Ein Behälter mit tödlicher Substanz
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Die Angeklagte soll im Ausland Gift bestellt haben, um ihren Partner zu töten
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Die Angeklagte soll im Ausland Gift bestellt haben, um ihren Partner zu töten

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Mordprozess um getöteten Partner: Im Ausland Gift bestellt?

Mordprozess um getöteten Partner: Im Ausland Gift bestellt?

Im Prozess gegen eine 53-Jährige vor dem Landgericht Deggendorf, die ihren Partner getötet haben soll, haben Ermittler und Gutachterinnen jetzt ausgesagt, wie die Frau mutmaßlich vorgegangen ist – und warum Klinikärzte die Vergiftung nicht erkannten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

In Deggendorf steht eine 53 Jahre alte Frau vor Gericht, der die Ermordung ihres Lebensgefährten vorgeworfen wird. Motiv für die mutmaßliche Tat soll eine Affäre des Mannes im Jahr 2024 gewesen sein. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft bestellte die Ukrainerin im November 2024 über das Internet bei einer in der Ukraine ansässigen Firma Thallium-Sulfat und mischte es ihrem Partner ins Essen oder in ein Getränk.

Krankenhaus-Ärzte gingen nicht von Vergiftung aus

Als der Ukrainer im Krankenhaus starb, gingen die behandelnden Ärzte von einer natürlichen Todesursache aus. Warum – dieser Frage gingen zwei Gutachterinnen nach, die jetzt im Prozess aussagten. Demnach waren die Ärzte aufgrund der Symptome des Mannes vom Guillain-Barré-Syndrom ausgegangen. Der Mann hatte erst über Grippesymptome geklagt, dann kamen starke Schmerzen in Beinen und Armen und neurologische Ausfälle dazu.

Eine der Ärztinnen vom Institut der Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilian-Universität München bestätigte vor Gericht, dass diese Symptome zum Guillain-Barré-Syndrom passen. Diese Autoimmunerkrankung heilt in der Regel wieder aus.

Gutachten sieht keine Behandlungsfehler

Als sich der Verlauf zuspitzte, hätte man aus Sicht der Rechtsmedizinerin eine toxikologische Untersuchung anstreben, zumindest die bisherige Diagnose anzweifeln können. Dies ist bis zum Tod des Ukrainers nicht geschehen. Auch weil Thallium-Vergiftungen heutzutage sehr selten sind, könne man wegen der Verwechslungsgefahr mit dem Guillain-Barré-Syndrom aber nicht von einem Behandlungsfehler sprechen, so die Gutachterin. Außerdem sei nicht klar, ob bei einer Behandlung der Vergiftung der Tod des Mannes noch hätte verhindert werden können.

Für die Gutachterinnen steht zweifelsfrei fest: Der Ukrainer wurde vergiftet. In Serumproben des Mannes sei eine sehr hohe Thallium-Konzentration festgestellt worden. Sie hätten keine anderen Todesursachen feststellen können. Eine Thallium-Vergiftung als Todesursache sei eindeutig.

Ein Diplom-Chemiker des Bayerischen Landeskriminalamts fand auch in einer Haarprobe der 53-jährigen Angeklagten das hochgiftige Schwermetall Thallium. Allerdings in einer Menge, die zwar deutlich über dem Normwert läge, aber nicht zu einer schweren Vergiftung führe.

Hausarzt: Angeklagte bezeichnete Partner als "Memme"

Von den Medizinern, die den Mann über zwei Wochen bis zu seinem Tod behandelten, war im Prozess unter anderem der Hausarzt geladen. Die Frau hätte ihren Partner wegen seiner Schmerzempfindlichkeit als "Memme" bezeichnet, wirkte aber besorgt auf den Hausarzt. Letzteres konnten die weiteren Ärzte, die den Mann in verschiedenen Krankenhäusern behandelten, so nicht bestätigen. Sie beschrieben die Frau als normal.

Kriminalbeamte berichteten im Prozess von den ersten Durchsuchungen der Wohnung und den ersten Vernehmungen. Die Ukrainerin wirkte auf einen Beamten gekränkt aufgrund der Affäre, ansonsten gleichgültig, auf einen anderen klar und strukturiert. Die Tat habe sie abgestritten.

Unmittelbar nach Tod des Partners wieder auf Datingportalen

Der technische Inspektor der Kriminalpolizei Deggendorf beschrieb die Funde auf technischen Geräten der Angeklagten. Dabei habe man festgestellt, dass die 53-Jährige einen Wikipedia-Eintrag zu Thallium aufgerufen und außerdem danach gesucht habe, wann der Tod nach Thallium-Einnahme eintritt. Auf anderen Geräten und mit Hilfe von Interpol konnte man ihr eine Bestellung von Thallium-Salzen bei einer ukrainischen Firma und den Weg der Lieferung nachweisen.

Außerdem habe sie sich mehrfach bei Wahrsagerinnen nach Todesflüchen erkundigt und einen nach Anleitung auch durchgeführt. Unmittelbar nach dem Tod habe die Angeklagte über Datingportale nach einem neuen Lebenspartner gesucht.

Affäre soll Grund für die Tat gewesen sein

Laut Anklage soll der Grund für die vorgeworfene Tat eine sexuelle Beziehung ihres Lebensgefährten zur damals bei ihnen wohnenden 23-jährigen Freundin ihres Sohnes gewesen sein. Spätestens nach einem Streit im Herbst 2024 habe sie ihren Tatplan gefasst, so die Staatsanwaltschaft. In der Folge habe sich die 53-Jährige zehn Gramm Thallium-Sulfat beschafft. Thallium ist geruchs-, geschmacks- und farblos und gut wasserlöslich.

Die Angeklagte wollte sich bisher nicht zu den Vorwürfen äußern, stellt den Zeugen über ihre Dolmetscherin nur einzelne Fragen. An den vorigen Verhandlungstagen waren unter anderem Nachbarn und Vermieter des früheren Paares geladen. Sie berichteten von häufigen Streitigkeiten. Die Tochter des Verstorbenen tritt als Nebenklägerin auf. Sie bestätigte die Affäre ihres Vaters aber bereits am ersten Prozesstag. Der Angeklagten droht bei Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe.

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