(Archivbild) Das zerstörte Segelboot.
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(Archivbild) Motorbootfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
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Motorbootfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Motorbootfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Nach einem tödlichen Zusammenstoß auf dem Bodensee hat das Landesgericht Feldkirch im österreichischen Vorarlberg einen 26-jährigen Motorbootfahrer wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Angeklagt war er eigentlich wegen Mordes.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Bei einem Unfall am 11. Oktober 2025 im Bodensee vor Fußach war das Motorboot eines damals 25-Jährigen mit dem Segelboot eines deutschen Ehepaars zusammengestoßen. Die 57-jährige Frau aus dem Landkreis Günzburg starb. Ihr Ehemann rettete sich ins Wasser und wurde schwer verletzt.

Der heute 26-jährige Motorbootfahrer ist nun wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Landesgericht Feldkirch verhängte zwölf Monate Haft, davon acht Monate bedingt. Das bedeutet, dass die Freiheitsstrafe insgesamt zwölf Monate beträgt, von denen vier Monate tatsächlich im Gefängnis verbüßt werden müssen. Die restlichen acht Monate sind zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Mann 5.000 Euro an die Hinterbliebenen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft hat sich dazu noch nicht erklärt.

Anklage lautete auf Mord mit bedingtem Vorsatz

Die Anklage gegen den 26-Jährigen lautete auf "Mord mit bedingtem Vorsatz". In Österreich kann jemand wegen Mordes verurteilt werden, auch wenn er den Tod eines Menschen nicht unbedingt wollte, ihn aber in Kauf genommen hat. Bedingter Vorsatz bedeutet: Jemand weiß, dass sein Verhalten tödlich enden kann, und sagt sich innerlich sinngemäß: "Wird schon gutgehen – und wenn nicht, ist es eben so." Er plant den Tod also nicht, ihm ist das Risiko aber klar, und er handelt trotzdem weiter.

Bei fahrlässiger Tötung dagegen denkt der Täter nicht ernsthaft daran, dass jemand sterben könnte, sondern ist "nur" unvorsichtig oder leichtsinnig.

Angeklagter gab zu, dass er abgelenkt war

In einem ersten Prozess hatte der Angeklagte noch erklärt, er habe den See ständig im Blick gehabt und das Segelboot trotzdem nicht gesehen. Vor den Geschworenen im Landesgericht Feldkirch änderte er seine Darstellung. Er räumte ein, abgelenkt gewesen zu sein. Er habe unter anderem mit dem Handy Fotos gemacht, einen Liegeplatz in Konstanz gesucht und sich mit seinen drei Freunden unterhalten. Während der Kollision habe er sich umgedreht und den Seeraum nicht beobachtet.

Der Staatsanwalt kam deshalb ebenfalls zu dem Schluss, dass grobe Fahrlässigkeit vorlag. "Ich bin nicht der Überzeugung, dass es ein Mord war", sagte er laut dem Österreichischen Rundfunk (ORF). Der Opferanwalt erklärte, der 26-Jährige habe den See mindestens vier Minuten nicht im Blick gehabt.

Gericht sieht grobe Fahrlässigkeit

Der Richter wertete unter anderem den bisherigen ordentlichen Lebenswandel und das reumütige Geständnis als mildernd. Auch eine psychologische Betreuung infolge der Tat wurde berücksichtigt. Der ORF fasst das Ergebnis entsprechend zusammen: "Urteil: Bootsunfall war grob fahrlässige Tötung." Die Mordanklage ist damit erledigt.

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