Verschiedene Brote liegen in einem Korb
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Halbe Brote müssen gewogen werden – aber wie ist es mit Brezn und Semmeln?
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Sebastian Kahnert
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Halbe Brote müssen gewogen werden – aber wie ist es mit Brezn und Semmeln?

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Nach Streit um halbes Brot: Was muss noch gewogen werden?

Nach Streit um halbes Brot: Was muss noch gewogen werden?

Ein Fall aus Pfaffenhofen an der Ilm sorgte für Aufregung: Eine Bäckerei verkaufte halbe Brote, ohne sie zu wiegen – das ist verboten. Bei BR24 diskutieren User: Muss das sein? Und was gilt für Brezn, Leberkässemmel und die Oktoberfest-Maß?

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

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Was das halbe Brot angeht, gilt: "Wer etwas nach Gewicht verkauft, muss es vorher wiegen", sagt Stefan Thums, Direktor des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht. Hintergrund ist der Verbraucherschutz: Verbraucher sollen nämlich das bezahlen, was sie tatsächlich bekommen. Dementsprechend überprüft das Eichamt nicht nur, ob halbe Brote beim Bäcker gewogen werden. Ein Überblick.

Halbes Brot: Muss es zwingend gewogen werden?

Bei BR24 diskutieren User, wieso andere Backwaren nicht abgewogen werden, und schlagen vor, dass es Kunden freigestellt werden sollte, ob ein halbes Brot abgewogen wird oder nicht. So kommentiert BR24-Userin "martha1984": "Bitte zukünftig jedes Stück wiegen, Brötchen, Brezel, Plunder. Die sind meist nicht immer gleich." "NedEgal" schreibt: "Es sollte die Möglichkeit geben, zu schreiben: '1/2 Brot – nicht gewogen – x €' Dann weiß eigentlich jeder, woran er ist ..."

Tatsächlich können Kunden letzteres einfordern: Wer ein halbes Brot zum halben Stückpreis kaufen möchte, könne sich mit seinem Bäcker darauf einigen, sagt Thums. Rechtlich sei das zwar nicht vorgesehen, aber "wenn der Kunde auf sein Verbraucherschutzrecht verzichtet, dann wollen wir den Rechtsfrieden nicht stören".

Wieso werden Semmeln und Brezn nicht nach Gewicht verkauft?

Bei Semmeln und Brezen sieht das schon wieder anders aus, denn die werden nicht nach Gewicht, sondern pro Stück verkauft – trotz leichter Gewichtsschwankungen. Das liegt daran, dass Kleingebäck bis 250 Gramm pro Stück nicht gewogen werden muss. Semmeln, Brezn oder Baguette dürften deshalb nach Stückzahl verkauft werden, so Thums. In anderen Ländern Europas werde auch die Semmel abgewogen und nach Gewicht verkauft. In Deutschland würde das laut Thums vieles verkomplizieren: "Jeder Bäcker hat unterschiedliche Semmeln im Sortiment, und wenn die separat ausgewogen werden müssten, führt das natürlich zu einem erheblichen Aufwand bei Bäckern." Deshalb sei es nicht sinnvoll, alles abwiegen zu wollen.

Warum Metzger Leberkässemmeln nicht abwiegen müssen

Die Frage nach dem Gewicht beziehungsweise der Füllmenge stellt sich dabei nicht nur in der Bäckerei, wie BR24-Nutzer diskutieren: Oktoberfest-Maß, Zapfsäule und Leberkässemmel – wo wird gewogen oder nachgemessen und warum? "Chiru" schreibt: "(…) Wie oft war man genervt, da ein Kunde nen Leberkäs' Semmel extra dick bekam und man selbst nur nen minimales Reststück. Auch wenn die, die genau abrechnen, eher teurer sind, so kann keiner drüber klagen."

Metzger müssten ihre Leberkässemmel nicht abwiegen, können es aber, sagt Thums dazu. Leberkässemmeln gelten laut dem Fachmann nämlich als fertig servierte Speisen, für die die Regelungen lockerer seien. Ansonsten müsste man auch Gastwirte drängen, ihre Gerichte abzuwiegen. "Und das wollen wir nicht." Brot dagegen ist ein Grundnahrungsmittel, weshalb die rechtlichen Vorgaben strenger seien, so Thums.

Zapfsäule und Wiesn-Maß: Wer hier kontrolliert

Nicht nur beim Metzger, auch auf der Wiesn wird kontrolliert: Weil es vorkommen kann, dass in einer Maß zu wenig Bier ist, kontrollieren Mitarbeiter des Kreisverwaltungsreferats (KVR) München täglich stichprobenartig den Bierausschank in den Festzelten. Das läuft so ab: Kontrolleure der Stadt prüfen mit einem geeichten Messstab, wie viel Bier zum Eichstrich fehlt. Zwischen Einschenken und Messen müssen laut KVR mindestens vier Minuten vergangen sein. Erlaubt ist eine Abweichung von bis zu 15 Millimetern unter dem Eichstrich. Bei wiederholten Verstößen drohen Festwirten und Schankkellner Bußgelder, so das KVR.

Und wie ist es an der Zapfsäule? Auch hier überprüft das zuständige Eichamt, dass Kunden so viel Liter Benzin bekommen, wie sie auch bezahlt haben. "Wir überprüfen jede Zapfsäule in Bayern, turnusmäßig alle zwei Jahre", sagt Thums.

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