Erstklässler mit Schultüten am ersten Schultag auf einem Schulhof
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Erstklässler haben ab dem neuen Schuljahr Anspruch auf Ganztagsbetreuung
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Erstklässler haben ab dem neuen Schuljahr Anspruch auf Ganztagsbetreuung

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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Lässt er sich einlösen?

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Lässt er sich einlösen?

Noch einen Monat Ferien, dann startet mit dem neuen Schuljahr auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Zunächst einmal gilt dieser Anspruch nur für die Erstklässler. Doch lässt er sich auch überall einlösen?

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

In anderen Bundesländern sind die Sommerferien schon vorbei. Die Kinder haben Unterricht und sind – wenn die Familien es wollen – in einer Ganztagsbetreuung. Wenn alles klappt. Denn der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bringt für Schulen und Kommunen große Herausforderungen mit sich: Gibt es ausreichend Räume, klappt es mit dem Mittagessen, steht genug Personal zur Verfügung?

Mehr Plätze für Erstklässler – auf Kosten älterer Schüler?

Die ersten Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen: Es ruckelt noch etwas. Und das erwartet Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), auch in Bayern. Mit Klagen von Eltern wegen fehlender Betreuungsplätze rechnet sie zwar nicht – wohl aber damit, dass der neue Rechtsanspruch auf Kosten älterer Grundschulkinder gehen könnte: Diese könnten ihren Ganztagsplatz womöglich zugunsten von Erstklässlern verlieren. "Das ist ein Verschiebebahnhof, der natürlich nicht zu tolerieren ist", so Fleischmann. Zugleich hat sie Verständnis für die Nöte von Schulen und Kommunen: "Was sollen die Leute vor Ort denn machen, wenn sie die Räume oder das Personal nicht haben?"

Interesse an Ganztagsplätzen ist regional verschieden

Wie viele der rund 130.000 Erstklässler, die jetzt im September in Bayern in die Schule kommen, den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz auch einlösen wollen, ist nicht bekannt. Bisher nutzen rund 60 Prozent der Grundschulkinder Mittags- oder Nachmittagsangebote. Wobei das Interesse regional verschieden ist: Je städtischer, desto höher ist das Interesse der Eltern. Auch der Beschäftigungsumfang der Mütter spielt eine entscheidende Rolle.

Ganztagsbetreuung vs. Ganztagsschule

Die meisten Familien wünschen sich laut Befragungen Angebote in Mittagsbetreuungen oder Horten; nur in jedem zehnten Fall wird eine Ganztagsschule präferiert. BLLV-Präsidentin Fleischmann bedauert das: Ihr Verband setzt sich für die so genannte "gebundene Ganztagsschule" ein, bei der die regulären Schulstunden auf Vor- und Nachmittag verteilt werden und bei der sich der Unterricht mit Fördermaßnahmen sowie Freizeitaktivitäten abwechselt. Das hätte auch wirtschaftliche Vorteile, meint Fleischmann: Eltern von Ganztags-Schulkindern könnten länger erwerbstätig sein. "Wir hätten eine geringere Teilzeitquote", sagt sie. Die Förderung von Ganztagsschulen sei daher auch eine gute Wirtschaftspolitik.

Doch dafür fehlen bislang Personal und Geld. Bereits der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, der 2013 eingeführt wurde, hat den Kommunen viel abgefordert. Eingeführt vom Bund sin die örtlichen Jugendämter verantwortlich für die Umsetzung.

Kommunen beklagen Unterfinanzierung

Ähnlich ist es nun beim Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschüler. Beschlossen wurde er auf Bundesebene, Adressat des Rechtsanspruchs sind aber Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das sorgt bei Vertretern der Kommunen für Grummeln. Vor allem, weil sie fürchten, auf einem Teil der Kosten sitzenzubleiben, sagt der Fürstenfeldbrucker Landrat Thomas Karmasin (CSU), der auch Präsident des Bayerischen Landkreistages ist: "Die Förderung, die der Bund gibt, reicht nicht."

Karmasin rechnet vor: Wenn auf Dauer etwa 80 Prozent der Familien den Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen, fehlen den Kommunen im Freistaat rund 500 Millionen Euro – eine Summe, die zwar nicht sofort aufschlägt, aber dann, wenn der Rechtsanspruch ab 2029 für alle Grundschüler gilt.

Investitionskosten-Zuschüsse vom Freistaat

Dennoch ist Karmasin überzeugt, dass die neue Herausforderung gestemmt werden kann – die Kommunen hätten sich lange und intensiv vorbereitet. Auch Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) rechnet mit einem guten Start des neuen Rechtsanspruchs: "Unsere Kommunen haben beim Ausbau der Ganztagsplätze schon viel erreicht, sind aber mit großen und vielen unterschiedlichen Aufgaben konfrontiert." Für alle Ganztagsplätze, die die Kommunen bis 2029 schaffen, gebe es Unterstützung bei den Investitionskosten. Zuletzt wurden nach Angaben des Ministeriums Zuschüsse für Ganztagsangebote in Fürth, München und dem Landkreis Augsburg ausgegeben.

Wobei es ähnlich wie beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz an der ein oder anderen Stelle zu Enttäuschungen kommen könnte. Denn der Anspruch muss nicht an der nächstgelegenen Schule eingelöst werden, vielmehr gilt der Anspruch auch dann als erfüllt, wenn die Kinder nach dem Unterricht in weiter entfernten Horten betreut werden. Einiges muss sich zu Schuljahresbeginn dann doch noch zurechtruckeln.

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