Der Unternehmer hatte auf seinem Grund Plakate aufgestellt, die Grünen-Politiker verspottet haben sollen.
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Der Unternehmer hatte auf seinem Grund Plakate aufgestellt, die Grünen-Politiker verspottet haben sollen.

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Schmähplakate gegen Grünen-Politiker: Unternehmer freigesprochen

Schmähplakate gegen Grünen-Politiker: Unternehmer freigesprochen

Wie weit geht Meinungsfreiheit? Darüber hat das Amtsgericht Miesbach verhandelt. Ein Unternehmer aus Gmund am Tegernsee wurde nun freigesprochen. Er hatte auf seinem Grund Plakate aufgestellt, die Grünen-Politiker verspottet haben sollen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Ist das noch Meinungsfreiheit oder schon Beleidigung? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Miesbach befasst. Ein Taxiunternehmer und CSU-Mitglied aus Gmund am Tegernsee stand wegen Beleidigung vor Gericht.

Spott-Plakate mit beleidigenden Inhalten

Vor der Landtagswahl im September 2023 hatte der Taxi-Unternehmer Spott-Plakate gegen Grünen-Politiker auf seinem Grundstück aufgestellt. Mitten an einer Bundesstraße, an der täglich tausende Menschen in ihren Autos vorbeifahren. Nach Informationen des Gerichts wurden die Plakate von der Polizei abgebaut und dann erneut von ihm aufgestellt.

Banner erinnern an normale Wahlplakate

Eines der Banner erinnerte an ein reguläres Wahlplakat. Unter dem Foto von Robert Habeck stand: "Kann er noch bis drei zählen?" Auf dem zweiten waren unter anderem Cem Özdemir, Annalena Baerbock und Ricarda Lang zu sehen. Die Darstellung der Personen war verfremdet.

Ricarda Lang sei laut Staatsanwaltschaft auf dem Plakat als Dampfwalze dargestellt worden. Darunter die Worte: "Wir machen alles platt" und "Bündnis 90 Grüner Mist". Das sei für die Staatsanwaltschaft keine Meinungsäußerung mehr, sondern Schmähkritik: Besonders das Bild von Ricarda Lang. Die Dampfwalze stehe in keinem Bezug zu ihrem politischen Wirken.

Meinungsfreiheit oder Schmähkritik?

Der Mann aus Gmund habe zudem in Kauf genommen, mit den Bannern das öffentliche Wirken der Politiker - gerade während des Wahlkampfes - zu erschweren, so die Begründung der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte hingegen berief sich auf die Meinungsfreiheit. Dem BR sagte er in einem Interview, dass er als Unternehmer die Politik in Deutschland beobachtet habe und mit dem Aufstellen der Plakate seiner Meinung Ausdruck verleihen wollte. Dass es so ein Ausmaß annehme, habe er nicht gedacht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm einen Strafbefehl über 6.000 Euro geschickt.

Freispruch für CSU-Mitglied

Der Sitzungssaal des Miesbacher Amtsgerichts war bis auf den letzten Platz gefüllt, als der Richter das Urteil verkündete: Freispruch für den 52-Jährigen. Laut Aussage des Gerichts sei auch Satire durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Gerade Politiker in hohen Ämtern müssten Kritik aushalten. Kritik an den Mächtigen sei nicht per se ehrverletzend.

Für den freigesprochenen Unternehmer ist das Urteil keine Genugtuung, er sei vor allem erleichtert. Während der Verhandlung und den Erklärungen der Staatsanwaltschaft habe es sich für ihn so angehört, als ob die Entscheidung auf der Kippe stehe. Für ihn sei es letzten Endes gut ausgegangen. Ob er die Plakate wieder aufstellen möchte, darüber müsse er nochmal nachdenken. Eher nicht. Seine Meinung sei angekommen und die Außenwirkung habe jeder mitbekommen.

Grüne Bundespolitiker im Visier

Grüne Politikerinnen und Politiker waren in den vergangenen Wochen immer wieder Zielscheibe massiver Protestaktionen. Im Februar wurde die Grünenvorsitzende Ricarda Lang bei einer Veranstaltung im baden-württembergischen Schorndorf beleidigt und bedroht.

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