(Archivbild) Aufräumarbeiten nach der Gülle-Schwemme von Fuchsstadt.
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Nun Bewährungsstrafe nach Gülle-Schwemme von Fuchsstadt

Nun Bewährungsstrafe nach Gülle-Schwemme von Fuchsstadt

Bewährungs- statt Freiheitsstrafe: So lautet das Urteil am Dienstag im Fall der Sabotage an einer Biogas-Anlage im unterfränkischen Fuchsstadt. Der Fall vor vier Jahren hatte verheerende Folgen für die Umwelt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Es geht um eine Million Liter Gärreste, die in die Natur gelangt sind: Das Landgericht Würzburg hat am Dienstag im Berufungsprozess im Fall der mutmaßlichen Sabotage an einer Biogas-Anlage im unterfränkischen Fuchsstadt nun eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ist laut Gerichtssprecher noch nicht rechtskräftig, da sie im Rahmen eines Vergleichs stattgefunden hat. Der Angeklagte hat seine Schuld nicht eingestanden.

Weil er aber in dem Berufungsprozess auf Rechtsfolgen verzichtet hat, kommt das einem Schuldeingeständnis nahe, so der Pressesprecher. Das würde auch die geringere Freiheitsstrafe als in dem ersten Prozess am Amtsgericht erklären. Gegen das Urteil können innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

Urteil in erster Instanz war eine Freiheitsstrafe

Der heute 38-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Würzburg war im Juni 2024 vom Amtsgericht Würzburg wegen vorsätzlicher Bodenverunreinigung und vorsätzlicher Gewässerverunreinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

"Biologisch toter" Bach als Folge

Aus einer Biogasanlage in Fuchsstadt im Landkreis Würzburg traten im Februar 2022 eine Million Liter Gärreste aus und liefen in einen Bach. Die Folgen für die Umwelt waren verheerend.

Die Staatsanwaltschaft ging von Sabotage aus und sah es als erwiesen an, dass sich der Mann an der Biogasanlage zu schaffen gemacht hat: Er habe an den Behältern zwei Auslässe mit einer Rohrzange geöffnet. Durch die Luken flossen dann innerhalb kürzester Zeit etwa eine Million Liter pflanzliche Gärreste aus. Auf etwa vier Kilometern sei der Fuchsstädter Bach "biologisch tot" gewesen, hieß es vom Wasserwirtschaftsamt. Der Angeklagte hatte stets bestritten, am Tatort gewesen zu sein.

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