Die Städte und Gemeinden in Bayern brauchen für die Kommunalwahlen am 8. März viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Insgesamt werden bis zu 150.000 Ehrenamtliche benötigt. Städte und Gemeinden, denen noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer fehlen, geraten langsam unter Zeitdruck. Wie wird man Wahlhelferin oder Wahlhelfer? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen? Welche Aufgaben hat man? Gibt es dafür Geld? Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.
Wie wird man Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen?
Wer als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Kommunalwahl unterstützen will, meldet sich bei der zuständigen Wahlbehörde seiner Stadt oder Gemeinde. Bei den meisten Städten und Gemeinden Bayerns ist das auch online möglich über das BayernPortal [externer Link]. Mancherorts ist die Suche auch schon beendet – in Würzburg zum Beispiel haben sich die dort benötigten 1.500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer schon gefunden.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Wahlhelfer zu werden?
Um Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu werden, muss man die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft haben, mindestens 18 Jahre alt sein und mit dem Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet sein, für die man als Wahlhelfer eingesetzt werden möchte. Außerdem muss man an sogenannten Wahleinweisungen teilnehmen, die jeweils ungefähr 1,5 Stunden dauern. Die Wahleinweisungen teilen sich in eine technische Einweisung und eine weitere, bei der man lernt, wie man mit Wahlzetteln umgeht.
Welche Aufgaben hat man als Wahlhelfer?
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind am Wahltag im Wahllokal vor Ort und geben ab 8 Uhr die Urne für den Einwurf der Stimmzettel frei. Danach übergeben sie die Stimmzettel an die Bürger und überwachen den Wahlvorgang und den Einwurf. In den Briefwahlbezirken läuft es etwas anders. Hier bekommen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nach Ende der Wahl um 18 Uhr die Briefe, um sie zu sichten und zu sortieren. In den Wahllokalen sowie den Briefwahlbezirken werden dann die Stimmen gezählt und Eilmeldungen an die zuständigen Behörden und die Presse geschickt.
Wie viele Wahlhelfer gibt es pro Wahllokal?
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer arbeiten in Teams, die aus fünf bis neun Personen bestehen. Es gibt unterschiedliche Funktionen: Wahlvorstände, Stellvertreter, Schriftführer, stellvertretende Schriftführer und Beisitzende. Die Wahlvorstände müssen neben den normalen Aufgaben die Wahlergebnisse bestätigen und unterschreiben. Die Schriftführer dokumentieren den Wahltag und bereiten die Eilmeldungen vor.
Bekommt man als Wahlhelfer Geld?
Es gibt eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte "Zehrgeld". Wie hoch sie genau ist, hängt von der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde ab. Die Stadt Würzburg bietet eine Aufwandsentschädigung zwischen 50 und 65 Euro für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an.
Gibt es Sonderurlaub?
Sonderurlaub gibt es nur für städtische Angestellte, deren Arbeitgeber diese Gegenleistung anbietet. Wer bei der Stadt Würzburg arbeitet, bekommt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer beispielsweise einen Tag Urlaub. Allerdings haben Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die nicht städtisch angestellt sind, keinen finanziellen Nachteil. Wenn sie am Wahltag nicht zu ihrer normalen Arbeit können, muss der Arbeitgeber den Lohn normal weiterzahlen, kann das Geld aber später von der Gemeinde zurückfordern.
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