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Prozess um möglichen Corona-Impfschaden geht in nächste Etappe

Prozess um möglichen Corona-Impfschaden geht in nächste Etappe

In Bamberg wird im Oktober der Prozess fortgesetzt, den eine Frau aus Oberfranken wegen mutmaßlicher Impfnebenwirkungen gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca angestrengt hatte. Ein Gutachter untersuchte den Fall – auf welches Ergebnis er kam.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Der Prozess um die Klage einer Frau aus Oberfranken gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca geht im Oktober in eine nächste Etappe, ein Gutachter soll dann vor Gericht aussagen. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg fordert die mittlerweile 35 Jahre alte Klägerin aus Hof von dem Pharmakonzern mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.

Auskunftsklage hatte bereits Erfolg

Die Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin "Vaxzevria" von Astrazeneca impfen lassen und danach eine Darmvenenthrombose erlitten. Sie fiel in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres Darms. In der Klage wird dies als Impfschaden und eine mögliche Nebenwirkung des Impfstoffs eingestuft, über die der Hersteller hätte informieren müssen. 

In dem Zivilverfahren gegen das britisch-schwedische Unternehmen hatte die Frau zuvor bereits mit einer Auskunftsklage Erfolg. Astrazeneca musste daraufhin Unterlagen zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen. Anschließend beschäftigte sich ein Gutachter mit der Frage, ob das Unternehmen ausreichend über seinen Impfstoff und insbesondere mögliche Nebenwirkungen informiert hatte.

Gutachter sieht kein Versäumnis bei Astrazeneca

Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts auf Anfrage mitteilte, kam der Gutachter vorläufig zu dem Ergebnis, dass die mögliche Nebenwirkung einer solchen Darmvenenthrombose, wie sie die Klägerin erlitten hat, nicht bekannt gewesen sei, als der Impfstoff in Verkehr gegeben wurde. Eine solche Nebenwirkung hätte deshalb auch nicht in die Fachinformation aufgenommen werden müssen.

Der Anwalt der Klägerin, Volker Loeschner, kritisierte das Gutachten jedoch als in mehreren Punkten fehlerhaft. Er erhob Einwände dagegen und beantragte, den Sachverständigen vor Gericht anzuhören. Eine mündliche Verhandlung, bei der dies geschehen soll, ist nun für den 27. Oktober geplant.

Eine Sprecherin von Astrazeneca wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Fall äußern. Nach Auskunft des Gerichts haben die Anwälte des Unternehmens jedoch keine Einwände gegen das Gutachten.

Letztlich entscheidet das Gericht

Der Sprecher des Oberlandesgerichts betonte mit Blick auf das vorläufige Ergebnis des Gutachtens, dass am Ende das Gericht über den Ausgang des Verfahrens entscheide und nicht der Sachverständige. Das Gutachten unterliege der freien Beweiswürdigung und sei vom Gericht einer kritischen Prüfung zu unterziehen. 

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Seit Juli 2023 läuft das Berufungsverfahren am OLG in Bamberg.

Mit Informationen von dpa

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