Dass dieser Prozessauftakt gegen einen mutmaßlichen IS-Sympathisanten anders verlaufen würde als geplant, wurde schon nach wenigen Minuten deutlich. Der 22-Jährige wirkte geschwächt, seine schwere Krebserkrankung war ihm anzusehen. Als es vor dem Landgericht Augsburg um seinen Gesundheitszustand ging, brach er in Tränen aus: Er könne der Verhandlung nicht folgen, erklärte der Angeklagte.
U-Haft und Chemotherapie in Augsburg
Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft in der JVA Gablingen – und wird gleichzeitig wegen seiner Krebserkrankung mit einer Chemotherapie behandelt. Verteidiger Süleyman Yildirim bezeichnete den Gesundheitszustand seines Mandanten im Gespräch mit dem BR als kritisch: "Die Therapie, die muss bei ihm wirken, erfolgreich sein und die Ärzte versuchen alles, damit die Therapie erfolgreich wird", sagte Yildirim. Dass sein Mandant noch jung sei, sei ein Vorteil. Allerdings sei bereits eine fortschreitende Erkrankung festgestellt worden.
Anwalt: Warnzeichen schon vor Monaten
Bevor über die eigentlichen Vorwürfe verhandelt werden konnte, musste das Gericht zunächst die Verhandlungsfähigkeit des 22-Jährigen prüfen. Seine behandelnde Ärztin machte deutlich, dass ihm eine längere Verhandlung derzeit gesundheitlich nicht zuzumuten sei.
Anwalt Yildirim übte im BR-Gespräch zugleich Kritik am Umgang mit seinem Mandanten in der Untersuchungshaft. Bereits im Februar habe es deutliche Warnzeichen gegeben. Damals habe der 22-Jährige nach Angaben des Verteidigers hohes Fieber bekommen. Bei der Arbeit in der Küche der JVA sei er zudem einmal ohnmächtig geworden und später weitere Male körperlich zusammengebrochen. "Da hätte man wesentlich deutlicher ihn untersuchen müssen, das wurde nicht gemacht", sagte Yildirim.
Die JVA Gablingen erklärte auf BR-Anfrage zu den Vorwürfen, wie in jeder bayerischen Justizvollzugsanstalt sei auch in Gablingen eine ausreichende medizinische Grundversorgung sichergestellt. Der bayerische Justizvollzug erteile "aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes" aber keine Auskünfte über einzelne Gefangene, hieß es.
Ärzte retten Angeklagtem das Leben
Wie ernst die Erkrankung ist, wurde auch bei der Verhandlung deutlich. Nach Angaben des Verteidigers war der Krebs bereits fortgeschritten, zeitweise habe sogar Lebensgefahr bestanden. Während Yildirim den Umgang mit den ersten gesundheitlichen Warnzeichen in der JVA kritisierte, lobte er ausdrücklich die spätere Behandlung in der Uniklinik. Dort habe man schnell erkannt, wie ernst die Lage sei, und sofort mit einer intensiven Therapie begonnen. Die Ärzte hätten seinem Mandanten damit letztlich das Leben gerettet, sagte Yildirim.
Verfahren ausgesetzt: So soll es jetzt weitergehen
Die Krebserkrankung wurde erst im Juni diagnostiziert, wie während der Besprechung vor Gericht herauskam. Warum es trotz der bekannten Erkrankung zu dem angesetzten Verhandlungstag kam, erklärte Gerichtssprecher Michael Rauh damit, dass das Gericht nicht automatisch über den Gesundheitszustand eines Untersuchungshäftlings informiert werde.
Der Gesundheitszustand sei "ein höchstpersönliches Gut". Deshalb sei es wichtig gewesen, die Angaben des Angeklagten vor Gericht zu überprüfen und die behandelnde Ärztin zu hören. Die Verteidigung und auch die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München beantragten, das Verfahren auszusetzen. Das Gericht folge schließlich dieser Forderung. Es hofft, dass der Prozess im Dezember oder Januar neu beginnen kann, wenn die Krebsbehandlung abgeschlossen ist.
Was dem 22-Jährigen vorgeworfen wird
Dann soll es um die schweren Vorwürfe gegen den 22-Jährigen gehen. Er soll im September vergangenen Jahres an mehreren Abenden mit einem Luftgewehr auf vorbeifahrende Autos auf der B16 bei Dillingen geschossen haben. Laut Anklage wollte er dadurch schwere Unfälle verursachen und Menschen töten. Verletzt wurde niemand, an 20 Fahrzeugen entstand ein Schaden von mehr als 33.000 Euro.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht von einem islamistischen Hintergrund aus. Der 22-Jährige sympathisierte der Anklage zufolge mit der Terrororganisation IS sympathisiert. Er habe Menschen, die er als "Ungläubige" betrachtete, töten wollen.
Auch der Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten spielte dabei offenbar eine Rolle. Der 22-Jährige soll unter anderem am 11. September und an den Tagen danach auf Autos geschossen haben. Laut den Vorwürfen wählte er den 11. September bewusst – in Anlehnung an die islamistischen Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA.
Anmerkung der Redaktion: Die Antwort des Justizvollzugs zu den Vorwürfen stammt von der JVA Gablingen, nicht vom Justizministerium. Wir haben den Fehler korrigiert.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
