Joachim Wolbergs (links) mit seinem Verteidiger vor Gericht
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Haft für Regensburger Ex-OB wegen Vorteilsannahme gefordert

Haft für Regensburger Ex-OB wegen Vorteilsannahme gefordert

Plädoyers im erneuten Prozess um Parteispenden gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs: Die Staatsanwaltschaft fordert zweieinhalb Jahre Haft wegen Vorteilsannahme. Sein Anwalt plädiert auf Freispruch.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Die Neuverhandlung des Regensburger Parteispendenprozesses von 2018/19 gegen den früheren Oberbürgermeister Joachim Wolbergs steht vor dem Abschluss: Am Landgericht München I sind an diesem Mittwoch die Plädoyers gehalten worden.

Staatsanwaltschaft sieht fünf Fälle der Vorteilsannahme

Die Staatsanwaltschaft forderte vor der 5. Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts zweieinhalb Jahre Haft wegen insgesamt neun Fällen der Vorteilsannahme. Es sei lebensfremd, dass Wolbergs hinter den Spenden in Höhe von über 400.000 Euro aus dem Umfeld eines Bauunternehmers nicht erkennen konnte, dass sich dieser damit das Wohlwollen des Politikers sichern wollte, so die Staatsanwaltschaft. Aus ihrer Sicht hat das Verfahren erneut gezeigt, dass sich Wolbergs über die Absicht des Bauunternehmers bewusst gewesen sei.

Staatsanwaltschaft: "Teil eines korruptiven Systems"

Der damals noch dritte Bürgermeister und SPD-Oberbürgermeisterkandidat von 2014 sei "Teil eines korruptiven Systems gewesen." Daneben habe Wolbergs Renovierungsarbeiten von dem Bauunternehmen durchführen lassen, ohne für die Bauleitung gezahlt zu haben, so die Staatsanwaltschaft.

Verteidiger: Wolbergs wusste nichts von Absichten des Bauunternehmers

Wolbergs' Anwalt Peter Witting widerspricht: Es gebe keinen Nachweis, dass der Politiker von den Absichten des Bauunternehmers gewusst habe. Zudem: Wolbergs sei nur dritter Bürgermeister gewesen, als der Großteil der Spenden floss – und damit nicht mit Bauaufgaben betraut. Insofern gebe es auch keinen Zusammenhang zwischen den Spenden und einer Dienstausübung, so Witting. Für diese Zeit, also die Spenden in den Jahren 2011 bis 2014, will er daher einen Freispruch für seinen Mandanten (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt).

Zudem muss noch über die Strafe für zwei bereits rechtskräftig verurteilte Fälle der Vorteilsnahme entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft hat diese in ihrem Strafmaß eingerechnet. Die Verteidigung beantragte für diese Spenden von 2015 und 2016 eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Kritik an Münchner Gericht

In seinem Plädoyer kritisierte der Verteidiger vor allem das Vorgehen des Münchner Gerichts. Dabei geht es um die Erklärung des Bauunternehmers, die er im Rahmen seines Geständnisses in einem vorangegangenen Verfahren gemacht hat. Da der Bauunternehmer selbst nicht aussagen kann, wollte Witting die Anwältin des Bauunternehmers als Zeugin laden. Wie viele andere lehnte das Gericht auch diesen Antrag ab. Der Verteidiger hat daher einen Befangenheitsantrag gestellt. Eine Entscheidung dazu ist noch offen und damit ebenso, ob in einer Woche schon ein Urteil erwartet werden kann.

Zwei Urteile gegen Wolbergs, eines in Teilen aufgehoben

Das Verfahren in München ist die Folge einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Der BGH hatte das Urteil im ersten Regensburger Parteispendenprozess gegen Wolbergs in Teilen als zu milde kassiert. Es ging um den Kommunalwahlkampf 2014. Das Landgericht Regensburg hatte Wolbergs wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt, er blieb aber straffrei. Von weiteren Vorwürfen wurde er damals freigesprochen. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof im November 2021 in Teilen auf und verwies es zur Neuverhandlung an das Landgericht München.

Ein zweiter Prozess gegen Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg endete 2020 mit einer Verurteilung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Gegen die beiden Regensburger Urteile sowie das Urteil des BGH legte Wolbergs Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, weil der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei – also das Verfahren in München noch ausstehe.

Mit Material von dpa

Zum Anhören: Ex-OB Wolbergs - zwischen Wahlkampf und Anklagebank

Seit zehn Jahren wird gegen Wolbergs ermittelt und prozessiert. Ihm werden Vorteilsnahme und Bestechlichkeit vorgeworfen.
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Seit zehn Jahren wird gegen Wolbergs ermittelt und prozessiert. Ihm werden Vorteilsnahme und Bestechlichkeit vorgeworfen.

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