Der verurteilte Russe hinter einem grünen Schnellhefter verborgen mit seinem Anwalt (Bild vom Prozessauftakt)
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Russe wegen Mordes an zwei ukrainischen Soldaten verurteilt

Russe wegen Mordes an zwei ukrainischen Soldaten verurteilt

Ein 58-jähriger Russe ist vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er wurde für schuldig befunden, vergangenes Jahr zwei ukrainische Soldaten in Murnau erstochen zu haben. Die beiden Opfer waren kriegsversehrt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Ein Russe ist wegen Mordes an zwei ukrainischen Soldaten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige zwei kriegsversehrte Männer im April 2024 nach einem Streit erstochen hatte.

Gemeinsames Trinkgelage vor dem Mord

Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann die Gefängnisstrafe – die noch nicht rechtskräftig ist – voraussichtlich nicht schon nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der angeklagte Russe hatte bereits zu Beginn des Prozesses zugegeben, zwei Ukrainer nach einem gemeinsamen Trinkgelage im oberbayerischen Murnau mit einem Messer getötet zu haben. Er ließ von seinem Anwalt eine Erklärung verlesen, die besagt, dass es bei dem Streit um den Kauf von Alkohol und eine Flasche Wodka gegangen ist. Die beiden deutlich jüngeren Männer hätten ihn auch beleidigt. Er habe sie nicht töten wollen, ihm seien aber die Sicherungen durchgebrannt.

"Schwarzer Teufel" Alkohol

Er sei in letzter Zeit immer mehr in den Alkohol abgerutscht und wolle davon wegkommen, so der 58-Jährige. In seinem Schlusswort nannte er den Alkohol einen "schwarzen Teufel". Es tue ihm sehr leid, was geschehen sei.

Die 23 und 36 Jahre alten Soldaten waren wegen Kriegsverletzungen in der Unfallklinik Murnau operiert worden und deswegen körperlich eingeschränkt. Die drei Männer hatten sich immer wieder auf dem Murnauer Supermarkt-Vorplatz getroffen, angefreundet und dann häufiger miteinander getrunken. Zum Zeitpunkt der Messerangriffe hatten die beiden Opfer 3,2 und 2,3 Promille Alkohol im Blut – der Verurteilte 2,3 Promille, so die Staatsanwaltschaft.

Streithintergrund: Russischer Angriffskrieg

Das Gericht folgte mit seinem Urteil im Wesentlichen dem Antrag von Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier, der eine lebenslange Haft wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt hatte. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der russische Angriffskrieg in der Ukraine der Hintergrund des Streits war.

Der Oberstaatsanwalt hatte zum Prozessauftakt gesagt, der Russe habe sich durch den Streit in seinem Nationalstolz verletzt und in seiner übersteigerten Feindseligkeit gegenüber ukrainischen Soldaten bestätigt gefühlt. So habe er sich entschlossen, ein Messer zu holen und die beiden zu töten.

Verurteilter Russe war vor Tat schon mehrere Jahre in Haft

Verteidiger Uwe Paschertz hatte für eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren wegen Totschlags plädiert. Er sprach sich auch dafür aus, seinem Mandanten eine Entzugstherapie zu ermöglichen. Sein Mandant habe in der Untersuchungshaft auch für Ukrainer gedolmetscht, sagte er. Ein Beleg dafür, dass der Mann nicht grundsätzlich feindselig gewesen sei.

Der Angeklagte, der einst nach eigenen Angaben in der russischen Armee gedient hatte und, als er in Ostdeutschland stationiert war, desertierte, lebte mit diversen Jobs seit Anfang der 1990er Jahre in Deutschland. Er hat ein langes Vorstrafenregister: Gewalttaten, Diebstahl, alkoholbedingte Verkehrsverstöße – insgesamt weit mehr als ein halbes Dutzend Taten. Fünf bis sieben Jahre hat der Russe bereits hinter Gittern verbracht. Er hatte jedoch als Deserteur bei der russischen Armee eine Duldung in Deutschland.

Mit Informationen von dpa

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