Maskenpflicht-Hinweisschild an einer Münchner U-Bahn-Tür (Symbolbild)
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Kabinett: Weitgehende Corona-Lockerungen in Bayern ab Sonntag

Kabinett: Weitgehende Corona-Lockerungen in Bayern ab Sonntag

Bayerns Kabinett hat festgelegt, wie es mit den Corona-Maßnahmen ab 3. April weitergeht: Wie erwartet fallen die meisten Einschränkungen wie 2G oder 3G wegen des geänderten Bundesgesetzes weg. Nur in wenigen Bereichen gilt weiter eine Maskenpflicht.

In Bayern enden ab diesem Sonntag die meisten Corona-Maßnahmen. Die Menschen brauchen dann keinen 2G- oder 3G-Nachweis mehr, um bestimmte Bereiche besuchen oder nutzen zu können. Auch die Maskenpflicht an den Schulen läuft aus - ab kommendem Montag müssen alle Schülerinnen und Schüler im Freistaat keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen.

Das erläuterte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettsitzung in München. Im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen gilt demnach in Bayern ab 3. April ebenfalls keine Maskenpflicht mehr.

Corona-"Basisschutz": Maske in ÖPNV und bestimmten Bereichen

Allerdings fallen nicht sämtliche Maßnahmen weg. Wie Herrmann erklärte, gilt im Freistaat ab kommendem Montag und vorerst bis einschließlich 30. April in Bayern weiter ein "Basisschutz". Konkret bleibt in Bayern mindestens im April eine FFP2-Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr und in "Einrichtungen mit "vulnerablen Personengruppen". Als Beispiele für letztere Kategorie nannte Herrmann unter anderem Arztpraxen, Krankenhäuser, Tageskliniken, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste sowie Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte.

Laut Herrmann schöpft die Staatsregierung dabei alles aus, was im von der Ampel-Koalition in Berlin geänderten Bundesinfektionsschutzgesetz an Möglichkeiten bleibe: "Wir setzen bei Corona auf die Balance aus Vorsicht und Normalität." Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte ebenfalls, Bayern nutze die Möglichkeiten des Basisschutzes "maximal" aus.

Herrmann: Weiter Corona-Tests in Schulen und Kitas

Auch die Testpflicht in Schulen und Kitas bleibt in Bayern vorerst bestehen. Man werde sich rechtzeitig verständigen, wie es hier nach den Osterferien weitergehe, sagte Herrmann. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) sagte, er befürworte eine Fortführung der Corona-Tests an Schulen auch nach den Osterferien. Nach Angaben von Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) gilt die Testpflicht in Kinderbetreuungseinrichtungen auch während der Osterferien. Der erste Schultag nach den Osterferien ist in Bayern heuer am 25. April.

Piazolo erläuterte, die Maskenpflicht entfalle am Montag nicht nur im Unterricht, sondern im gesamten Schulgebäude. Es werde aber weiterhin einen gewissen "Grundschutz-Standard" durch Rahmenhygienepläne geben. Dieses würden in Teilen allerdings nur empfehlenden Charakter haben. Während das Ende der Maskenpflicht im Unterricht nach Einschätzung des Ministers "förderlich" ist, empfiehlt er, außerhalb des Klassenzimmers weiter freiwillig Maske zu tragen – insbesondere überall dort, "wo sich Gruppen mischen".

Testpflicht auch für bestimmte Beschäftigte und Besucher

Weiterhin testen müssen sich im Freistaat auch Besucher und Beschäftigte von sogenannten vulnerablen Einrichtungen. Besucher brauchen laut Herrmann einen tagesaktuellen negativen Schnelltest. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich laut ihm nur zweimal wöchentlich testen, alle anderen täglich. Die gleichen Regeln gelten laut Staatskanzlei auch bei Justizvollzugsanstalten für Besucher und Beschäftigte.

