Gerichtssaal im Landgericht Augsburg. Angeklagter steht im beigen Kapuzenpulli vor den Richtern und Schöffen.
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Mord an dreifacher Mutter: Lebenslang für den Angeklagten
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Mord an dreifacher Mutter: Lebenslang für den Angeklagten

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Mord an dreifacher Mutter: Lebenslang für den Angeklagten

Mord an dreifacher Mutter: Lebenslang für den Angeklagten

Nach Überzeugung des Gerichts ist der Angeklagte vor einem Jahr in das Haus des Opfers eingedrungen und hat die dreifache Mutter ermordet. Er wurde deshalb zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Auftraggeber soll der Ex-Partner gewesen sein.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Das Landgericht Augsburg hat am Dienstagvormittag den Angeklagten im Mordfall Haunstetten schuldig gesprochen. Laut Gericht hat er im Mai 2025 die Mutter von drei Kindern getötet. Die damals achtjährige Tochter musste den Tod der Mutter miterleben. Sie harrte zusammen mit ihrem kleinen Bruder neben der Mutter in der Blutlache aus, bis die Polizei kam.

Der 30-jährige Gino F. wurde zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigung will gegen das Urteil vorgehen und plant, Revision einzulegen.

Mutter wurde Opfer eines Auftragsmords - Ex-Partner soll die Tat geplant haben

Bei der Urteilsverkündung am Landgericht Augsburg zeigte der Angeklagte, ein schmaler Mann mit Kinnbart im beigen Kapuzenpulli, keine Regung. Während des Prozesses sind von ihm nur Nebelkerzen gekommen, so der Richter. Er habe versucht, falsche Spuren zu legen, um etwa zu erklären, wie das Blut des Opfers auf seine Mütze gekommen sei. Er habe lange geschwiegen, dann die Tat seinem Ziehvater zugeschoben, dies dann aber wieder zurückgenommen.

In seiner Urteilsbegründung betonte das Gericht, Drahtzieher hinter dem Mord sei der Ex-Partner der getöteten Frau. Der Ziehvater des jetzt verurteilten 30-Jährigen ist nach Auffassung des Gerichts nicht über die Trennung hinweggekommen. Er habe ein umfangreiches "Überwachungssystem" installiert, um das Opfer auszuspähen.

Der 43-Jährige habe die Pistole und die Munition besorgt und dem jetzt Verurteilten 1.000 Euro Belohnung für das Verbrechen versprochen. Die Tatwaffe, ein großkalibriger, halbautomatischer Revolver, sei auf der Flucht vom Täter in einen Bach geworfen worden. Auch sein Pulli und seine Hose seien von der Polizei im Wasser gefunden worden.

Der Ex-Partner sitzt in Untersuchungshaft. Er war zunächst als Zeuge befragt worden, wurde dann aber wegen des Verdachts der Anstiftung zum Mord festgenommen. Ob und wann es zu einem Prozess kommt, steht noch nicht fest.

Indizienkette führt zu Urteil

Der Vorsitzende Richter Michael Eberle zählte in seiner Urteilsbegründung ausführlich alle Indizien auf, das Gericht sei jeder Spur nachgegangen. "Wir haben keinen Stein auf dem anderen gelassen", betont Eberle. "Wir haben Nina H. kennen gelernt, ihre Stimme gehört, ihre Nachrichten, aber auch den Ex-Partner und den Angeklagten". Man habe die Telefonate aller Beteiligten und die Chatnachrichten ausgewertet und miteinander abgeglichen.

"Wir konnten nachvollziehen, wer wann wo war", so Richter Eberle, "das sind viele, viele Details", aus denen das Gericht eine lückenlose Indizienkette gewoben habe. Dass die Tat so lückenlos aufgeklärt werden konnte, war auch für die Angehörigen wichtig. So lobte der Vater des Opfers das Gericht nach dem Urteil: "Ich habe jetzt wirklich das Gefühl, dass ich weiß, was passiert ist."

Aussagen der Kripobeamten belastend für Gericht und Zuschauer

Die Schilderungen der Kripobeamten vom Tatort seien auch für das Gericht belastend gewesen, so der Richter. Der Täter habe die 30 Jahre alte Frau mit dem ersten Schuss niedergestreckt und dann aus sehr kurzer Entfernung drei weitere Schüsse auf die am Boden liegende Frau abgegeben, alle vier Schüsse trafen das Opfer im Kopf. "Die Bilder gehen einem nahe, die Blutlache, die Schüsse durch den Kopf", so Richter Eberle. Erst der vierte Schuss sei tödlich gewesen.

Dass der Täter das Magazin nicht ganz leergeschossen habe, das spreche nach Ansicht des Gerichts dafür, dass die Tat nicht aus persönlichem Hass erfolgt sei, sondern der Täter nur seinen Auftrag erfüllt habe.

Tochter der Toten identifiziert Angeklagten als Täter

Der Vorsitzende Richter Eberle führte aus, dass das Gericht der Aussage der achtjährigen Tochter viel Gewicht beigemessen hat: "Gino wars, er war schwarz angezogen, der war schmächtig wie der Gino", das habe das Kind der Polizei zu Protokoll gegeben. Der Mann habe "mit Raketen auf die Mama geschossen."

Nach Angaben der Opferanwältin leidet das Mädchen bis heute unter der Tat. Sie gebe sich oft selbst die Schuld, dass ihre Mutter tot sei. Sie habe mit ihren Geschwistern jetzt aber ein stabiles Umfeld und das Urteil könne bei der Verarbeitung helfen.

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