Die 19-Jährige mit ihrer Verteidigung zum Prozessauftakt am Landgericht Ansbach
Die 19-Jährige mit ihrer Verteidigung zum Prozessauftakt am Landgericht Ansbach
Bild
Das Landgericht Ansbach hatte die 19-Jährige wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/ Daniel Löb
Schlagwörter
Bildrechte: dpa-Bildfunk/ Daniel Löb
Audiobeitrag

Das Landgericht Ansbach hatte die 19-Jährige wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt.

Audiobeitrag
>

Junge am Brombachsee getötet: Anklage geht in Revision

Junge am Brombachsee getötet: Anklage geht in Revision

Für den Tod eines Jugendlichen in Ramsberg am Brombachsee war eine 19-Jährige im März wegen Totschlags verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage wollen nun eine Verurteilung wegen Mordes durchsetzen – und gehen in Revision.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 15-Jährigen und dem Urteil wegen Totschlags am Landgericht Ansbach gegen eine 19 Jahre alte Deutsche haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision eingelegt. Sie wollen erreichen, dass die junge Frau wegen Mordes verurteilt wird. Die Entscheidung über die Zulassung der Revision falle frühestens in vier Wochen, sagte ein Gerichtssprecher dem Bayerischen Rundfunk am Freitag (27.03.2026).

Gericht: Mordmerkmale nicht erfüllt

Das Landgericht Ansbach hatte die 19-Jährige am 9. März wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten am Ende der Hauptverhandlung in ihren Plädoyers eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Viele hatten in dem Prozess auch ein solches Urteil erwartet. Das Gericht habe versucht, sachlich und nüchtern zu urteilen, führte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung aus. In dieser Betrachtung sei das Gericht zu der Überzeugung gekommen, dass weder das Mordmerkmal der Heimtücke noch der niederen Beweggründe erfüllt sei. Auch wenn das nach den Worten der Richterin ein schmaler Grat sei. Mit neun Jahren kratzt das Strafmaß an der Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Dort stehe immer der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Streit an Bushaltestelle eskaliert

Der Prozess fand unter großem öffentlichen Interesse statt. Das Gericht kam dabei zu der Überzeugung, dass den Jungen offenbar die Frage nach einer Zigarette das Leben gekostet hatte: Die 19-Jährige habe gemeinsam mit ihrem Freund in Ramsberg auf den Bus gewartet, als das spätere Opfer sie ansprach. Darauf habe die junge Frau aggressiv reagiert und den 15-Jährigen beleidigt. Nach einem Wortgefecht sei es auch zu Handgreiflichkeiten gekommen – ehe die 19-Jährige dem Jungen ein Messer in den Hals stach. Nach Ansicht des Gerichts war die Schuldfähigkeit der 19-Jährigen trotz dissozialer und sozialer Störungen sowie Alkohol- und Drogenkonsums nicht eingeschränkt.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!