München reagiert auf die anhaltende Trockenheit: Weil der Wasserverbrauch wieder gestiegen ist, hat die Stadt per Allgemeinverfügung Regeln erlassen. Verboten sind ab sofort etwa das Waschen von Fahrzeugen außerhalb von Waschanlagen, der Betrieb von Privatpools, das Bewässern von Rasenflächen oder das Abpumpen von Wasser aus Seen, Flüssen und Gräben.
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Zuletzt lag der Wasserverbrauch nach Angaben der Stadt wieder bei mehr als 360 Millionen Litern pro Tag. Zum Vergleich: Normalerweise sind es durchschnittlich rund 300 Millionen Liter. Auch wenn für die kommenden Tage Gewitter und Regen vorhergesagt werden, hätten diese Niederschläge keine ausreichende Wirkung, um die Wassersituation zu entspannen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.
Oberbürgermeister Krause: Wasserversorgung aktuell "äußerst strapaziert"
Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) hat das Referat für Klima- und Umweltschutz und die Stadtwerke München (SWM) auch beauftragt, eine Wasserstrategie zu erarbeiten, "um die Wasserversorgung der Stadt München vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen wie anhaltender Trockenheit und Hitzeperioden dauerhaft zu gewährleisten".
Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling seien die vorhandenen Ressourcen der Münchner Wasserversorgung "derzeit äußerst strapaziert", erklärt der OB. Nun müsse man "weitergehende verpflichtende Sparmaßnahmen" ergreifen.
Bei Verstößen drohen Geldbußen bis 50.000 Euro
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und bis 1. August, sofern sie nicht vorher widerrufen oder auch noch verlängert wird. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis 50.000 Euro.
Ergänzend zur Allgemeinverfügung geben die SWM eine Wasser-Sparanordnung heraus. Damit gelten die Vorgaben über die Stadtgrenzen hinaus auch für das Umland, das ans Münchner Wasserversorgungsnetz angeschlossen ist. Konkret betroffen sind die Gemeinden Aschheim, Garching, Neubiberg, Neuried, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterhaching, wie das Landratsamt des angrenzenden Kreises München mitteilte.
Die Wasser-Regeln im Überblick:
- Die Entnahme von Wasser zum Befüllen und zum Betrieb von privaten Pools und sonstigen Badebecken, privaten Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbehältern (z. B. Tonnen) und ähnlichen Einrichtungen ist verboten.
- Die Bewässerung, das Gießen und die Beregnung von Haus- und Kleingärten oder Schrebergärten (z. B. Gehölze, Hecken, Stauden, Beete, Zierpflanzen u. Ä.) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr ist verboten, soweit diese nicht einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen. Ausgenommen von dieser zeitlichen Beschränkung ist die Bewässerung und Beregnung mit wassersparender Tröpfchenbewässerung. Ebenso sind ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Flächen und Friedhöfe.
- Die Bewässerung, das Gießen und die Beregnung von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen ist verboten, soweit diese nicht einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind insbesondere Sportplätze.
- Das Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen ist verboten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (z.B. Einsatzfahrzeuge).
- Das Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung von Staubentwicklung ist verboten, soweit dies nicht durch behördliche Vorgaben vorgeschrieben ist.
- Das Abspritzen oder Bewässern (z.B. mit Hochdruckreinigern, Bürsten) von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen, Dächern und nicht gewerblich genutzten technischen Anlagen durch Privatpersonen ist verboten.
- Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München für die oben genannten Zwecke wird vollständig untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Gemeingebrauch nach Art. 18 BayWG (wie z.B. das Schöpfen mit Handgefäßen), die Entnahme zum Tränken von Vieh und für den Bedarf in der Landwirtschaft sowie Entnahmen, bei denen das entnommene Wasser vollständig wieder in das Gewässer zurückgeleitet wird (insbesondere thermische Nutzungen).
Im Video: BR-Reporter zu den Wasser-Verboten in München
BR-Reporter Moritz Steinbacher
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