Ein Mann wirft einen ausgefüllten Wahlzettel in eine Wahlurne.
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Ein Mann wirft einen ausgefüllten Wahlzettel in eine Wahlurne.
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Kommunalwahl: Wie die Stichwahl abläuft und was zu beachten ist

Kommunalwahl: Wie die Stichwahl abläuft und was zu beachten ist

Bei Stichwahlen für Bürgermeister- und Landratsämter treten die beiden Erstplatzierten gegeneinander an – sofern niemand im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht hat. Hier erklären wir, wie eine Stichwahl abläuft und was zu beachten ist.

Über dieses Thema berichtet: BR24live am .

Stichwahlen sind einfach: zwei Kandidaten, ein Wahlkreuz. Dennoch gibt es einiges zu beachten. Hier klären wir: Was sind Stichwahlen und wo gibt es welche? Wie laufen sie ab? Wer hat am Ende gewonnen? Und wie funktioniert die Briefwahl bei der Stichwahl?

Was ist eine Stichwahl?

Eine Stichwahl gibt es in Deutschland nur bei Bürgermeister- und Landratswahlen. Sie findet zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang statt - bei der Kommunalwahl in Bayern also am 22. März. Eine Stichwahl ist dann notwendig, wenn in der der ersten Runde keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht hat. Absolute Mehrheit bedeutet: mindestens 50 Prozent plus eine Stimme. In der Stichwahl treten nur die beiden Erstplatzierten des ersten Wahlgangs an.

Wie funktioniert die Stichwahl?

Für die Stichwahl in Ihrer Stadt, Gemeinde oder in Ihrem Landkreis benötigen Sie die Wahlbenachrichtigung, die Sie vor dem ersten Wahlgang bekommen haben. Sollten Sie sie nicht mehr finden, keine Bange: Entscheidend ist, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen. Bringen Sie zur Abstimmung im Wahllokal auf jeden Fall den Personalausweis mit.

Wie läuft die Stichwahl ab?

Bei der Stichwahl stehen lediglich zwei Namen auf den Stimmzettel. Sie entscheiden sich für einen der beiden und machen entsprechend Ihr Kreuz. Neue Kandidaten können Sie nicht mehr hinzufügen. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat – bei nur zwei Kandidaten ist das automatisch die absolute Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los (externer Link).

Grafik: Hier gibt es am 22. März in Bayern Stichwahlen

Wie beantrage ich Briefwahl?

Bereits vor der ersten Runde hatten Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen gleich für eine mögliche Stichwahl zu beantragen. Die Unterlagen bekommen Sie dann automatisch zugesandt. Wer das noch nicht getan hat, aber nun per Brief wählen möchte, kann extra für die Stichwahl die Briefwahl-Unterlagen beantragen.

Das funktioniert so: Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung noch haben, können Sie das Formular auf der Rückseite bzw. den QR-Code verwenden. Den Antrag können Sie auch per Telefax oder E-Mail, nicht aber telefonisch stellen. Viele Gemeinden bieten den Service auch auf ihrer Website an. Angeben müssen Sie in jedem Fall Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift.

Welche Fristen muss ich dabei beachten?

Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 20. März um 15.00 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Wer kurzfristig erkrankt, kann die Briefwahl noch bis zum Wahltag, also bis zum 22. März, 15.00 Uhr beantragen.

Vorsicht: Für den Postweg ist in beiden Fällen die Zeit zu knapp. Der Wahlbrief mit Ihren Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18.00 Uhr beim Wahlamt oder bei Ihrer Gemeinde vorliegen. In knappen Fällen sollten Sie den Wahlbrief abholen und abgeben (lassen).

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