Pferde und Schafe weiden neben der Einrichtung. Sie liegt idyllisch in einem Tal am Ortsrand. Anfang der Woche lebten in der Jugendhilfeeinrichtung bei Röttingen noch sechs Kinder und Jugendliche. Doch am Dienstag hat das Jugendamt des Main-Tauber-Kreises vier Kinder aus der stationären Jugendhilfeeinrichtung herausgenommen. Auch drei Tage später wirft der Fall Fragen auf. Die zuständigen Behörden halten sich bedeckt. Ein Überblick:
Um was für eine Einrichtung handelt es sich?
In der Wohngruppe leben Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren. Sie befindet sich in einem Dorf im baden-württembergischen Main-Tauber-Kreis, nahe der bayerischen Grenze. Von dort sind es nur wenige Kilometer ins unterfränkische Röttingen. Betreiber der Einrichtung ist die Evangelische Jugendhilfe in Würzburg. Momentan wird die Anlage renoviert, künftig sollen 30 Kinder und Jugendliche auf dem weitläufigen Areal leben.
Wieso mussten die Kinder die Einrichtung verlassen?
Die Gründe dafür sind weiterhin nicht bekannt. BR24 hat wiederholt bei den zuständigen Stellen nachgefragt.
Das Jugendamt des Main-Tauber-Kreises teilte mit: Erkenntnisse des Landesjugendamtes des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hätten die Herausnahme der Kinder "unumgänglich gemacht". Weiter heißt es: "Das Kindeswohl steht für uns an erster Stelle.”
Demnach prüfe das Landesjugendamt derzeit die Betriebserlaubnis der Einrichtung. Zu den Gründen sagt das Landesjugendamt nichts. Mit dem Träger sei man in Kontakt. Von dessen Seite heißt es: Auch ihnen seien bislang keine Gründe genannt worden, man könne nur spekulieren.
Die "Fränkischen Nachrichten" berichteten unter Berufung auf anonyme Hinweise über Schussgeräusche [externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt], die im Ort zu hören gewesen sein sollen. BR24 hat bei der Einrichtung, der Staatsanwaltschaft Ellwangen, der Polizei Heilbronn, dem Landesjugendamt und dem Landratsamt nachgefragt. Keine der genannten Stellen hat davon etwas mitbekommen. Auch ein Anwohner sagt, er habe nichts dergleichen vernommen.
Gibt es Hinweise auf mögliche Straftaten?
Sowohl die Staatsanwaltschaft in Würzburg als auch die Staatsanwaltschaft in Ellwangen erklären: Ermittlungen gegen die Evangelische Jugendhilfe oder die konkrete Einrichtung seien nicht bekannt. Strafrechtliche Vorwürfe stehen gegenwärtig also nicht im Raum.
Wo leben die betroffenen Kinder jetzt?
Insgesamt waren in der Wohngruppe sechs Kinder und Jugendliche untergebracht. Drei Kinder wurden laut Landratsamt Main-Tauber in andere stationäre Einrichtungen verlegt. Ein weiteres Kind wurde kurzfristig bei seiner Mutter untergebracht, sei inzwischen aber von einer anderen geeigneten Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen worden.
Zwei Kinder befinden sich nach Angaben der Evangelischen Jugendhilfe aktuell noch in der Wohngruppe, eines davon ist während der Osterferien zuhause. Für diese beiden Kinder sei ein anderes Jugendamt zuständig. Deshalb seien diese nicht verlegt worden.
Was ist über den Träger bekannt?
Die Evangelische Jugendhilfe hat in Unterfranken weitere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Aufsicht liegt bei der Regierung von Unterfranken, sie erteilt auch die Betriebserlaubnisse. Fälle wie in der Einrichtung bei Röttingen seien der Behörde nicht bekannt. Demnach wurden der Evangelischen Jugendhilfe in Unterfranken bislang auch keine Betriebserlaubnisse entzogen.
Sowohl der Landkreis als auch die Stadt Würzburg arbeiten mit der Evangelischen Jugendhilfe zusammen. Von den dortigen Jugendämtern gibt es keine Beanstandungen. Der Landkreis betont, gute Erfahrungen mit den Wohngruppen der Evangelischen Jugendhilfe gemacht zu haben. Gleichzeitig verweist der Landkreis darauf, dass es zum Schutz der Kinder sinnvoll sein könne, gegenüber der Öffentlichkeit keine konkreten Gründe zu benennen.
Ist so ein Vorgehen üblich?
Dass die Kinder ohne Angabe von Gründen aus ihrer Einrichtung geholt wurden, ist aus Sicht des Jugendamtes der Stadt Würzburg unüblich. Es entspreche nicht dem Verständnis der Stadt für die eigene Zusammenarbeit mit den Einrichtungen. Vor allem sei es nicht im Sinne der Kinder, die meist schon gravierende Beziehungsabbrüche hinter sich haben.
Frauke Adams, Leiterin der Einrichtung, erklärt gegenüber BR24: Die Situation sei eine "große Katastrophe, vor allem für die Kinder".
Wie lange dauert die Prüfung des Falls?
Wie lange die Betriebserlaubnis geprüft wird – auch dazu macht das Landesamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg keine Angaben. Sie verweisen darauf, dass Träger "erlaubnispflichtiger Einrichtungen" verpflichtet seien, "Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen der zuständigen Behörde anzuzeigen".
Dafür könne es viele Gründe geben: ein Fehlverhalten von Mitarbeitenden, Straftaten, Unfälle, Beschwerden, katastrophenähnliche Ereignisse oder übergriffiges Verhalten unter Kindern. Die Behörde sei verpflichtet, jeder Meldung nachzugehen.
Einrichtungsleiterin Frauke Adams hofft darauf, kommende Woche mehr zu erfahren.
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