Holzmodell der beiden geplanten Hochhäuser auf dem Areal an der Paketposthalle im Plantreff vom Münchner Planungsreferat, 2.Juli 2021,
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Paketposthalle: Rückschlag für Münchner Hochhaus-Gegner
Bildrechte: picture alliance / SZ Photo | Stephan Rumpf
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Paketposthalle: Rückschlag für Münchner Hochhaus-Gegner

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Paketposthalle: Rückschlag für Münchner Hochhaus-Gegner

Paketposthalle: Rückschlag für Münchner Hochhaus-Gegner

Das Verwaltungsgericht München hat einen Eilantrag der Bürgerinitiative "HochhausSTOP" abgelehnt. Diese wollte damit den Bebauungsplan für das Areal an der ehemaligen Münchner Paketposthalle stoppen. Der Streit ist damit aber nicht ausgestanden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Die Gegner von Hochhäusern an der früheren Münchner Paketposthalle haben einen Rückschlag erlitten: Nachdem die Stadt München deren Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen hatte, haben die Vertreter der Initiative "HochhausSTOP" dagegen geklagt und per Eilantrag versucht, den Bebauungsplan für das Paketpost-Areal zu stoppen. Das Verwaltungsgericht München hat diesen Antrag nun aber abgelehnt. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, heißt es in einer Mitteilung.

Bürgerinitiative will Hochhauspläne auf 60 Meter begrenzen

Die Initiative will den Bau von zwei 155 Meter hohen Gebäudetürmen verhindern und die Stadt dazu verpflichten, alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, damit im Umfeld der historischen und denkmalgeschützten ehemaligen Paketposthalle kein Hochhaus über 60 Meter gebaut wird. Die Richter argumentieren, die Fragestellung sei für die Abstimmenden unklar und irreführend. Es sei nicht erkennbar, welche Maßnahmen die Stadt konkret ergreifen sollte.

Letztlich würde es wohl darauf hinauslaufen, dass das gesamte Planungsverfahren eingestellt werden müsste und auf dem frühen Postareal bis auf weiteres keinerlei Bebauung erfolgen würde, sollten sich die Gegner durchsetzen können.

Hochhausgegner kündigen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof an

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Initiative kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen und hat umgehend angekündigt, dass sie diesen Schritt auch gehen will. Zugleich will sie eine vorläufige gerichtliche Anordnung gegen den Beschluss des Stadtrats beantragen, wie sie in einer Stellungnahme erklärt.

2004 begrenzte Bürgerentscheid Neubauten auf 100 Meter Höhe

Bereits im Jahr 2004 hatte es in München einen erfolgreichen Bürgerentscheid gegen neue Hochhäuser über 100 Meter Höhe gegeben. Das ist in etwa so hoch wie die Türme der Frauenkirche in der Münchner Innenstadt. Diese Entscheidung ist allerdings schon lange nicht mehr rechtlich bindend.

Der damalige Oberbürgermeister Christian Ude (SPD), der einst Hochhäuser nicht generell ablehnte, unterstützt inzwischen die Hochhausgegner. Er kritisiert insbesondere, dass der Stadtrat ohne erneute Anhörung der Bürger die damalige 100-Meter-Grenze ad acta legen will.

Mit Informationen von dpa

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