Nürnberg geht gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vor. Das Gericht hatte geurteilt, dass die Stadt aus der "Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg" austreten muss, wenn die Allianz es nicht unterlässt, die AfD in den Fokus ihrer Kritik zu nehmen.
Stadtrat beschließt Revision
Wie bereits angekündigt, hat die Stadt Nürnberg nach dem Erhalt des vollständigen schriftlichen Urteils mit Begründung, das Thema am Nachmittag im Stadtrat beraten. In der Stadtratssitzung wurde mit großer Mehrheit der Verwaltung der Auftrag gegeben, Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Das teilte die Stadt dem BR auf Anfrage mit. Das Urteil soll also vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft werden.
Oberbürgermeister König positioniert sich deutlich
Deutliche Worte fand dabei Oberbürgermeister Marcus König (CSU) in seiner Rede an den Stadtrat: "Rechtsextremismus, der immer auch die Abwertung und Ausgrenzung von Minderheiten propagiert, der Hass und Hetze sät, lässt den gesellschaftlichen Zusammenhalt erodieren und ist eine Bedrohung für unsere freiheitliche Demokratie. Daher gehört es für mich zum Kernbestand der kommunalen Selbstverwaltung, dass wir auch als Stadt Nürnberg die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus führen, ja führen müssen“, so der OB.
Rechtsmittel verzögert Prozess
Wenn die Stadt in Revision gehe, hemme dies die Rechtskraft der Entscheidung, hieß es in der Sitzungsvorlage. Das bedeutet, dass die Stadt Nürnberg bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Allianz gegen Rechtsextremismus nicht verlassen muss. Wenn kein Rechtsmittel eingelegt würde, hätte das zur Folge, dass der Stadtrat zwingend beschließen müsste, aus der Allianz auszutreten, sobald das Urteil vorliegt.
VGH urteilte: Pflicht zur Neutralität
Die AfD im Nürnberger Stadtrat hatte gegen die Mitgliedschaft der Stadt in der Allianz geklagt, weil die AfD von der Allianz immer wieder kritisch beleuchtet wurde. Der BayVGH gab der Klage der AfD statt. In der mündlichen Verhandlung wiesen die Richter auf die Pflicht öffentlicher Amtsträger zur parteipolitischen Neutralität hin. Eine kommunale Öffentlichkeitsarbeit, die sich explizit gegen eine nicht verbotene Partei wende, verstoße gegen das im Grundgesetz garantierte Recht der Parteien auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb. In der Vorinstanz hatte die Stadt Nürnberg noch Recht bekommen.
Allianz nimmt AfD kritisch in den Fokus
Die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg ist eine wichtige Instanz im öffentlichen Diskurs. Sie hat fast 500 Mitglieder: 165 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 322 zivilgesellschaftliche Organisationen. Immer wieder wendet sich die Allianz gegen rechte Tendenzen und Demokratiefeindlichkeit in der Gesellschaft. Dabei nimmt sie bei Veranstaltungen und Demonstrationen auch immer wieder die AfD in den Fokus.
AfD will alle Gemeinden verklagen
Nach dem juristischen Sieg der AfD vor dem BayVGH hatte die Partei angekündigt, auch gegen die Mitgliedschaft weiterer Kommunen in der Allianz gegen Rechtsextremismus vorzugehen. Man wolle ausloten lassen, "ob und wie man alle Gemeinden" verklagen könne, teilte der AfD-Bezirksverband Nürnberg/Schwabach mit. Außerdem wollte die Partei wissen, wie viel Geld die Stadt Fürth der Allianz über die Europäische Metropolregion Nürnberg hat zukommen lassen.
Der Artikel wurde nach der Entscheidung des Stadtrats am 11. Dezember 2024 aktualisiert.
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