Die Beschuldigte sitzt zum Auftakt des Sicherungsverfahrens gegen sie im Gerichtssaal des Landgericht Traunstein und versteckt ihr Gesicht unter ihrer Kapuze (Archivbild vom 18.8.2025).
Die Beschuldigte sitzt zum Auftakt des Sicherungsverfahrens gegen sie im Gerichtssaal des Landgericht Traunstein und versteckt ihr Gesicht unter ihrer Kapuze (Archivbild vom 18.8.2025).
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Die Angeklagte beim Prozessauftakt am Landgericht Traunstein
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Nach Tötung ihrer zwei Kinder: Mutter muss in Psychiatrie

Nach Tötung ihrer zwei Kinder: Mutter muss in Psychiatrie

Die Mutter habe ihre beiden schlafenden Kinder heimtückisch mit einer Axt getötet, so das Landgericht Traunstein. Allerdings sei die Frau schuldunfähig. Die 39-Jährige aus Rosenheim muss nun – zunächst unbefristet – in die Psychiatrie.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Es war eine Schreckensmeldung am ersten Weihnachtsfeiertag 2024: In einem Wohnhaus in Rosenheim wurden zwei tote Kinder gefunden. Die Mutter lag neben den Kindern. Die 39-jährige Frau aus Rosenheim musste sich seit Mitte August vor Gericht verantworten. Nun fällte das Landgericht Traunstein sein Urteil.

Gericht: Kinder heimtückisch getötet

Die Frau habe das Mädchen und den Jungen, sieben und sechs Jahre alt, heimtückisch mit einer Axt getötet, entschied das Gericht. Sie habe unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss Dutzende Male auf die schlafenden Kinder eingeschlagen und sie somit heimtückisch getötet.

Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus

Die 39-Jährige habe allerdings an einer paranoiden wahnhaften Störung gelitten, weshalb sie schuldunfähig sei. Sie sei nicht in der Lage gewesen, das Unrecht an dieser Tat einzusehen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Frau werde daher in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dies hatten auch Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung beantragt.

Eine solche Unterbringung ist zunächst unbefristet, wird aber in regelmäßigen Abständen vom Gericht überprüft. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Mit Informationen von dpa und AFP

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