültig. Steht auf dem Gutschein kein Ablaufdatum, gilt automatisch diese Dreijahresfrist.

Darf die Gültigkeit verkürzt werden?

Ja, Händler dürfen Gutscheine befristen, allerdings nicht beliebig kurz. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Bayern gilt eine Befristung von nur einem Jahr häufig als zu knapp und damit unwirksam. Zwei Jahre können hingegen zulässig sein, abhängig von der Art des Gutscheins. Ist die Frist zu kurz angesetzt, haben Verbraucher unter Umständen Anspruch darauf, sich den Gutscheinbetrag auszahlen zu lassen, allerdings ebenfalls nur innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist.

Warum Gutscheine trotzdem so beliebt sind

Gerade vor Weihnachten steigt die Nachfrage deutlich. Viele Käufer greifen zum Gutschein, wenn sie unsicher sind oder Jugendlichen etwa eine freie Wahl lassen wollen. Der Handelsverband Bayern gibt an, dass rund ein Drittel aller Weihnachtsgeschenke Gutscheine sind. Besonders gefragt sind sogenannte Wertgutscheine, die in mehreren Filialen oder sogar deutschlandweit einlösbar sind. Sie gelten für viele als Bargeldersatz.

Was passiert mit alten Gutscheinen?

Viele Händler zeigen sich kulant. Im Spielwarenhandel etwa werden Gutscheine auch nach Ablauf der Frist häufig umgetauscht oder neu ausgestellt. Selbst sehr alte Gutscheine, in Einzelfällen sogar aus D-Mark-Zeiten, werden teilweise noch akzeptiert. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Verbraucher sollten sich daher nicht darauf verlassen.

Tipps der Verbraucherzentrale

  • Gutscheine möglichst zeitnah einlösen
  • Ablaufdaten prüfen
  • Gutscheine sichtbar aufbewahren, nicht in der Schublade vergessen
  • Bei sehr kurzer Befristung rechtzeitig nach Auszahlung fragen

Fazit

Gutscheine sind praktisch, aber kein Selbstläufer. Wer die Fristen kennt und den Gutschein nicht aus den Augen verliert, kann sich lange über das Geschenk freuen.

Im Video: Gutscheine zu Weihnachten: Der beliebte Joker?

Reporterin mit Gutschein
Bildrechte: Bayerischer Rundfunk 2025
Videobeitrag

Reporterin mit Gutschein

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!