Im mutmaßlichen Skandal um die JVA Gablingen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg zehn weitere Beamte angeklagt. Den zehn früheren Mitgliedern der JVA-internen Sicherungsgruppe (SIG) wird vorsätzliche bzw. gefährliche Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung vorgeworfen. Sie sollen Gefangene körperlich misshandelt und ohne rechtliche Voraussetzungen in einem sogenannten besonders gesicherten Haftraum (bgH) gesperrt haben, um die Häftlinge zu schikanieren und zu künftig angepasstem Verhalten anzuhalten.
Vorwurf: Häftlinge teils tagelang nackt auf blankem Boden
Die Angeschuldigten sollen die Gründe für die Unterbringung teilweise frei erfunden oder absichtlich provoziert haben. Dabei sei den Gefangenen die Mindestausstattung in Form von Matratze oder sonstiger Liegeunterlage und Papierunterhose grundlos vorenthalten worden, so die Anklage. Die Häftlinge seien so gezwungen gewesen, teilweise mehrere Tage und Nächte hinweg unbekleidet auf dem blanken Boden zu verbringen. Die beteiligten Beamten hätten gewusst, dass "keinerlei rechtfertigender Grund für die Vorenthaltung der Mindestausstattung" im bgH gegeben war, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Vorwürfe kommen auch aus Nachbargefängnis
Ein Teil der zehn SIG-Beamten sei auch bei einem Einsatz in der benachbarten Jugendvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth dabei gewesen. Dort sollen sie "ungerechtfertigte körperliche Übergriffe zum Nachteil von fünf Gefangenen begangen haben", so die Anklage. Dem BR gegenüber hatten betroffene Häftlinge geschildert, von den Gablinger Beamten im Zuge einer Razzia geschlagen und gewürgt worden zu sein. Justizexperten werten die Vorfälle als "Paradesituation einer Folter".
Der Anteil an den mutmaßlichen Übergriffen unterscheide sich von Person zu Person teils erheblich, nicht jeder Beamte sei in gleichem Maße beteiligt gewesen, so die Staatsanwaltschaft Augsburg. Zudem weisen die Ermittler darauf hin, dass ein Großteil der mutmaßlichen Übergriffe "im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit der ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin und einem weiteren ehemaligen Mitglied der SiG" erfolgt sei.
Frühere Gefängnis-Leitung bereits angeklagt
Die damalige stellvertretende JVA-Leiterin habe "von den körperlichen Misshandlungen nicht nur gewusst, sondern diese vielmehr gebilligt und die Angeschuldigten gedeckt", so die Staatsanwaltschaft weiter. Die Verteidiger der früheren Vize-Chefin hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Gegen die frühere Leiterin der JVA Gablingen, ihre Stellvertreterin sowie eine Schlüsselfigur der SIG hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg bereits im Januar Anklage erhoben. Auch ihnen wird neben anderem auch gefährliche bzw. vorsätzliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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