Maske in Innenräumen und Abstände nicht mehr verpflichtend

Andere bisher verpflichtende Vorgaben werden dagegen zu freiwilligen Maßnahmen. Herrmann sprach in diesem Zusammenhang von einem "Empfehlungscharakter" – und nannte Mindestabstand sowie das Maskentragen in Innenräumen. Das sei ein "simples Mittel", um sich selbst und andere vor Infektionen zu schützen.

Wie angekündigt verzichtet Bayerns Staatsregierung darauf, den Weg zu einer sogenannten Hotspot-Regelung für bestimmte Regionen oder für ganz Bayern zu ebnen. Eine solche Hotspot-Regel sei derzeit nicht angezeigt, betonte Herrmann. Nur durch einen entsprechenden Landtagsbeschluss sind bundesweit ab 3. April noch weitergehende verpflichtende Maßnahmen möglich - wie 2G, 3G oder Abstandsgebot. Voraussetzung dafür ist entweder die Ausbreitung einer deutlich gefährlicheren Virusvariante oder eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Region.

Herrmann kritisiert erneut Hotspot-Regelung

Erneut übte Bayern Staatskanzleichef scharfe Kritik an der Hotspot-Regelung, die das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz vorsieht. Man könne mit dieser Regelung "im täglichen Vollzug überhaupt nicht arbeiten", sagte Herrmann. Das sei "einhellige Meinung" der 16 Bundesländer. Allerdings hat zum Beispiel der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern bereits alle Landkreise und kreisfreien Städte des Bundeslandes zu Corona-Hotspots erklärt – auf Basis des entsprechenden Bundesgesetzes. Hamburg hat das gleiche Vorgehen angekündigt.

Opposition: FDP zufrieden, Grüne nicht

Bei der bayerischen Opposition kommt das Aus für die meisten Corona-Maßnahmen ab diesem Sonntag sehr unterschiedlich an. FDP-Fraktionschef Martin Hagen betonte bei BR24live, Bayern könne derzeit kein Hotspot sein, weil die Bedingungen dafür nicht erfüllt seien. Es drohe keine Überlastung des Gesundheitssystems. Hagen forderte weitere Lockerungen, etwa bei den Quarantäne-Regeln. "Früher oder später wird sich jeder anstecken", sagte der FDP-Politiker. Corona solle behandelt werden "wie jede andere Infektionskrankheit".

Die bayerische Grünen-Vorsitzende Eva Lettenbauer kritisierte dagegen, dass die Staatsregierung die sogenannte Hotspot-Regel nicht für den ganzen Freistaat anwenden möchte. Die Inzidenz sei weiter äußerst hoch, viele Intensivbetten seien belegt, einige Krankenhäuser würden sich von der Notfallversorgung abmelden. "Der Schutz der Menschen muss vorderstes Ziel sein", sagte Lettenbauer, ebenfalls bei BR24live. Ministerpräsident Söder wolle offenbar nicht die Pandemie bekämpfen, sondern nur Recht haben.

"Nun liegt es in der freien Entscheidung eines jeden"

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga lobte, dass in Bayern ab Sonntag nur noch der "Basisschutz" gelten wird. "In zwei leidvollen Jahren haben wir viel gelernt, wie wir mit dem Virus leben können", erklärte die bayerische Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer. "Nun liegt es in der freien Entscheidung eines jeden, seiner Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber gerecht zu werden."

Konkret bedeuten die neuen Regeln für die Gastronomie: Ab Sonntag muss es keine Maskenpflicht in Restaurants und Wirtshäusern abseits des Platzes mehr geben. Dehoga-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert geht davon aus, "dass es künftig in den meisten Betrieben keine Zugangsbeschränkungen oder Maskenpflicht mehr geben wird".

BR24 TV zu den Corona-Entscheidungen in Bayern
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BR24 TV zu den Corona-Entscheidungen in Bayern

BR24live: Die Pressekonferenz nach der Kabinettsitzung in voller Länge

Kabinett Bayern
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek

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