(Symbolbild) Am Amtsgericht Haßfurt muss sich ein Mann unter anderem wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung – gepostet auf X – verantworten.
(Symbolbild) Am Amtsgericht Haßfurt muss sich ein Mann unter anderem wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung – gepostet auf X – verantworten.
Bild
(Symbolbild) Am Amtsgericht Haßfurt muss sich ein Mann unter anderem wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung – gepostet auf X – verantworten.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Matthias Balk
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance/dpa | Matthias Balk
Audiobeitrag

(Symbolbild) Am Amtsgericht Haßfurt muss sich ein Mann unter anderem wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung – gepostet auf X – verantworten.

Audiobeitrag
>

Nach "Schwachkopf"-Post: Prozess am Amtsgericht beginnt

Nach "Schwachkopf"-Post: Prozess am Amtsgericht beginnt

Der Fall sorgte für Aufsehen. Ermittler rückten im Herbst zu einer Hausdurchsuchung an, weil ein Mann den Grünen-Politiker Habeck in einem Meme "Schwachkopf" genannt hatte. Nun steht der Mann aus Unterfranken vor Gericht – aus anderen Gründen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

"Schwachkopf Professional", dazu ein Bild des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck. Dieses Meme, gepostet auf der Plattform X, brachte es im November 2024 zu Bekanntheit. Grund dafür war eine Durchsuchung, zu der Ermittler bei einem 64-Jährigen anrückten. Der Mann aus dem Landkreis Haßberge hatte die Grafik verbreitet. Ermittler beschlagnahmten sein Tablet. Am Mittwoch verantwortet sich der Mann vor Gericht. Das "Schwachkopf"-Meme spielt dabei aber keine Rolle mehr. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum anstehenden Prozess.

Warum steht der 64-Jährige vor Gericht?

Zu dem Prozess am Amtsgericht Haßfurt kommt es, weil der Mann gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat. Das Amtsgericht hatte ihn im Frühling dazu aufgefordert, 90 Tagessätze zu zahlen.

Zur Last gelegt wurde ihm darin: das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in fünf Fällen und Volksverhetzung. Es ging dabei um Beiträge, die der Angeklagte auf der Plattform X weiterverbreitet haben soll. Er habe dafür, so die Staatsanwaltschaft, unter anderem die "Retweet"-Funktion genutzt.

Um welche Inhalte geht es im Prozess?

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann beispielsweise eine Bild-Montage "retweetet" haben. Darauf sei ein Körper zu sehen gewesen, der den rechten Arm zum sogenannten "Hitler-Gruß" hebt. Auf diesen Körper soll das Gesicht der Grünen-Politikerin Katharina Schulze montiert gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wertet die Verbreitung des Beitrags als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Verteidigt wird der Angeklagte vom ehemaligen Europaabgeordneten Marcus Pretzell, der 2017 aus der AfD ausgetreten ist. Der Strafverteidiger hat auf eine schriftliche Anfrage nicht reagiert.

Welche Rolle spielte der "Schwachkopf"-Post in den Ermittlungen?

Im vergangenen Jahr hatte der "Schwachkopf"-Post den Durchsuchungsbeschluss ausgelöst. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft Bamberg beantragt.

In den Ermittlungen spielte das Habeck-Meme jedoch bald keine Rolle mehr. Die Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage des BR: Sie habe den Vorwurf nicht weiterverfolgt. Es handele sich um eine Ehrverletzung im "niederschwelligen Bereich". Das Habeck-Meme falle neben den Vorwürfen im Strafbefehl nicht ins Gewicht.

Warum sorgte der Fall bundesweit für Aufsehen?

Die Durchsuchung erfolgte wenige Tage nach Bruch der Ampel-Koalition, mit Beginn des Bundestagswahlkampfes. Die Maßnahme sorgte für Kritik. Durchsuchungen der eigenen Wohnung sind ein schwerwiegender Grundrechtseingriff. Es stellten sich Fragen der Verhältnismäßigkeit (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt).

Die Staatsanwaltschaft Bamberg verteidigt das damalige Vorgehen. Demzufolge ermittelte sie wegen des Verdachts der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung einer Person des politischen Lebens. Eine Durchsuchung könne in solchen Fällen gerechtfertigt sein. "Ob dies so ist, ist selbstverständlich stets im Einzelfall zu prüfen", schreibt die Staatsanwaltschaft.

Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens können mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Doch dafür muss das "öffentliche Wirken" der Person erheblich beeinträchtigt worden sein. Ob das wegen des Wortes "Schwachkopf" bereits der Fall war, auf einem Account mit damals rund 900 Followern? Kritiker bezweifeln das (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt).

Das Amtsgericht Bamberg, das den Durchsuchungsbeschluss erlassen hatte, bleibt auf Anfrage wortkarg. Bislang seien keine Rechtsmittel gegen die Durchsuchung eingelegt worden. Für weitere Fragen sei die Staatsanwaltschaft zuständig.

Warum wurde die Durchsuchung beantragt, bevor Habeck Anzeige erstattete?

Den Durchsuchungsbeschluss beantragte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben mehrere Wochen, bevor Grünen-Politiker Habeck einen Strafantrag gestellt hatte. Möglich war das, weil die Staatsanwaltschaft ein Einschreiten "von Amts wegen" für geboten hielt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte: Weil es sich bei Habeck um den Vizekanzler handelte, bestand ein besonderes öffentliches Interesse.

Das Büro von Robert Habeck hat auf eine Anfrage des BR nicht reagiert.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!