Bis zum 4. Oktober läuft das Oktoberfest in München noch. Ein Besuch auf der Wiesn soll vor allem Spaß machen – kann aber auch schnell im Ärger enden. Denn auch wenn die Wiesn zum Feiern da ist, gibt es einige Regeln, die man kennen sollte, um sich unnötigen Stress zu ersparen. Ein Leitfaden für eine sorgenfreie Wiesn.
Bier exen lieber sein lassen
Wer sich im Festzelt auf einen Wettbewerb einlassen und die Maß möglichst schnell leeren will, sollte sich das gut überlegen. Die Wirte sehen das mittlerweile nicht mehr gerne. Vor rund zehn Jahren wurde das Maß-Exen auf der Bierbank zu einer Art Trendsport. Viele Wirte unterbinden das inzwischen und machen damit von ihrem Hausrecht Gebrauch. Der Grund: Maß-Exen passe nicht zum Charakter des Oktoberfests. Außerdem sind die Gäste dadurch schnell sehr betrunken. Wer also auf der Bierbank seine Maß ext, kann rausfliegen.
Beim Trinkgeld nicht sparen
Die Maß kostet je nach Zelt zwischen 14,80 und 15,90 Euro. Da kann schnell der Gedanke aufkommen, beim Trinkgeld zu sparen. Aber: Die Bedienungen auf der Wiesn schleppen den ganzen Tag schwere Krüge durch die Zelte. Ein Trinkgeld ist deshalb üblich und wird erwartet. Viele Bedienungen empfehlen, mindestens zehn Prozent zu geben.
Fotos nur mit Einwilligung
Im Vorfeld der Wiesn hatte die Fotoregelung für Influencer für Unsicherheit gesorgt. Aber keine Sorge: Für den Privatgebrauch darf weiterhin fotografiert werden. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn gezielt einzelne Personen gefilmt werden. Das kann die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Menschen verletzen. Insbesondere wenn sie sich in hilflosen, zum Beispiel stark betrunkenen Zuständen befinden. Auch Bedienungen sollten vor dem Fotografieren gefragt werden – vor allem, wenn man das Video oder Foto öffentlich zum Beispiel auf Social Media hochladen will.
Maßkrug einstecken ist Diebstahl
Ein Andenken an den Wiesn-Besuch kann etwas Schönes sein. Einen Maßkrug aus dem Festzelt mitzunehmen, ist allerdings keine gute Idee. Denn in den knapp 16 Euro ist nur das Bier enthalten – nicht der Krug. Der gehört weiterhin dem Wirt. Wer ihn trotzdem mitgehen lässt, begeht Diebstahl. Die Konsequenzen können eine Anzeige mit Geldstrafe und ein Hausverbot sein. Wer einen Maßkrug als Andenken haben möchte, kann sich stattdessen einfach einen am Souvenirstand kaufen.
Wildpinkeln ist keine Wiesn-Tradition
Wer viel trinkt, muss natürlich irgendwann auf die Toilette. Und weil die Schlangen vor den Klos lang sein können, pinkeln viele – vor allem Männer – gerne ins Gebüsch oder an Zäune. Erlaubt ist das aber auch auf der Wiesn nicht. Wildpinkeln ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Ärger mit der Polizei oder dem Sicherheitsdienst bedeuten. Im Schnitt liegt die Strafe für die Ordnungswidrigkeit bei rund 100 Euro. Also lieber ein bisschen mehr Zeit für den Toilettengang einplanen und sich den Ärger sparen.
Nach Wiesn-Besuch: E-Scooter besser stehen lassen
Den größten Fehler machen manche ganz zum Schluss: Sie nehmen den E-Scooter für den Weg nach Hause oder ins Hotel. Dabei gelten für Scooter dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille ist das eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Deshalb gilt: Im Zweifelsfall lieber das Geld in ein Taxi investieren. Außerdem gibt es aktuell rund um das Wiesn-Gelände Fahr- und Parkverbote für E-Scooter.
Dieser Artikel ist erstmals am 25. September 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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