In Bahnhöfen, Flughäfen, Justizgebäuden oder auf Volksfesten kennt man sie schon zur Genüge: die Rundum-Überwachung per Videokamera. Sie soll die Sicherheit erhöhen. Doch auch im Bereich öffentlicher Plätze und Grünanlagen wächst die Zahl der festinstallierten Kameras. Hier ist neben der Kommune auch Bayerns Polizei zuständig, die die Zahl ihrer eigenen Kameras inzwischen deutlich erhöht hat.
17 Hotspots der Kriminalität im Freistaat
Laut bayerischem Innenministerium ist die Anzahl der polizeilichen Videokameras zwischen 2020 und 2024 um 67 Prozent von 95 auf 141 festinstallierte Geräte gestiegen. Genaue Angaben für 2025 liegen noch nicht vor. Das Ministerium bestätigte aber, dass aktuell an 17 Orten im Freistaat, wo es eine erhöhte Kriminalitätsbelastung gebe, mehrere Polizeikameras angebracht sind: zum Beispiel an den Bahnhofsvorplätzen in Augsburg, Coburg und Regensburg oder im Alten Botanischen Garten sowie am Stachus in München. Die jüngste Videoüberwachungsanlage ist seit Anfang März in der Schweinfurter Innenstadt installiert.
Ziel: Abschreckung und leichtere Strafverfolgung
Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) geht es nur um Orte mit besonders vielen Straftaten. Hier stehe zum einen die abschreckende Wirkung der Kameras im Vordergrund: "Jemand, der als Taschendieb unterwegs ist und sieht, dass er von einer Kamera gefilmt wird, wird an der Stelle wahrscheinlich nicht mehr tätig werden."
Zum anderen sei die Strafverfolgung einfacher, so Herrmann zu BR24. Gerade, wenn es zu Gewalttaten auf Plätzen mit Videoüberwachung gekommen sei, könne man "klar nachweisen, wer der Täter ist, und dann sehr schnell auch unmittelbar die Fahndung einleiten." Gleichzeitig steige das Sicherheitsgefühl der Menschen, so Herrmann.
Recht auf Selbstbestimmung – Passau verliert Prozess
Doch das Sicherheitsgefühl teilen nicht alle. So gab es zum Beispiel in Passau einen jahrelangen Streit um die kommunale Videoüberwachung im örtlichen "Klostergarten". Letztlich unterlag die Stadt 2024 vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die klagende Bürgerinitiative sah hier die Kriminalitätsbelastung als nicht hoch genug an, um eine Dauerüberwachung des öffentlichen Klostergartens per Kamera hinzunehmen.
Laut einem Sprecher des bayerischen Datenschutzbeauftragten komme es darauf an, dass bei jeglicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum nicht nur die Gesetze eingehalten würden, sondern auch "das rechte Verhältnis von Überwachungszweck und Grundrechtsschutz zu jeder Zeit gewahrt bleibt". Notfalls müssen – wie in Passau – die Gerichte entscheiden, ob das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Passau versucht inzwischen eine Kompromisslösung.
Videos müssen nach zwei Monaten gelöscht werden
Gesetzlich geregelt ist, dass Videoaufnahmen durch Polizei oder (Kommunal-)Verwaltung nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden müssen, falls hier keine gravierenden Ordnungswidrigkeiten oder keine Straftaten festgehalten sind. In Passau waren das 72 Stunden. Nach dem Polizeiaufgabengesetz müssen die Videos aus den Polizeikameras sogar erst spätestens nach zwei Monaten gelöscht werden.
Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen, sieht einerseits die Notwendigkeit, wirklichen Hotspots der Kriminalität auch per Videoüberwachung beizukommen. Gegenüber BR24 warnt er aber auch vor der Tendenz, die Grenze des Zulässigen auszudehnen: "Es wird halt immer wieder versucht, das so ein kleines Stückchen weiterzuschieben" – zum Beispiel die geforderte Überwachung mit KI-Gesichtserkennung, die man zum Glück "zwischendurch wieder fallengelassen" habe.
Bayern will kommunale Videoüberwachung erleichtern
Die Bayerische Staatsregierung will es aber nicht beim Ausbau der polizeilichen Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten belassen. Auch die Kommunen sollen bei Bedarf hier leichter nachlegen können, kündigte Innenminister Herrmann gegenüber BR24 an: Man werde einen Gesetzentwurf "sicherlich noch im Laufe dieses Jahres im Landtag einbringen. Es geht darum, dass Kommunen, die selbst Videoüberwachung installieren wollen, dies noch großzügiger tun dürfen." Passieren hier gravierende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, darf im Prinzip die Polizei darauf zugreifen.
Der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri, hat schon früher vor einer massiven Ausdehnung der polizeilichen Nutzung von Videoüberwachungsmaterial gewarnt. Sein Sprecher betonte nun gegenüber BR24, "dass eine künftige Vorschrift nicht einer flächendeckenden Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Einrichtungen Vorschub leisten darf und zugleich gewährleistet, dass die Überwachung auch im konkreten Einzelfall erforderlich und angemessen ist."
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