Ladung zum Haftantritt: Schuhbeck muss ins Gefängnis.
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Ladung zum Haftantritt: Schuhbeck muss ins Gefängnis

Ladung zum Haftantritt: Schuhbeck muss ins Gefängnis

Star-Koch Alfons Schuhbeck muss "in den kommenden Tagen" ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft München I hat ihn zum Haftantritt geladen. Schuhbeck war erst im Juni vor dem Bundesgerichtshof mit seiner Revision gescheitert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft ist kurz und knapp: Die Ladung zum Haftantritt sei dem anwaltlichen Vertreter von Alfons Schuhbeck am Vormittag persönlich übergeben worden. Der habe dann seinen Mandanten informiert. "In den kommenden Tagen" muss der Star-Koch also die Haft antreten. Ein Datum teilte die Sprecherin auf Anfrage nicht mit. Das müssten die zuständige Justizvollzugsanstalt und Schuhbecks Vertreter nun untereinander absprechen.

Der Starkoch selbst will sich nicht dazu äußern, teilte sein Sprecher, Peter Dietlmaier, am Freitagabend auf BR-Anfrage mit. Schuhbeck muss seine Haftstrafe höchstwahrscheinlich in der JVA Landsberg am Lech absitzen. Auf BR-Nachfrage erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, dass der Vollstreckungsplan für Bayern dieses Gefängnis bei Strafen von mehr als drei Jahren vorsehe. Es ist das gleiche Gefängnis, in dem auch schon ein guter Bekannter von Schuhbeck, Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß, seine Gefängnisstrafe wegen Steuerhinterziehung verbüßte.

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Alfons Schuhbeck war im Oktober zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Eine Revision scheiterte. In seinen Lokalen "Orlando" und "Südtiroler Stuben" hatte er nach Überzeugung des Landgerichts München 2,3 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust. Dazu nutzte er ein Computerprogramm, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. Nach einigem Zögern hatte Schuhbeck die Vorwürfe vor Gericht weitgehend eingeräumt.

Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) im Juni weitgehend bestätigt, es sei "im Wesentlichen rechtskräftig", entschied der BGH.

Zudem Insolvenzverfahren wegen nicht bezahlter Miete

Inzwischen wurde auch gegen Schuhbeck selbst ein Insolvenzverfahren eröffnet, außerdem ist am Amtsgericht München eine Räumungsklage gegen ihn anhängig, weil er die Miete für seine Privatwohnung am "Platzl", über seinem früheren Laden, nicht fristgerecht gezahlt haben soll.

Eine für Anfang August geplante Gerichtsverhandlung wurde aber "auf Antrag beider Parteivertreter" auf Ende Oktober verlegt - wohl, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Schuhbeck hatte dem Münchner Merkur kürzlich gesagt: "Ich danke denen, die mir treu geblieben sind."

Schuhbeck steht nach dem Urteil und nach der Insolvenz seiner Restaurants vor den Trümmern einer großen, langen Karriere. Geblieben sind nur noch seine Gewürzläden, die von der "Schuhbecks Company" verwaltet werden. Wegen ausgebliebener Mietzahlungen hatte es um diese Läden zuletzt Streit gegeben.

Mit Informationen von dpa.

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