Zwei Paviane im Nürnberger Tiergarten
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Hoffnung für Paviane

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Geplante Pavian-Tötung: Nürnberger Zoo sucht rechtliche Klarheit

Geplante Pavian-Tötung: Nürnberger Zoo sucht rechtliche Klarheit

Maximale Transparenz und maximale Rechtsicherheit: Mit diesem Anspruch sorgt der Tiergarten Nürnberg bundesweit für heftige Diskussionen - nicht nur bei den Tierschützern. Jetzt sind auch Juristen gefragt. Es geht um die geplante Tötung von Pavianen.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Bei der geplanten Tötung mehrerer Paviane bemüht sich der Nürnberger Tiergarten um eine größtmögliche rechtliche Klarheit. Deshalb hat der Tiergarten ein Rechtsgutachten erstellen lassen, sagte Tiergartendirektor Dag Encke dem Bayerischen Rundfunk. Auch wenn das Rechtsgutachten keine absolute Klarheit bringt, so habe es doch bei der Frage geholfen, ob das Töten mehrerer Guinea-Paviane mit dem Ziel der Arterhaltung als juristisch "vernünftiger Grund" gewertet wird.

Geplante Pavian-Tötung: Was ist ein "vernünftiger Grund"?

Beim Töten von Tieren muss ein "vernünftiger Grund" stets gegeben sein. Das Problem dabei für den Tiergarten: was ein "vernünftiger Grund" ist, ist nicht in allen Bereichen genau definiert, so Encke. Während das Töten von Tieren zur Ernährung oder zur Seuchenbekämpfung allgemein anerkannt seien, sei das bei einer "biologischen Indikation" eben nicht allgemein der Fall.

Durch das Rechtsgutachten habe der Nürnberger Tiergarten zwar keine eindeutige Antwort, "aber ein Gefühl dafür bekommen, wo wir rechtlich stehen", sagt der Nürnberger Tiergartendirektor. Ob das Töten mehrerer Guinea-Paviane als Mittel des Populationsmanagements und damit zum Arterhalt ein "vernünftiger Grund" sei, könne am Ende nur ein Gericht entscheiden.

Bei vorsätzlichem Rechtsbruch des Tiergartens droht Freiheitsstrafe

Sollte das Gericht im Falle einer Verhandlung einen vorsätzlichen Rechtsbruch des Tiergartens feststellen, droht den Verantwortlichen laut Encke sogar eine Freiheitsstrafe. 

Im Falle einer Verurteilung könnten am Ende auch nur ein paar hundert Euro Geldstrafe stehen, sofern das Gericht der Auffassung des Nürnberger Tiergartens nicht folgt.

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