"Tabubruch" ist nur eines der Wörter, mit dem die Gewerkschaft IGBCE derzeit gegen den Playmobil-Hersteller, die Horst Brandstätter Gruppe, austeilt. Nach der Schließung des Playmobil-Werks in Dietenhofen im Landkreis Ansbach ist die Auseinandersetzung mit den Arbeitnehmervertretern noch nicht vom Tisch – im Gegenteil: Jetzt ist der Streit weiter eskaliert. Dem Betriebsratsvorsitzenden Michael Ulbrich, der wie der Rest der 350-köpfigen Belegschaft aktuell freigestellt ist, wurde fristlos gekündigt.
Massive Vorwürfe der Gewerkschaft
Generell gilt für Betriebsratsmitglieder ein besonderer Kündigungsschutz. Und die Hürden für eine außerordentliche Kündigung sind hoch. Warum dem Playmobil-Betriebsvorsitzenden fristlos gekündigt wurde? Von der IGBCE heißt es dazu: "Die konkreten Gründe sind uns unbekannt. Es drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass hier ein Arbeitnehmervertreter, der sich auch öffentlich für die Sorgen und Nöte seiner Kolleginnen und Kollegen eingesetzt hat, zum Schweigen gebracht werden soll", so Gewerkschaftssekretär Maximilian Krippner. Seitens der Horst Brandstätter Gruppe hieß es dazu, man wolle sich zu internen personellen Angelegenheiten "grundsätzlich nicht öffentlich äußern".
Die IGBCE-Bezirksleiterin Sabrina Emrich sagt zur fristlosen Kündigung: "Wir verurteilen dieses Vorgehen aufs Schärfste." Mit Blick auf die Werksschließung von Playmobil fügt sie hinzu: "Dass in einer solchen Situation ausgerechnet gegen den Betriebsratsvorsitzenden mit der schärfsten arbeitsrechtlichen Maßnahme vorgegangen wird, ist für uns menschlich wie sozialpartnerschaftlich kaum nachvollziehbar." Wer einen Standort schließe, müsse damit rechnen, dass Beschäftigte, Betriebsräte und Gewerkschaften diese Entscheidung kritisch begleiten und öffentlich einordnen. "Das ist kein Fehlverhalten", so Emrich. "Das ist Ausdruck gelebter Mitbestimmung und durch die Koalitionsfreiheit ausdrücklich geschützt."
Der Kündigung folgte die fristlose Kündigung
Dass mit der Schließung des Playmobil-Werks in Dietenhofen keine Ruhe einkehrt, hatte sich bereits Anfang des Monats gezeigt. Nachdem die Horst Brandstätter Gruppe dem Betriebsratsvorsitzenden Ulbrich gekündigt hatte, gab es einen ersten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Nürnberg. Ulbrich will seine Kündigung nicht hinnehmen und verweist als Betriebsratsmitglied auf das Betriebsverfassungsgesetz.
Der Rechtsanwalt der Horst Brandstätter Gruppe, Christian Beck, hielt die Kündigung in einer Antwort auf eine Anfrage des BR Anfang Juli für rechtens. Zwar bestehe für Ulbrich als Mitglied des Betriebsrats ein besonderer Kündigungsschutz, dieser entfalle aber, wenn "Betriebe oder Betriebsteile geschlossen werden", so Beck. Noch bevor sich das Arbeitsgericht in Nürnberg mit dem Fall weiter befasst hatte, folgte nun die fristlose Kündigung für Ulbrich.
Unterschiedliche Sichtweisen zur Gesprächsbereitschaft
Weit auseinander liegen auch die Sichtweisen zur Gesprächsbereitschaft. Von der Gewerkschaft IGBCE heißt es, man habe vor der öffentlichen Stellungnahme "ausdrücklich ein persönliches Gespräch angeboten". Das sei aber von dem Zirndorfer Unternehmen "nicht angenommen" worden.
Auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks sagte ein Sprecher der Horst Brandstätter Gruppe dagegen: Dass das Unternehmen ein solches Angebot zurückgewiesen habe, "entspricht nicht den Tatsachen". Die Initiative für einen persönlichen Austausch sei "vielmehr vom Unternehmen" ausgegangen. Im Verlauf der Koordinierung hätten aber "unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der Terminfindung sowie der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises" bestanden. Das ändere aber nichts an der "grundsätzlichen Gesprächsbereitschaft", heißt es in dem Statement des Konzernsprechers weiter.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
