Der Angeklagte betritt mit einer Mappe vor dem Gesicht den Gerichtssaal-
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Am zweiten Verhandlungstag im Mordprozess gegen einen 31-jährigen Amerikaner wurde klar, dass das Opfer erwürgt wurde.

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Neuschwanstein-Prozess: Opfer starb durch Erwürgen

Neuschwanstein-Prozess: Opfer starb durch Erwürgen

Der Sturz in die Pöllatschlucht war nicht die Ursache für den Tod einer amerikanischen Touristin im vergangenen Jahr bei Neuschwanstein. Am zweiten Prozesstag wurde klar, dass der angeklagte 31-Jährige der Frau massive Gewalt angetan haben muss.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Ein 31-jähriger US-Amerikaner soll im vergangenen Juni zwei Touristinnen, ebenfalls aus den USA, aus sexuellen Gründen angegriffen und fast 50 Meter tief in die Pöllatschlucht in der Nähe von Schloss Neuschwanstein gestoßen haben. Eine der beiden jungen Frauen überlebte den Angriff nicht. Im Mittelpunkt des zweiten Prozesstags am Landgericht Kempten stand die Frage des Vorsatzes und die Todesursache.

Angeklagter soll Frauen massiv attackiert haben

Nach Aussage der obduzierenden Rechtsmedizinerin ist das 21-jährige Opfer am massiven Angriff auf den Hals gestorben. Der Sturz in 50 Meter Tiefe sei für ihren Tod nicht ursächlich gewesen, sagte die Rechtsmedizinerin weiter. Der Tod sei vielmehr durch einen Sauerstoffmangel im Gehirn nach Würgen eingetreten. Auch der Kehlkopf wies Anzeichen einer erheblichen Gewalteinwirkung auf, so die Medizinerin.

Beim überlebenden Opfer dokumentierte ein Mediziner, der ebenfalls als Zeuge geladen war, etwa 24 Stunden nach der Tat Hämatome und Schürfungen, außerdem eine Platzwunde am Kopf. Die Verletzungen passten zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Der Sturz über den Abhang sei potenziell lebensgefährlich gewesen, so der Rechtsmediziner.

Die Aussage der 22-jährigen Überlebenden

Ein Ermittlungsrichter und eine Kriminalkommissarin machten zuvor Angaben über die Aussagen der Überlebenden kurz nach der Tat. Bei dieser Vernehmung habe die junge Frau die Tat beschrieben. Die 22-jährige Studentin habe ausgesagt, dass sie und ihre Freundin den Angeklagten zufällig getroffen hätten. Auf dem Weg zum Aussichtspunkt, den er vorgeschlagen habe, sei sie vorausgelaufen, die anderen beiden hinter ihr. Ihre Freundin habe dann gerufen: "Call 911". Sie habe dabei erst an einen Unfall oder Sturz gedacht.

Sie habe sich dann zu ihnen umgedreht und gesehen, dass der Angeklagte auf ihrer Freundin lag und sie mit beiden Händen würgte. Sie habe versucht ihn wegzuziehen, getreten und geschlagen. Es sei zu einem Handgemenge gekommen. Der Angeklagte habe sie dann auch am Hals gepackt, ihr Kopf sei über dem Abhang gewesen und sie sei dann abgestürzt. Nach kurzer Bewusstlosigkeit habe sie in Todesangst einen Notruf abgesetzt.

Angeklagter sprach zunächst von einem Angriff

Der Ermittlungsrichter berichtete auch von der Vernehmung des Angeklagten kurz nach der Tat. Demnach hatte dieser damals bestritten, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei und davon gesprochen, er sei von den beiden Frauen von hinten angegriffen worden und habe sich gewehrt.

Aufgrund von gespeicherten und geposteten Bildern sowie des Bewegungsprofils des Angeklagten lässt sich der Tattag laut eines IT-Experten minutengenau rekonstruieren. Der Amerikaner hat nach Aussage des Experten Fotos und Videos von der Tat gemacht und sie auf seinem Handy versteckt. Es gebe keine Hinweise darauf, dass der Angeklagte die beiden Frauen vorher schon kannte oder Kontakt mit ihnen hatte.

Wie am ersten Verhandlungstag verfolgte der Angeklagte den Prozess regungslos mit gesenktem Kopf. Als allerdings Briefe der Eltern der Getöteten verlesen wurden, in denen sie ihre Tochter ausführlich als liebenswerten, intelligenten und hilfsbereiten Menschen beschrieben, kämpfte der Angeklagte mit den Tränen.

Zum Prozessauftakt hatte der Mann ein weitgehendes Geständnis abgelegt. Allerdings bestritt er, dass er die beiden jungen Frauen wirklich töten wollte. Für den Prozess sind weitere vier Verhandlungstage angesetzt. Plädoyers könnten schon am kommenden Montag (4.3.) gehalten werden.

Der angeklagte US-Amerikaner beim Betreten des Gerichtssals
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Der angeklagte US-Amerikaner beim Betreten des Gerichtssals

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