Tischreservierungen beim Oktoberfest - das diesmal von 20. September bis 5. Oktober dauert - sind begehrt. Besucher mit einem absoluten Wunschtermin oder größere Gruppen sind jetzt schon spät dran, müssen aber nicht aufgeben: Helfen kann ab 1. September zum Beispiel ein offizielles Online-Portal. Andere Angebote im Internet sind dagegen oft unseriös.
Reservieren kostet eigentlich nichts
Was man wissen muss: Tischreservierungen an sich sind - wie der Eintritt in die Festzelte - kostenlos. Damit verbunden ist in den größeren Zelten aber der Kauf von Gutscheinen für eine bestimmte Menge an Getränken und Speisen – meist zwei Liter Bier und ein halbes Hendl pro Person. In den Boxen und Galerien kommt ein Verzehrgutschein von 18 Euro dazu. Sollten wirklich Gutscheine übrig bleiben, kann man sie in der Regel nach der Wiesn noch in den Lokalen der jeweiligen Wirte einlösen.
Korrektes Buchen über die Wirte
Buchen kann man auf den Internetseiten der Wiesn-Wirte. Es kann sich auch jetzt noch lohnen, dort regelmäßig nachzusehen. Immer wieder würden Reservierungen storniert und die entsprechenden Tische dann wieder ins System gegeben, sagt Wirtesprecher Peter Inselkammer, der selbst das Armbrustschützenzelt betreibt. Während der Wiesn würden einige Wirte auch "Spontanreservierungen 24 Stunden im Voraus" anbieten.
Reserviert wird eigentlich nur tischweise. München Tourismus bietet aber auch dieses Jahr ein "Wiesnpaket" für Einzelpersonen an, zu dem unter anderem auch die Reservierung für einen Platz gehört.
Offizielles Portal für Weiterverkauf und Tausch
Am kommenden Montag startet das offizielle Buchungs- und Wiederverkaufsportal oktoberfest-booking.com. Dort kann man Reservierungen, die wider Erwarten nicht genutzt werden können, zum Originalpreis (ver-) kaufen. 21 gastronomische Mittel- und Großbetriebe machen mit. Das soll dem "Graumarkt" das Wasser abgraben. Auf dem Portal wird man auch informiert, sobald Reservierungskontingente bei den Festzelten für das Oktoberfest zur Verfügung stehen.
Warnung vor unseriösen Angeboten
Andere Anbieter verlangen für Wiesntische teils horrende Summen, die um ein Vielfaches über den Originalpreisen liegen, wie Verbraucherschützer regelmäßig warnen. Juristisch dagegen vorzugehen, sei nicht immer einfach, heißt es bei der Stadt. Sie appelliert deshalb an die Besucher, solche Portale zu meiden, zumal man womöglich trotzdem nicht ins Wiesnzelt komme. Viele Wirte regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich, dass Reservierungen ungültig sind und storniert werden, wenn sie nicht direkt bei ihnen selbst vorgenommen wurden.
Auch komplette Fake-Angebote von Betrügern, die völlig ohne Gegenleistung abkassieren, hat es schon gegeben. Im Nachhinein ist es dann kaum möglich, das Geld vom angeblichen Verkäufer wiederzubekommen.
Oktoberfest: Unser BreznBot beantwortet Eure Fragen zur Wiesn
Chancen für Spontanbesucher
Übrigens haben auch sehr spontane Besucher ganz ohne Reservierung beim Oktoberfest Chancen, einen Platz zu bekommen, gerade wenn es noch nicht zu spät am Tag ist: Ein Viertel der Plätze in den großen Zelten darf grundsätzlich gar nicht reserviert werden. Auf der Oidn Wiesn bleibt sogar ein Drittel der Plätze immer reservierungsfrei. Bei schönem Wetter sind außerdem die Biergärten eine Option. Dort gibt es oft noch freie Plätze – und eine Reservierung ist in diesen Bereichen auch gar nicht möglich.
Vorteile für Stadtbewohner
Speziell für Münchner gibt es noch eine Sonderregelung, die heuer sogar noch ausgeweitet wurde: In den großen Zelten dürfen die Wirte am 3. Oktober und an den Wochenenden zusätzlich zehn Prozent der Plätze, die eigentlich nicht reservierbar sind, an Münchner abgeben. Einen Mindestverzehr gibt es hier nicht. Das "München-Kontingent" gibt es heuer nicht mehr nur bis 15 Uhr, sondern jeweils den ganzen Tag. Wer es nutzen möchte, muss dafür schon vor der Wiesn einen Personalausweis vorlegen. Weitere Infos dazu findet man auf den Websites der Festwirte.
Dieser Artikel ist erstmals am 29. August 2025 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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