Dem 75-jährigen Angeklagten Joseph H. wird vorgeworfen, die bulgarische Prostituierte im August 2024 nach einem Streit ermordet zu haben. Bis heute wurde die Leiche der damals 33-Jährigen, trotz intensiver Suche, nicht gefunden. Vor einem Jahr wurde Joseph H. aus Bammersdorf im Landkreis Forchheim wegen Totschlags zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Dagegen legte er Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein und bekam Recht.
Mangelnde Beweiswürdigung – Indizienprozess wird neu aufgerollt
Allerdings lautet die Anklage nun wieder auf Mord, obwohl im ersten Prozess das Urteil auf Totschlag lautete. Der BGH bemängelte an diesem Indizienprozess die Beweiswürdigung. Die Täterschaft eines Dritten sei nicht ausreichend ausgeschlossen worden, ebenso eine fahrlässige Tötung oder das Untertauchen der Frau.
Im Indizienprozess beantragt die Verteidigung nach wie vor den Freispruch von Joseph H.. Viele zeitliche Abläufe seien unklar, ebenso die Aktivitäten von Katina K. bis zum Tag ihres Verschwindens.
Verschmähte Liebe und Geld als Gründe für Streit?
Joseph H. soll die Prostituierte 2023 in Nürnberg kennengelernt und mit ihr eine Beziehung eingegangen sein. Nachdem beide beschlossen hätten, nach Bulgarien umzuziehen, verkaufte der Angeklagte sein Anwesen in Bammersdorf. Bereits im Vorfeld habe die Prostituierte von Joseph H. 30.000 Euro erhalten. Nachdem er es ablehnte, ihr weitere 50.000 Euro zu überlassen, sei es zum Streit gekommen. Katina K. habe sich daraufhin von Joseph H. trennen und wieder nach Bulgarien reisen wollen.
Bisher keine Leiche von Katina K. entdeckt
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Schmähung nicht hinnehmen wollte und Katina K. im August 2024 umbrachte. Nach der Tat habe er dann die Leiche der Getöteten an einem bis heute nicht bekannten Ort verschwinden lassen und Gegenstände aus ihrem Gepäck und ihre Kleidung verbrannt.
Für das Revisionsverfahren sind insgesamt 35 Verhandlungstage angesetzt. Joseph H. sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Einem Antrag auf Haftprüfung hatte das Landgericht nicht stattgegeben. Der Angeklagte ist kein Unbekannter für die Justiz. Er hat bereits 22 Einträge im Bundeszentralregister.
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