(Symbolbild) Auf einem Smartphone sind die Logos einiger deutscher Parteien zu sehen.
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Stimmabgabe am Smartphone? Bayerns Digitalminister Mehring hält das für zeitgemäß. Der bayerische Innenminister Herrmann meldet Bedenken an.
Bildrechte: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
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Stimmabgabe am Smartphone? Bayerns Digitalminister Mehring hält das für zeitgemäß. Der bayerische Innenminister Herrmann meldet Bedenken an.

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Stimmabgabe per Handy: Sind digitale Wahlen die Zukunft?

Stimmabgabe per Handy: Sind digitale Wahlen die Zukunft?

Bayerns Digitalminister Fabian Mehring fordert digitale Wahlen. Sie seien "sicherer als jeder andere Weg der Stimmabgabe". Innenminister Joachim Herrmann winkt aus "verfassungsrechtlichen Gründen" ab. Experten ordnen ein.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-1-Nachrichten am .

Wählen am Handy, Tablet oder Computer: Bayerns Digitalminister Fabian Mehring hält digitale Wahlen für "einfacher und sicherer als jeden anderen Weg der Stimmabgabe". Außerdem steigerten sie nachweislich die Wahlbeteiligung, sagt der Freie-Wähler-Politiker.

Eine Absage kommt von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Sein Ministerium schreibt: "Online-Wahlen oder digitale Wahlen sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Sie würden die Gefahr von Manipulationen mit sich bringen, die die Legitimität des demokratischen Wahlvorgangs nachhaltig beschädigen könnten".

Digitalminister sieht Chancen

Wer online zur Bank gehe, wolle auch online zur Wahl gehen, sagt Mehring: "Eine moderne Demokratie gehört deshalb nicht ins Museum, sondern ins Netz." Er sieht in der digitalen Abstimmung die Zukunft: "Wenn wir die Menschen wieder neu für Politik begeistern wollen, müssen wir unser System entstauben." Laut Mehring gibt es keinen plausiblen Grund, weshalb die digitale Stimmabgabe – neben dem Urnengang und der Briefwahl – nicht ermöglicht wird.

Zu den jüngsten Wahlen sagt er: "Während die öffentliche Meinungsbildung längst zu großen Teilen im Netz stattfindet, hat die politische Mitte den digitalen Diskursraum viel zu lange den Extremisten überlassen." Umso mehr wird es jetzt laut Mehring Zeit für eine "moderne Mitmach-Demokratie" im Netz, die jungen Leuten Lust auf Zukunft mache.

Innenministerium: "Öffentliche Kontrolle" der Wahlen gefährdet

Bayerns Innenministerium sieht jedoch keine verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für eine Wahl per Mausklick. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil von 2009 den Grundsatz der "Öffentlichkeit" und "Nachvollziehbarkeit" von Wahlen betont.

Die Wahl unterliegt laut Innenministerium einer "besonderen öffentlichen Kontrolle". Dies sei "Voraussetzung für eine funktionsfähige Demokratie". Nur wenn die Wahl "vor den Augen der Öffentlichkeit" durchgeführt werde, könne das "notwendige Vertrauen des Souveräns in die dem Wählerwillen entsprechende Besetzung des Parlaments gewährleistet werden".

Wahlen müssen nachvollziehbar sein

Jede Bürgerin und jeder Bürger müsse die zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse zuverlässig nachvollziehen und verstehen können, schreibt das Innenministerium: von den Wahlvorschlägen über die Wahlhandlung – nur bei der Stimmabgabe vom Wahlgeheimnis durchbrochen – bis zur Ermittlung des Wahlergebnisses.

Auch Cyberangriffe ließen sich nie gänzlich ausschließen, selbst wenn Systeme mit modernster Sicherheitstechnik ausgestattet seien. Fazit des Innenministeriums: Ein verfassungsrechtlich gangbarer Weg für die Stimmabgabe über das Internet sei gegenwärtig nicht erkennbar.

Mehring: "Technische Möglichkeiten haben sich weiterentwickelt"

Laut Mehring haben sich die technischen Möglichkeiten aber erheblich weiterentwickelt. "Digitale Wahlen werden heute auf Basis der gleichen Technologien und mit denselben Sicherheitsstandards abgewickelt wie zum Beispiel milliardenschwere Transaktionen im Finanzwesen." Sie seien erheblich sicherer und manipulationsfester als jede Briefwahl, argumentiert der Digitalminister.

Die technische Entwicklung bei Online-Wahlen seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2009 kennt auch Rechtsprofessor Mario Martini, Lehrstuhlinhaber "Recht und Digitalisierung" an der Bundeswehruni München. Mithilfe von Blockchain-Technologie und modernen Verschlüsselungsverfahren lassen sich Wahlergebnisse heute laut Martini nachvollziehbar ermitteln, "ohne die Geheimheit der Wahl zu gefährden".

Sind Online-Wahlen wirklich sicher?

Es bleibe aber ein Risiko: "Auf dem Smartphone oder PC lassen sich Stimmen unbemerkt manipulieren, bevor sie verschlüsselt in die digitale Wahlurne eingehen. Dieses Risiko, dass Dritte Phishing-Angriffe unternehmen und kryptographische Schlüssel in großem Maßstab abgreifen, lässt sich nicht vollständig eliminieren".

Das Endgerät des Wählers bleibe ein Einfallstor für Manipulationen. Absolut sicher seien Online-Wahlen also nicht, sagt Martini, der am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung den Themenbereich "Digitale Transformation im Rechtsstaat" leitet.

Rechtsexperten bestätigen Innenministerium

Rechtsprofessor Martin Will von der European Business School in Oestrich-Winkel bei Wiesbaden beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit digitalen Wahlen. Bereits 2000 hat er ein Buch zu Internetwahlen geschrieben. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten verfassungsrechtlichen Hürden scheinen laut Will technisch "kaum überwindlich". Die Einschätzung des bayerischen Innenministeriums sei also richtig, Internetwahlen seien verfassungswidrig, sagt der Experte.

Ähnlich sieht es Martini von der Bundeswehruni München: Bei politischen Wahlen werde das Bundesverfassungsgericht eine Online-Stimmabgabe derzeit wohl noch nicht als hinreichend sicher ansehen. Diese Wertung gelte auch für Volks- und Bürgerentscheide. Vorstellbar seien aber Online-Wahlen bei nicht bindenden Bürgerbefragungen auf kommunaler Ebene: "Das Land Sachsen-Anhalt lässt das – übrigens auf meinen Vorschlag in einer Stellungnahme für den Landtag – in seinem Kommunalgesetz seit einigen Jahren zu."

Mit Informationen von dpa und AFP.

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