Das Würzburger Verwaltungsgericht hat die Klage einer Cannabis-Anbauvereinigung aus Langenprozelten abgewiesen. Gründer Emilio Fischer wollte in einer Halle im Industriegebiet des Gemündener Gemeindeteils Cannabis anbauen – nicht zum Verkauf, sondern kontrolliert für seine Mitglieder. Das Gericht lehnte die Nutzung der Halle für diese Zwecke ab. Der Fall zeigt, wie schwer es Cannabisclubs in Bayern haben, ihre Projekte trotz Legalisierung umzusetzen.
Klage eines Cannabisclubs aus Main-Spessart
Fischer kämpft seit Langem darum, seinen Verein vor Ort aufzubauen. Sein Konzept: gemeinschaftlicher Anbau von Cannabis und Abgabe der Droge unter strengen Bedingungen an Vereinsmitglieder, ohne Gewinne zu machen. Das Landratsamt Main-Spessart hatte dafür keine baurechtliche Grundlage gesehen – dagegen zog der Verein vor Gericht, blieb nun aber ohne Erfolg.
Baurecht als entscheidender Punkt
Das Verwaltungsgericht stellte klar: In dem als Industriegebiet ausgewiesenen Bereich ist der Cannabisanbau durch einen nicht gewinnorientierten Verein baurechtlich nicht zulässig. Ein Industriegebiet ist für Betriebe gedacht, die typischerweise gewinnorientiert arbeiten und in andere Baugebiete nicht passen. Weil Cannabisclubs nach der Rechtslage nicht auf Gewinn ausgelegt sein dürfen, gelten sie nicht als Gewerbebetrieb – damit dürfen sie dort nicht angesiedelt werden.
Die fünfte Kammer folgte damit weitgehend der Linie des Landratsamts Main-Spessart. Dessen Abteilungsleiter für Bau- und Umweltrechtsangelegenheiten, Sven Hilpert, sagte BR24: Seine Behörde sei "komplett unpolitisch und ideologiefrei" vorgegangen und prüfe nur die Vereinbarkeit mit dem Baurecht.
Industriegebiet ohne Industrie
In der Verhandlung wurde deutlich, dass in direkter Nachbarschaft der Halle in Langenprozelten derzeit kein klassischer Industriebetrieb ansässig ist. Die Gebäude werden als Lagerhallen oder Bekleidungsgeschäft genutzt, ein ehemaliger Supermarkt steht leer. Der Anwalt Fischers verwies darauf, dass Gerichte in anderen Bundesländern "praxisnäher" mit Cannabisclubs umgehen und sie etwa als Produktionsstätten, Gartenbaubetrieb oder kulturelle Vereinigung einstufen – und so den Betrieb ermöglichen.
Wenige Genehmigungen im Freistaat
Zahlen zeigen den Unterschied im Bundesvergleich: Einer Studie zufolge waren Ende Oktober 2025 deutschlandweit 366 Cannabis-Anbauvereinigungen genehmigt, in Bayern nur acht. Cannabis-Anbauvereinigungen – oft "Cannabisclubs" genannt – sind Vereine, die gemeinschaftlich Cannabis anbauen und die Ernte unter ihren Mitgliedern verteilen dürfen, ohne Gewinn zu erzielen. Der Fall aus Main-Spessart reiht sich in mehrere Verfahren ein, die derzeit in Bayern laufen.
Hintergrund: Legalisierung und Anbauclubs
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Kurz darauf wurden Anbauclubs als Möglichkeit eingeführt, nicht-kommerziell Cannabis anzubauen. Am 24. April 2025 wurden in Bayern die ersten drei Cannabisclubs genehmigt – in den Landkreisen Rosenheim, Freising und Bad Kissingen. Nach Angaben von Emilio Fischer haben inzwischen zehn Anbauclubs eine grundsätzliche Anbaugenehmigung erhalten, dürfen aber noch kein selbst angebautes Cannabis an Mitglieder ausgeben.
Politischer Rahmen in Bayern
Die Bayerische Staatsregierung lehnt die Cannabis-Legalisierung weiterhin ab. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) kündigte nach der Genehmigung der ersten Anbauvereinigungen strengere Kontrollen an. Sie halte die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken für "unverantwortlich", sagte Gerlach im vergangenen Jahr.
Reaktion des Klägers und mögliche Auswege
Nach dem Urteil zeigte sich Emilio Fischer ratlos – überrascht war er nicht. Er habe das Urteil so oder ähnlich erwartet, sagte er: "Eben weil wir in Bayern sind". Nach eigenen Angaben hat er bereits eine sechsstellige Summe in den Club investiert, unter anderem in Sicherheitskonzepte, die das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geprüft hat.
Ein Ausweg wäre eine Änderung des Bebauungsplans: Würde die Gemeinde das Gebiet in ein Sondergebiet umwandeln, könnten dort spezielle Nutzungen wie Vereine leichter zugelassen werden. Fischer und sein Anwalt prüfen nun zudem, ob sie Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
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