Nachdem ein Mann im vergangenen Juni mehrere Mitarbeitende der Kita seines Sohnes verletzt hat, hat das Landgericht Ingolstadt den schizophrenen Täter am Dienstag als schuldunfähig eingestuft. Das Gericht setzt die Unterbringung des psychisch Kranken in einer Psychiatrie zur Bewährung aus.
Der 33-Jährige muss jedoch in eine mehrjährige ambulante Therapie und seine Medikation engmaschig überwachen lassen. Wie ein Sprecher des Gerichts dem Bayerischen Rundfunk bestätigt, geht die Kammer davon aus, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht.
Schuldunfähig wegen Schizophrenie
Der mehrfache Vater hat im vergangenen Sommer mehrere Mitarbeitende der Kita seines Sohnes so stark durch Schläge und Tritte verletzt, dass sie ärztlich behandelt werden mussten. Auch in der anschließenden Untersuchungshaft hat sich der Mann anfangs sehr aggressiv verhalten. Dort hat er in seiner Zelle randaliert und zudem eine Sanitäterin angegriffen.
Mehrere Monate lang war der chronisch Kranke nach diesen Vorfällen in einer Psychiatrie untergebracht und dort wegen seiner Schizophrenie behandelt worden.
Sachverständiger: Bei richtiger Medikation keine Gefahr mehr
In dem Verfahren vor dem Landgericht Ingolstadt hatte die Staatsanwaltschaft dem serbischen Staatsbürger unter anderem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, aber auch für Unterbringung zur Bewährung plädiert. Ein Sachverständiger hatte bestätigt, dass der Mann aufgrund seiner chronischen psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist, aber auch erklärt, dass von ihm – bei richtiger Medikation – keine Gefahr mehr ausgehe. Der Strafkammer versicherte der Mann glaubhaft, dass er künftig seine Medikamente regelmäßig einnehmen werde.
KEG: Immer mehr Gewalttaten in Bayerns Bildungseinrichtungen
Der Fall hatte im vergangenen Sommer große mediale Aufmerksamkeit erlangt. Die Katholische Erziehergemeinschaft in Bayern (KEG) hatte damals darauf hingewiesen, dass "die Gewalttaten an Bayerns Bildungseinrichtungen steigen. Das belegen nicht nur viele KEG-Mitglieder, sondern auch die amtlichen Daten der Polizei".
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