Katholisch aufgewachsen in einem Ort nahe Bamberg, in der sogenannten fränkischen Toskana, Mutter von drei Kindern – und Jahre später Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat: Der Lebensweg von Lydia G. wirkt wie ein radikaler Bruch.
Heute hat das Oberlandesgericht München die 38-Jährige zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 8. Strafsenat sprach sie der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig. Das Gericht folgte damit der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft München. Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren plädiert.
Ehemann in Tunesien kennengelernt
Im Gerichtssaal wirkte Lydia G. während der Urteilsbegründung regungslos. Noch zu Beginn des Prozesses hatte die Angeklagte erklärt, sie wolle ihre Vergangenheit hinter sich lassen. Doch genau diese Vergangenheit stand nun im Mittelpunkt eines Verfahrens, das auch die Frage aufwarf, wie eine Frau aus scheinbar integrierten Verhältnissen sich einer menschenverachtenden Ideologie anschließen konnte.
Kennengelernt hatte Lydia G. ihren ersten Ehemann während eines Tunesienurlaubs. Sie konvertierte zum Islam, heiratete ihn 2008, später zog das Paar gemeinsam nach Deutschland. Der Mann lernte Deutsch und arbeitete. Doch laut Gericht entwickelte sich die Familie zunehmend in eine salafistisch-dschihadistische Richtung.
Kind bei Ausreise erst drei Monate alt
2014 reiste die damals 27-Jährige schließlich mit ihren drei kleinen Kindern nach Syrien aus. Das jüngste Kind war zu diesem Zeitpunkt gerade einmal drei Monate alt. Nach Überzeugung des Gerichts war die Ausreise keineswegs spontan. Lydia G. verkaufte den Hausrat und zwei Autos der Familie, nahm mehrere tausend Euro Bargeld mit und verschwieg ihrer Mutter die tatsächlichen Reisepläne.
Zwar sei ein Rückflug gebucht worden, dieser aber später planmäßig storniert worden. Spätestens da habe festgestanden, dass die Familie dauerhaft ins Herrschaftsgebiet des IS wollte.
Die Rolle der IS-Listen
Vor Gericht behauptete Lydia G., sie habe sich erst in Syrien radikalisiert und sei ihrem Mann vor allem aus Angst gefolgt, ihn zu verlieren. Die Richter glaubten das nur teilweise. Es gebe keine Hinweise darauf, dass sie versucht habe, die Radikalisierung ihres Mannes zu verhindern. Stattdessen habe sie ihn vor der Ausreise organisatorisch unterstützt, etwa bei der Korrespondenz mit Reisebüros.
Ein zentrales Beweismittel waren sogenannte IS-Listen. Die Terrororganisation hatte ihre Mitglieder akribisch registriert. Diese Unterlagen wurden, als der IS in Syrien immer weiter zurückdrängt wurde, von US-Ermittlern sichergestellt und deutschen Behörden übergeben. Auch dank dieser Listen konnten nach Deutschland eingereiste IS-Mitglieder zuletzt überführt werden. Und: Auf diesen Listen tauchte laut Gericht auch der Name der Angeklagten auf. Die Listen waren erst später in das Verfahren eingeführt worden. Der Islamwissenschaftler Guido Steinberg hatte sie als authentisch verifiziert.
Auch Fotos als Beweismittel
In Syrien lebte die Familie nach den Regeln des IS. Der Ehemann wurde als Kämpfer eingesetzt und von der Terrororganisation bezahlt. US-Ermittler fanden später auf ihrem Handy Fotos, die die Angeklagte mit einer Waffe in kämpferischer Pose zeigen. Andere Bilder zeigen ihre Kinder mit Handgranaten, IS-T-Shirts und dem ausgestreckten Zeigefinger.
Im Juli 2015 starb ihr Ehemann bei einem Selbstmordanschlag, bei dem vermutlich zahlreiche Menschen ums Leben kamen. Ihrer Mutter gegenüber feierte Lydia G. das Attentat damals als Schicksal Allahs. Ihr Mann habe sich mit "drei Tonnen Sprengstoff in Luft aufgelöst", schrieb sie – hinter den Satz setzte sie einen Smiley. Auf Nachfrage der Mutter räumte sie ein, von den Anschlagsplänen gewusst zu haben. Für den Terrorexperten Hans-Jakob Schindler vom Counter Extremism Project passt dieses Verhalten ins Bild vieler IS-Frauen. Diese seien "nicht ausschließlich zu Hause für das Kinderaufziehen zuständig" gewesen, sondern "effektiv in den Macht- und Terrorapparat des IS eingegliedert" worden.
Angeklagte durchläuft Aussteigerprogramm
2019 geriet Lydia G. mit ihren Kindern in kurdische Gefangenschaft. Dort versuchte sie zunächst, ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verschleiern, und gab sich als Russin aus. Schließlich gab sie sich doch zu erkennen – und wurde im vergangenen Jahr mit ihren Kindern nach Deutschland zurückgeführt.
Die Richter werteten strafmildernd, dass Lydia G. mehrere Jahre in Gefangenschaft verbracht hatte und inzwischen an einem Aussteigerprogramm teilnimmt. Die Kinder leben bei der Mutter der Angeklagten.
Im Video: Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin aus Oberfranken
Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin aus Oberfranken
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