Die Kollision zweier Züge im Bayreuther Hauptbahnhof im März dieses Jahres hatte nicht nur in Oberfranken für großes Aufsehen gesorgt. Mehrere Menschen wurden bei dem Zusammenstoß verletzt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth Anklage gegen einen 65-jährigen Triebwagenführer erhoben.
Vorwurf: Lokführer hat Sicherungsmaßnahmen missachtet
Wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heißt, wird dem Mann "ein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen" vorgeworfen. Ihm wird zur Last gelegt, ein Gleis befahren zu haben, auf dem er keine freie Fahrt gehabt hätte. Weil er mehrere Sicherungsmaßnahmen missachtete und trotzdem weiterfuhr, sei es zu dem Zusammenstoß gekommen. Laut Staatsanwaltschaft wurden dabei fünf Fahrgäste sowie der Angeschuldigte selbst leicht bis mittelschwer verletzt.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth weist in ihrem Schreiben daraufhin, dass für den Angeklagten bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.
Gesamtschaden von rund 3,4 Millionen Euro
Die Ermittlungen zur Unfallursache hatten unmittelbar nach dem Unglück begonnen. Am Abend des 11. März war ein unbesetzter Zug während einer Rangierfahrt auf das Gleis eines entgegenkommenden, mit insgesamt 13 Fahrgästen besetzten Zuges gelangt und mit diesem frontal kollidiert.
Weil zunächst auch ein technischer Defekt in Betracht kam, waren Gutachter der Bundesstelle für Bahnunfalluntersuchung hinzugezogen worden. An den beiden Zügen war Totalschaden entstanden. Die Polizei bezifferte den Gesamtschaden kurz nach dem Vorfall auf rund 3,4 Millionen Euro.
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