Anrufe, E-Mails – nichts ging mehr am Donnerstag bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Freistaat. Grund war eine großflächige Störung von Telefonen und Mailservern der bayerischen Justiz. Inzwischen hat das Ministerium Entwarnung gegeben. Aber: Richter und Staatsanwälte schlagen Alarm – sie fordern ein Notfallkonzept. Noch sind nicht alle Fragen restlos geklärt.
Was genau war los bei der bayerischen Justiz?
Seit dem Donnerstagnachmittag bestand eine Störung der Netzwerkinfrastruktur im Rechenzentrum des Landesamts für Steuern. Das teilte eine Sprecherin des Landesamts der Deutschen Presse-Agentur mit. Dadurch seien IT-gestützte Arbeitsabläufe bei Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeschränkt gewesen. Sprich: Bayerns Justiz war zeitweise nicht per Festnetztelefon oder E-Mail erreichbar. Um kurz nach Mitternacht, also am Freitag, liefen die Systeme nach Ministeriumsangaben wieder.
Die "Standarddienste" wie Mail und Telefon seien wieder verfügbar, teilte das bayerische Justizministerium mit. Auch die Fachverfahren und die E-Akte stünden wieder zur Verfügung. Allerdings komme es "im elektronischen Rechtsverkehr noch zu Verzögerungen beim Nachrichtenversand".
Wie konnte es zu so einer Störung kommen?
Als Grund nannte das Ministerium eine "fehlerhafte Konfigurationsänderung" an der zentralen Netzwerk-Infrastruktur. Das bedeutet: Es könnte zum Beispiel eine Anpassung von Hard- oder Software, von Netzwerken oder Cloud-Ressourcen gegeben haben. Das wird gemacht, um Systeme auf dem neuesten Stand zu halten.
Laut dem Ministerium kann ein Cyberangriff zum aktuellen Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Außerdem seien auch keine Daten abgeflossen oder verloren gegangen.
Welche Auswirkungen hatte die Störung?
Wie das Ministerium mitteilte, sind Nachrichten, die während des Störungszeitraums versandt wurden, auf den Systemen zwischengespeichert worden. Sie würden derzeit abgearbeitet. Bei Eilfällen könnten Gerichte und Staatsanwaltschaften alternative Versandwege wie das Justizportal nutzen, hieß es.
Laut Justizministerium drohen keine verpassten Fristen. Zwar seien von der Störung auch Faxgeräte betroffen gewesen. Sie spielen für das Einreichen von Schriftsätzen bei der Justiz noch immer eine Rolle. Aber: Wenn das Einreichen während der Störung nicht möglich gewesen sein sollte, könne durch das Gericht "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" gewährt werden. Das bedeutet: Wenn eine gesetzliche Frist unverschuldet versäumt wurde, verhält sich das Gericht auf Antrag so, als sei die Frist eingehalten worden. Rechtsanwälte und Behörden müssten Schriftsätze sowieso auch elektronisch einreichen. Das sei auch während des Ausfalls fristgerecht möglich gewesen.
Warum schlagen die Richter trotzdem Alarm?
Richter und Staatsanwälte verlangen nach der großflächigen Störung Veränderungen. Die Landesvorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Barbara Stockinger, sagte: "Eine digitale Justiz ohne belastbare Ausfallkonzepte ist nicht zukunftsfähig".
Der Verein fordert jetzt ein Notfallkonzept [externer Link] – und digitale Absicherungen. Laut Stockinger muss der Rechtsstaat auch dann handlungsfähig bleiben, wenn zentrale IT-Systeme versagen. Sie sagte: "Die aktuellen Ereignisse zeigen eindrücklich, dass wir resiliente und redundante Systeme benötigen, um die Funktionsfähigkeit der dritten Gewalt jederzeit sicherzustellen."
Mit Informationen von dpa
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