ARCHIV - 03.05.2024, Bayern, Würzburg: «Strafjustizzentrum» steht am Eingangsbereich zum Landgericht auf einer Scheibe. (zu dpa: «Totes Mädchen in Güllegrube - BGH hebt Mordurteil auf») Foto: Daniel Karmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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"Querdenker" muss wegen Plakataktion über Bahnstrecke in Haft

"Querdenker" muss wegen Plakataktion über Bahnstrecke in Haft

Das Landgericht Würzburg hatte einen mutmaßlichen Anhänger der Querdenkerszene im Februar wegen Nötigung zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat nun seine Revision verworfen.

Es geht um Plakate über einer unterfränkischen Bahntrasse: Mehr als fünf Jahre nachdem mutmaßliche "Querdenker" über eine Bahntrasse in Unterfranken Plakate gespannt hatten, ist das Urteil gegen den Gegner der staatlichen Corona-Maßnahmen rechtskräftig.

Das Landgericht Würzburg hatte im Februar einen der Beteiligten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen Nötigung muss der Mann ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis. Denn das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg nun verworfen, wie ein Gerichtssprecher mitteilt. Eine weitere Angeklagte war in dem Berufungsprozess freigesprochen.

Schnellbremsung ohne Verletzte

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 40-jährige Familienvater am Dreikönigstag 2021 an der Planung der Aktion beteiligt war. In der Nähe des unterfränkischen Thüngen hatten Personen Planen über eine Zugstrecke gespannt. Diese Plakate waren an Holzlatten befestigt. Ein aus Schweinfurt kommender ICE hatte eine der Planen durchfahren. Der Lokführer leitete eine Schnellbremsung ein. Verletzte gab es nicht. Durch die anschließende Verspätung entstand der Bahn ein Schaden in fünfstelliger Höhe. Der Zug konnte nach vier Stunden weiterfahren.

Richter: Keine Zweifel an Täterschaft

Zwar könne nicht bewiesen werden, dass der Vater von vier Kindern am Tattag auch am Tatort war. Allerdings sei eine Beteiligung des Mannes an der Planung der Aktion nachgewiesen, etwa weil sein Auto an der Bahnstrecke gesehen worden sei. "An seiner Täterschaft bestehen für die Kammer keine Zweifel", sagte der Richter.

Im Berufungsprozess hatte der angeklagte Mann eine Beteiligung an der Aktion bestritten. Überraschend machte er aber eine umfassende Aussage. Demnach habe er sich gemeinsam mit der Mitangeklagten zum Tatzeitpunkt an einem anderen Ort befunden. Durch die Aussage eines Kriminalpolizisten kamen erhebliche Zweifel an dieser Version auf. Unter anderem wollte der Angeklagte anhand von Fotos seine Aussage belegen. Aus Sicht des Gerichts ist hingegen erwiesen, dass mehrere dieser Aufnahmen zu einem anderen Zeitpunkt entstanden.

Das Amtsgericht Gemünden hatte den Vater von vier Kindern bereits im Dezember 2022 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Er war bereits in anderen Fällen aufgefallen. Die Frau erhielt damals eine Bewährungsstrafe. Sie wurde nun freigesprochen. Eine Beteiligung ließ sich aus Sicht des Landgerichtes nicht zweifelsfrei belegen. Das Gericht geht zwar davon aus, dass die vierfache Mutter an der Aktion beteiligt war. "Wir können es aber nicht nachweisen", sagte der Richter. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 

Landgericht: Aktion war wohl Teil eines sogenannten D-Day 2.0

Der 40-Jährige und unbekannte Mittäter waren nach Überzeugung des Gerichts am 6. Januar 2021 daran beteiligt, fünf an Holzlatten befestigte Plakate über die Gleise auf der Bahnstrecke Gemünden-Waigolshausen im Abstand von jeweils etwa zwei Kilometern aufzustellen. Auf den Transparenten war unter anderem in roter Farbe geschrieben zu lesen: "Achtung Gleisbruch 2km" und "Diesmal Fake". 

Der Berufungsprozess startete bereits im Frühling vor einem Jahr. Die Verhandlung wurde zeitweise ausgesetzt, um ein weiteres Gutachten einzuholen und Nachermittlungen zu ermöglichen. Das Landgericht ging davon aus, dass die Aktion Teil eines sogenannten "D-Day 2.0" war. Zu diesem hatten Personen aus dem "Querdenker"-Spektrum im Vorfeld des 6. Januar 2021 aufgerufen. An verschiedenen Orten im Bundesgebiet gab es an diesem Datum Störaktionen, zum Beispiel Versuche, den Straßenverkehr zu behindern.

Beide Angeklagten traten auch wiederholt bei Corona-Protesten in Erscheinung. Der Mann hatte Versammlungen in der Region Main-Rhön angemeldet.

Mit Informationen von dpa und afp

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