Auf Alina Walbruns Instagram-Profil ist ein Post aus dem Mai zu sehen: "Ich habe offiziell mein Medizinstudium abgeschlossen", schreibt sie – dazu ein Foto, auf dem sie mit einem Blumenstrauß vor der LMU-Klinik in München-Großhadern steht. Walbrun ist allerdings nicht einfach eine Studentin, die ihr Studium abgeschlossen hat. Auf Instagram und Tiktok erreicht sie hunderttausende Followerinnen und Follower, früher unter dem Alias "Doc Alina", inzwischen unter ihrem vollen Namen. In ihren Posts geht es um Themen wie Ernährung, Gesundheit oder Longevity – also das Konzept, gesund alt zu werden.
Walbrun fiel auf YouTube-Experiment rein
Im Sommer 2026 erregte Walbrun Aufmerksamkeit, weil sie auf ein Experiment des YouTubers Marvin Wildhage hereinfiel: Dieser hatte sich eine Krankheit ausgedacht und Walbrun über eine fiktive Pharmafirma dafür angeworben, online eine Werbekampagne zu dieser Krankheit zu unterstützen. Walbrun nahm die Kooperation laut Wildhage an und berichtete in ihren Storys sogar davon, das Syndrom aus ihrem Studium zu kennen. Als Wildhage sein Video zur ausgedachten Krankheit veröffentlichte, räumte Walbrun den Fehler ein.
Ermittlungen wegen Berufsbezeichnung
Seitdem zog sich Walbrun mehr aus der Öffentlichkeit zurück. Nun bestätigte die Münchner Staatsanwaltschaft dem BR Ermittlungen in einem anderen Zusammenhang, und zwar wegen des Verdachts auf Missbrauch von Berufsbezeichnungen. Auslöser waren mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen – offenbar, weil Walbrun sich nach deren Darstellung als "Ärztin" bezeichnet hatte.
Das darf laut Bundesärzteordnung allerdings nur, wer auch eine Approbation oder eine entsprechende Erlaubnis zur Ausübung des Berufs hat. Darauf weist auch die Bayerische Landesärztekammer hin: "Patientinnen und Patienten müssen darauf vertrauen können, dass eine Person, die sich als Ärztin oder Arzt bezeichnet, über die erforderliche Qualifikation, Fachkenntnis und Kompetenz verfügt, um sie medizinisch zu behandeln." Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Verbraucherzentrale sieht Problem bei Produktwerbung
In mindestens einer Folge ihres Podcasts bezeichnete sich Walbrun als Ärztin. Im Mai sagte sie: "Ich bin seit Dienstag offiziell Ärztin." Aus Sicht von Susanne Punsmann ist das kein Einzelfall. Sie beschäftigt sich für die Verbraucherzentrale mit Gesundheitswerbung und kennt nach eigener Aussage mehrere Fälle, in denen sich Personen als Ärztinnen oder Ärzte ausgeben, ohne dass das tatsächlich der Fall sei.
Allgemein problematisch wird es laut Punsmann, wenn Personen mit medizinischer Expertise nebenher Produkte verkaufen, "so dass sich die Verbraucher:innen gar nicht mehr sicher sein können, dass ihre Ausführungen auch tatsächlich sachlich sind und nicht nur dazu dienen, den Verkauf anzukurbeln". Die Bundesärztekammer gab eine Handreichung zur Nutzung sozialer Medien heraus, die sich auch an Medizinstudierende richtet. Darin heißt es: "Der ärztliche Beruf sollte in keinem Fall im Sinne von Produktwerbung kommerzialisiert werden." Auch Walbrun bewirbt immer wieder Produkte auf ihren Profilen. Das ist allerdings nicht verboten, in den aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geht es lediglich um die Verwendung des Begriffs "Ärztin".
LMU-Klinikum distanziert sich von Account
Das LMU-Klinikum, an dem Walbrun studiert hatte, äußerte sich zu ihren Auftritten in den sozialen Medien und betonte: "Frau Walbrun war und ist nicht für das LMU-Klinikum oder die Medizinische Fakultät tätig." Außerdem verweist die LMU-Pressestelle darauf, dass es sich um einen privaten Account handele. Die Universität stellt klar, "dass wir uns von unwissenschaftlichen Aussagen, die den Grundsätzen einer evidenzbasierten Medizin widersprechen, distanzieren." Zum Stand der Ermittlungen machte die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben. Walbrun antwortete nicht auf eine Anfrage des BR, für sie gilt die Unschuldsvermutung.
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