Ein US-Amerikaner hatte im Juni 2023 bei Schloss Neuschwanstein eine 21-jährige Touristin vergewaltigt, gewürgt und anschließend zusammen mit ihrer Freundin einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen. Die junge Frau starb später im Krankenhaus. Lebenslang lautete im März 2024 das Urteil. Der Mann sitzt voraussichtlich noch viele Jahre in Bayern im Gefängnis. Trotzdem geht der 33-Jährige bereits jetzt gegen seine Ausweisung aus Deutschland vor. Er hat beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen einen Ausweisungsbescheid des Landratsamtes Ostallgäu eingereicht. Nach Angaben eines Gerichtssprechers könnte es Ende des Jahres zu einer Verhandlung kommen.
Verurteilter klagt vorbeugend gegen Ausweisung
Dabei geht es um drei rechtliche Begriffe, die man leicht verwechselt: Die Ausweisung ist die behördliche Entscheidung, dass der Mann kein Bleiberecht in Deutschland hat. Genau gegen diesen bereits erlassenen Bescheid klagt er jetzt – auch wenn der tatsächliche Vollzug wegen der Haft frühestens in Jahrzehnten anstehen könnte. Wer einen solchen Bescheid nicht anficht, lässt zu, dass er endgültig wird – deshalb wehrt sich der Mann schon jetzt dagegen.
Der Mann könnte auch direkt aus der Haft abgeschoben werden, aber das prüft die Staatsanwaltschaft derzeit nicht. Und ein dritter, davon unabhängiger Weg – die sogenannte Überstellung in ein US-Gefängnis zur weiteren Strafverbüßung – ist ebenfalls nicht eingeleitet: Dafür müsste der Verurteilte selbst einen Antrag stellen oder zumindest zustimmen, was bislang nicht geschehen ist.
Verurteilter begründet Klage mit möglicher Todesstrafe
Der 33-Jährige argumentiert, dass ihm nach einer Rückkehr in die USA wegen derselben Tat ein weiteres Strafverfahren drohen könnte. Dabei sei seiner Darstellung nach auch die Todesstrafe nicht ausgeschlossen.
Ob die US-Justiz tatsächlich ein weiteres Verfahren gegen ihn einleiten würde, ist bislang nicht bekannt. Der Anwalt des Verurteilten hat auf eine BR-Anfrage vom 6. Juli bislang nicht reagiert.
Haftentlassung nach 15 Jahren äußerst unwahrscheinlich
Das Landgericht Kempten hatte den Mann 2024 wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann frühestens nach 15 Jahren geprüft werden, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Fall des 33-Jährigen ist eine Freilassung zu diesem Zeitpunkt wegen der besonderen Schwere der Schuld jedoch äußerst unwahrscheinlich. Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsverkündung, eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre nicht vertretbar.
Über die tatsächliche Haftdauer entscheidet später die zuständige Strafvollstreckungskammer. Bei festgestellter besonderer Schwere der Schuld sind Haftzeiten von 20 bis 25 Jahren nicht unüblich. Der Ausweisungsbescheid könnte daher erst in Jahrzehnten praktische Folgen für den Mann haben.
Verbrechen sorgte weltweit für Schlagzeilen
Täter und Opfer stammten aus den USA, kannten sich zuvor nicht und waren als Urlauber in Deutschland. Die 21-Jährige starb später im Krankenhaus, ihre Freundin überlebte verletzt. Wegen des weltbekannten Tatorts berichteten Medien aus zahlreichen Ländern über das Verbrechen.
Mit Informationen von dpa
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