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Justitia, als Symbol für Gerechtigkeit und Rechtspflege

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Kohlenmonoxid-Vergiftung im Wohnwagen: Vorbesitzer verurteilt

Kohlenmonoxid-Vergiftung im Wohnwagen: Vorbesitzer verurteilt

Der Vorbesitzer eines Wohnwagens mit Gasheizung ist vom Amtsgericht Viechtach unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er muss 3.600 Euro Geldstrafe zahlen. Ein Mann war in dem Wohnwagen an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Am Mittwoch hat das Amtsgericht Viechtach einen 60 Jahre alten Mann wegen fahrlässiger Tötung in einem Fall und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Laut Gerichtssprecher muss der Kelheimer 90 Tagessätze à 40 Euro bezahlen – insgesamt 3.600 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tragödie auf Viechtacher Campingplatz

Der 60-Jährige ist der Vorbesitzer eines Wohnwagens mit Gasheizung, in dem ein Mann vor einem Jahr an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben war. Drei weitere Menschen wurden damals auf einem Campingplatz bei Viechtach verletzt. Sie hatten giftiges Kohlenmonoxid eingeatmet. Ein 74-Jähriger starb an einer inneren Erstickung. Die Ehefrau des Toten, ein weiterer Mann und ein Mädchen wurden bewusstlos, konnten allerdings im Krankenhaus Zwiesel gerettet werden.

Kaminöffnung mit Klebeband verschlossen

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Verkäufer die Öffnung des Kamins zugeklebt hatte, damit keine Nässe eindringen kann. Dadurch konnte das Kohlenmonoxid ins Innere des Wohnwagens gelangen.

Kohlenmonoxid ist ein besonders gefährliches Atemgift, weil es unsichtbar, geschmacklos und geruchsneutral ist. Der Körper reagiert weder mit Husten noch mit akuter Atemnot.

Verteidigung plädiert auf Freispruch

Die 72-jährige Witwe war bei dem Prozess als Zeugin geladen. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro für den nicht vorbestraften Mann. Der Verteidiger des Angeklagten wollte einen Freispruch erreichen, weil seinem Mandanten die Tat nicht nachzuweisen sei. Der 60-Jährige kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen.

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