Symolbild: Die Polizei zeigt Waffenfunde aus Hausdurchsuchungen.
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Warum konnte Emra I., der 18-jährige Österreicher mit bosnischen Wurzeln, trotz Waffenverbot ein Gewehr kaufen?

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Nach Anschlag in München: Schärferes EU-Waffenrecht?

Nach Anschlag in München: Schärferes EU-Waffenrecht?

Am vergangenen Donnerstag feuert Emra I. Schüsse auf das NS-Dokumentationszentrum und das israelische Generalkonsulat in München ab. Warum konnte der Österreicher trotz Waffenverbot ein Gewehr kaufen?

Über dieses Thema berichtet: Kontrovers am .

Michael Vizzini ist Waffenhändler in Wolfratshausen. Er bietet neben vielen anderen Schusswaffen auch einen Schweizer Karabiner, K31, zum Verkauf an. Eine baugleiche Waffe hat der 18-jährige Emra I. einen Tag vor seiner Tat laut österreichischen Ermittlern von einem privaten Waffenhändler in Österreich gekauft. Eine Waffe, die laut Bundesinnenministerium 1931 bei der Schweizer Armee eingeführt wurde. Vizzini erklärt gegenüber dem BR-Politikmagazin Kontrovers, dass es sich um eine Waffe mit enormer Durchschlagskraft handle. Zudem schieße sie präzise: "Die Waffe ist alt, von 1931. Aber nicht antik. Man darf nicht vergessen: Dieses Verschlusssystem wird heute noch verwendet. Also im Grunde genommen habe ich eigentlich ein nach wie vor modernes Waffensystem in einer alten Verkleidung. Das ist wie ein Neuwagen mit einem Rostfleck!"

Waffenrecht: Andere nationale Umsetzung

Wie kann es sein, dass Emra I. eine so gefährliche Waffe trotz ihm auferlegtem Waffenverbot kaufen konnte? Der Waffenhändler erklärt: "Die Österreicher haben einfach andere nationale Umsetzungen im Waffenrecht als wir, die sich eben auch von unserer Gesetzgebung unterscheiden. Das heißt, der Fall, wie er jetzt in Österreich war, wäre in Deutschland mit legalen Mittel so nicht möglich."

Strack-Zimmermann: "Hochsensibles, nationales Thema"

Für die EU-Staaten gelten verpflichtende Waffenrichtlinien, aber es gibt Spielräume und bei der nationalen Umsetzung Unterschiede. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), Vorsitzende des Sicherheitsausschusses im EU-Parlament, betont im Interview mit Kontrovers: "Es empfiehlt sich daher natürlich, dass Europa sich an einen Tisch setzt und möglicherweise schaut, wie man das Waffenrecht angleichen kann. Aber machen wir uns nichts vor. Es handelt sich um ein hochsensibles, nationales Thema."

Im Video: Kontrovers-Interview mit Kontrovers-Interview mit Marie-Agnes Strack Zimmermann (FDP), Vorsitzende des Sicherheitsausschusses EU-Parlament

Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) zum EU-Waffenrecht im Interview mit Kontrovers: "Es empfiehlt sich natürlich, dass Europa sich an einen Tisch setzt und  schaut, wie man das Waffenrecht angleichen kann."
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Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) ist Vorsitzende des Sicherheitsausschusses im EU-Parlament.

Österreich: Waffenkauf ohne Besitzkarte

In Österreich kann jeder ab 18 eine Waffe wie die des Täters ohne entsprechende Waffenbesitzkarte kaufen. Private Waffenverkäufer sind nicht verpflichtet, den Käufer zu überprüfen. In Deutschland dagegen muss jeder Waffenverkäufer die Erwerbsberechtigung des Kunden zuvor checken. Und das geht schnell - entweder per Mail oder über ein offizielles Online-Portal. Dort werden die Daten des Kaufinteressenten eingegeben und sobald ein grünes Häkchen erscheint, liegt für den Waffenverkäufer eine aktive Erlaubnis zur Veräußerung vor.

Veränderte Gefährdungslage

Olaf März vom Bund Deutscher Kriminalbeamter ist Waffenexperte. Er spricht sich dafür aus, dass die unterschiedlichen Regelungen bezüglich des Waffenrechts angepasst werden müssten. "Wenn ich einen offenen Grenz- und Freizügigkeitsverkehr wirklich leben möchte, ist es natürlich besser und einfacher, wenn wir ein harmonisiertes Recht haben." Die Verteidigungsexpertin der FDP, Strack-Zimmermann, verweist dagegen einerseits auf nationales Recht, in das man nicht so einfach eingreifen wolle. Andererseits habe sich die Situation mit Angriffen auf die Zivilbevölkerung in den letzten zwei bis vier Jahren eklatant geändert: "Wenn sich eine Gefährdungslage verändert, dann muss man zum Thema machen, ob wir gemeinsam europäisch handeln können."

Bundesinnenministerium fordert strengere EU-Regeln

Das Bundesinnenministerium verweist auf Anfrage darauf, dass bereits große Teile des Waffenrechts auf EU-Ebene vereinheitlicht sind. "Dennoch wäre auch im Bereich der erlaubnispflichtigen Waffen eine einheitliche und strengere europarechtliche Regelung wünschenswert." Die FDP-Europapolitikerin entgegnet darauf im Kontrovers-Interview, es würde nicht überzeugen, wenn jeder mit Kompetenz auf den anderen zeige. "Es ist aber so: Das deutsche Waffenrecht ist streng. In anderen Ländern ist es nicht streng. Und es macht Sinn, es hier auf die Tagesordnung zu ziehen und sich darüber Gedanken zu machen. Wie können wir an einem Strang ziehen? Weil es geht nicht nur um äußere Sicherheit, sondern das betrifft die innere Sicherheit im Schengenraum und dass das nicht nur bequatscht werden muss, sondern dass wir handeln müssen." Der Attentäter in München kam aus Österreich und besorgte sich in seiner Heimat die Waffe. Die österreichische Regierung diskutiert nun über Gesetzesverschärfungen.

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